Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartengeräteschuppens auf dem Grundstück Fl. Nr. 5053/29, in der Bergstr. 25 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Der Geräteschuppen ist in einer Holzkonstruktion mit 3,50 m Länge, 3,50 m Breite und 2,50 m Höhe geplant. Das Dach soll als Pultdach, Dachneigung 15° mit Bitumenschindeln errichtet werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 5053/29 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Waldbeerberg“. Nach dem Bebauungsplan ist die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung dem Wohngebäude anzupassen.

 

Bei dem Geräteschuppen handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung. Für die abweichende Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung ist der Antrag auf isolierte Befreiung notwendig.

 

Der angrenzende Nachbar hat durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartengeräteschuppens auf dem Grundstück Fl. Nr. 5053/29, in der Bergstr. 25 in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Planunterlagen.

Für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Waldbeerberg“ zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

9