Sitzung: 21.11.2017 GSB/011/2017
In Vorausschau einer künftigen Sanierung bzw. Umgestaltung weiterer
Bereiche des Friedhofes in Burgwallbach beschloss der Gemeinderat in seiner
Sitzung vom 17.10.2017 die Grabreihen I bis L für weitere Bestattungen zu
sperren. Lediglich die Nachbestattung von Ehegatten, deren letzter Ehegatte
bereits in dieser Grabstätte bestattet wurde, soll zugelassen werden.
Da sich in diesem Bereich auch Grabstätten befinden, deren laufende
Ruhefrist noch über die Ruhefrist einer Urnenbestattung (15 Jahre) hinausgehen,
könnte man auch noch Urnenbestattungen zulassen sofern dadurch das laufende
Grabnutzungsrecht nicht verlängert wird. Dies führt Erfahrungsgemäß zu einer
höheren Akzeptanz in der Bevölkerung.
Die Satzungsänderung ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und
der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Schönau a. d. Brend gemäß der
beigefügten Anlage.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |