Mit Schreiben vom 13.10.2017 hat die Teilnehmergemeinschaft Schönau a. d. Brend 3 die Vereinbarung über die Übernahme der im Flurbereinigungsverfahren neu geschaffenen öffentlichen und gemeinschaftlichen Anlagen an die Gemeinde Schönau a. d. Brend mit der Bitte um Zustimmung im Gemeinderat übersandt.

 

Die Vereinbarung regelt das Eigentum und die Unterhaltung der im Verfahren neu erstellten Straßen, Wege und landschaftspflegerischen Anlagen (Renaturierung des Lembach, ca. 2,4 ha).

 

Die Gemeinde erklärt sich bereit, die neu erstellten Anlagen in ihr Eigentum zu übernehmen und zu unterhalten.

 

Die Vereinbarung liegt dem Protokoll bei.

Zur Vereinbarung gehören ein Verzeichnis der einzelnen Anlagen und ein Lageplan, der dem Gemeinderat von Herrn 1. Bürgermeister Zehe erläutert wird


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der dem Protokoll beiliegenden Vereinbarung mit der TG Schönau a. d. Brend 3 zur Übernahme der im Flurbereinigungsverfahren neu geschaffenen öffentlichen und gemeinschaftlichen Anlagen zu.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9