Sitzung: 21.11.2017 GSB/011/2017
Mit Schreiben vom 13.10.2017 hat die Teilnehmergemeinschaft Schönau a. d.
Brend 3 die Vereinbarung über die Übernahme der im Flurbereinigungsverfahren
neu geschaffenen öffentlichen und gemeinschaftlichen Anlagen an die Gemeinde Schönau
a. d. Brend mit der Bitte um Zustimmung im Gemeinderat
übersandt.
Die Vereinbarung regelt das Eigentum und die Unterhaltung der im
Verfahren neu erstellten Straßen, Wege und landschaftspflegerischen Anlagen
(Renaturierung des Lembach, ca. 2,4 ha).
Die Gemeinde erklärt sich bereit, die neu erstellten Anlagen in ihr
Eigentum zu übernehmen und zu unterhalten.
Die Vereinbarung liegt dem Protokoll bei.
Zur Vereinbarung gehören ein Verzeichnis der einzelnen Anlagen und ein
Lageplan, der dem Gemeinderat von Herrn 1.
Bürgermeister Zehe erläutert wird
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der dem
Protokoll beiliegenden Vereinbarung mit der TG Schönau a. d. Brend 3 zur
Übernahme der im Flurbereinigungsverfahren neu geschaffenen öffentlichen und
gemeinschaftlichen Anlagen zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |