Bürgermeister Zehe begrüßt Herrn Hossfeld vom Ingenieurbüro Hossfeld & Fischer, Herrn Holland-Nell vom Abwasserverband Saale-Lauer, Herrn Wassermeister Väthröder und von der Verwaltung Herrn Ganß.

 

Herr Hossfeld erläutert anhand einer Präsentation den derzeitigen Bestand der Waldstraße. Die Straßenoberfläche genügt dem heutigen Standard nicht mehr. Ein Gehweg ist bergseitig mit einer Breite von ca. 1,50 m vorhanden. Wünschenswert ist ein beidseitiger Gehweg. Dies ist bei dieser Fahrbahnbreite nur umsetzbar, wenn eine Änderung der Straßenführung (Einbahnstraße) erfolgt. Die Untergrundverformungen (ein Ergebnis aus dem durchgeführten Baugrundgutachten) haben die starken Schäden (Absenkungen im Gehweg- und Straßenbereich) verursacht. Die Betonrinnen sind teilweise massiv beschädigt und gebrochen bzw. lose.

 

Die Festlegungen für den Ausbau der Waldstraße werden festgelegt mit: Gehwegbreite mit 1,50 m (wie derzeitiger Bestand), Fahrbahnbreite mit ca. 5,30 m, die Ausbildung der Fahrbahn mit Dachneigung (wie derzeitiger Bestand) und die Einfassung der Fahrbahn durch Tiefbordsteine und 2-zeiligen Rinne auf beiden Seiten (bestehende Betonmuldenrinne talseitig wird ersetzt). Damit wird eine Vereinheitlichung des Erscheinungsbildes erreicht.

 

Herr Hossfeld schlägt folgende Gestaltung des Querschnitts Straßenkörper vor:

 

Auf der Bergseite ist ein Gehweg mit einer Breite von 1,50 m in Pflasterbauweise geplant. Die Begrenzung zur Straße ist mit 6 cm hohen Tiefbordsteinen (gut ertastbar durch sehbehinderte Menschen) vorgesehen. In den Einfahrten und bei den Übergängen ist die Begrenzung mit einer Absenkung auf 3cm (noch ertastbar durch sehbehinderte Menschen, Absenkung wichtig auch bei Überquerung durch mobilitätseingeschränkte Personen mit Rollator) geplant.

 

Auf der Talseite ist kein Gehweg, wie derzeit im Bestand, vorgesehen. Die bestehende Betonmuldenrinne wird ersetzt durch einen Tiefbordstein, wie bergseitig, und 2-zeiliger Rinne; in Zufahrten und als höhengleiche Einfriedungsbegrenzung würde eine 2-zeilige Rinne (evtl. 3-zeilig) ohne Tiefbordstein vorgesehen, ebenfalls im Bereich von Mauern. Eine „Homburger Kante“ hätte den Vorteil, dass sie überfahrbar ist. Jedoch ist bei starkem Niederschlag der Speicherraum der Straße bei dieser Ausführung bei einem Überlaufen der Straßeneinläufe geringer.

 

Die zukünftige Fahrbahnbreite ist mit 5,30 m geplant. Bei dieser Breite ist beim Begegnen von Pkw und Lkw das Nebeneinander- und Vorbeifahren mit eingeschränktem Bewegungsspielraum noch möglich.

 

Drainagen mit DN 100 verlaufen rechts und links an der Fahrbahn zur Planumsentwässerung des Straßenunterbaues. Die Ausbildung einer Dachneigung, wie auch im jetzigen Bestand, ist in der Planung berücksichtigt.

 

Der Aufbau der Fahrbahn erfolgt mit Geotextil, einer evtl. nötigen Bodenverbesserung, 42 cm Frostschutzschicht, 14 cm Asphalttragschicht und 4 cm Asphaltdeckschicht. Die Gesamtstärke des Oberbaus beträgt 60 cm (zgl. evtl. nötiger Bodenverbesserung). Die Notwendigkeit einer Bodenverbesserung wird im Einzelfall immer vor Ort nach Prüfung durch Lastplattendruckversuche festgelegt.

 

Der Aufbau des Gehwegs erfolgt mit 29 cm Fortschutzschicht, 3 cm Splittbett und 8 cm hohem Betonpflaster und erreicht damit eine Gesamtstärke von 40 cm.

 

Die Wasserleitung ist talseitig und der Kanal ist bergseitig vorgesehen. Strom und Glasfaserkabel werden wie bisher im Gehweg verlegt. Bei einer Pflasterbauweise ist ein Öffnen der Fläche jederzeit problemlos möglich. Der Kostenunterschied zwischen Asphaltierung und Pflasterbauweise des Gehwegs beträgt ca. 20 € pro m². Hierbei ist ein Pflaster mit mittlerer Qualität eingerechnet. Die genauen Kosten können erst nach Entscheidung der Pflasterart durch den Gemeinderat berechnet werden.

Gemeinderat Arno Kirchner fragt an, ob die Mehrkosten durch Pflaster auf die Anlieger umgelegt werden. Bürgermeister Zehe verweist auf die Verwaltung zur Prüfung dieser Frage.

 

Zwei Oberflurhydranten sind in Absprache mit der Feuerwehr und dem Wassermeister eingeplant. Außerdem werden zusätzlich Streckenschieber eingebaut, um bei Problemen der Wasserversorgung die Abschnitte der Wasserleitungsabstellungen zu reduzieren.

 

Gemeinderatsmitglied Michael Heinrich schlägt vor, am Wendeplatz und Spielplatz Parkmöglichkeiten durch Kennzeichnung auszuweisen. Der Gemeinderat ist sich einig, diese Flächen auszuweisen. Herr Hossfeld wird die Standorte prüfen und wenn möglich in der Planung mit aufnehmen.

 

Die Schätzkosten für die Fahrbahn liegen bei ca. 900.000 € inkl. MwSt. und 15% Nebenkosten, für die Wasserleitung bei ca. 430.000 € inkl. MwSt. und 15% Nebenkosten und für den Kanal mit Asphaltierung bei ca. 881.000 € inkl. MwSt. und 15% Nebenkosten.

 

Herr Holland-Nell erläutert anhand eines Rohrnetzplans die Verlegung des Kanals.

 

Die Anwohner sollen auch darauf hingewiesen werden, dass die Gemeinde bei Fehlen eines Kanal-Kontrollschachtes darauf besteht, dass dieser im Zuge dieser Ausbaumaßnahme auf Kosten des Eigentümers mit erstellt werden muss.

Ebenso gilt es für den Wasserleitungs-Hausanschluss, dass die Eigentümer aufgefordert werden sollen, dass sie ihre „alte Hausanschlussleitung“ auch auf Privatgrundstück erneuern müssen (entspricht bei „alte Leitungen“ nicht mehr der DIN), und zwar bis zur Wasseruhr. Der private Teil ist dann laut Satzung vom Eigentümer zu tragen.

 

Der Ausbau der Kanalisation ist mit 6 Monaten angedacht, nach Aussage von Herrn Hossfeld ist das Gesamtprojekt in 12 Monaten durchführbar. Der Beginn der Maßnahme wurde vorgeschlagen für April 2018, damit im Sommer 2019 die Abrechnung erfolgen könnte.

 

Präsentation und Pläne ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.