In Vorausschau einer künftigen Sanierung bzw. Umgestaltung weiterer Bereiche des Friedhofes in Burgwallbach beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 17.10.2017 die Grabreihen I bis L für weitere Bestattungen zu sperren. Lediglich die Nachbestattung von Ehegatten, deren letzter Ehegatte bereits in dieser Grabstätte bestattet wurde, soll zugelassen werden.

 

Da sich in diesem Bereich auch Grabstätten befinden, deren laufende Ruhefrist noch über die Ruhefrist einer Urnenbestattung (15 Jahre) hinausgehen, könnte man auch noch Urnenbestattungen zulassen sofern dadurch das laufende Grabnutzungsrecht nicht verlängert wird. Dies führt Erfahrungsgemäß zu einer höheren Akzeptanz in der Bevölkerung.

 

Die Satzungsänderung ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Schönau a. d. Brend gemäß der beigefügten Anlage.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9