Sitzung: 26.10.2017 GSB/021/2017
Bürgermeister Zehe begrüßt Herrn Hossfeld vom Ingenieurbüro Hossfeld
& Fischer, Herrn Holland-Nell vom Abwasserverband Saale-Lauer, Herrn
Wassermeister Väthröder und von der Verwaltung Herrn Ganß.
Herr Hossfeld erläutert anhand einer Präsentation den derzeitigen
Bestand der Waldstraße. Die Straßenoberfläche genügt dem heutigen Standard
nicht mehr. Ein Gehweg ist bergseitig mit einer Breite von ca. 1,50 m
vorhanden. Wünschenswert ist ein beidseitiger Gehweg. Dies ist bei dieser
Fahrbahnbreite nur umsetzbar, wenn eine Änderung der Straßenführung
(Einbahnstraße) erfolgt. Die Untergrundverformungen (ein Ergebnis aus dem
durchgeführten Baugrundgutachten) haben die starken Schäden (Absenkungen im
Gehweg- und Straßenbereich) verursacht. Die Betonrinnen sind teilweise massiv
beschädigt und gebrochen bzw. lose.
Die Festlegungen für den Ausbau der Waldstraße werden festgelegt mit: Gehwegbreite
mit 1,50 m (wie derzeitiger Bestand), Fahrbahnbreite mit ca. 5,30 m, die Ausbildung
der Fahrbahn mit Dachneigung (wie derzeitiger Bestand) und die Einfassung der
Fahrbahn durch Tiefbordsteine und 2-zeiligen Rinne auf beiden Seiten
(bestehende Betonmuldenrinne talseitig wird ersetzt). Damit wird eine Vereinheitlichung
des Erscheinungsbildes erreicht.
Herr Hossfeld
schlägt folgende Gestaltung des Querschnitts Straßenkörper vor:
Auf der Bergseite
ist ein Gehweg mit einer Breite von 1,50 m in Pflasterbauweise geplant. Die
Begrenzung zur Straße ist mit 6 cm hohen Tiefbordsteinen (gut ertastbar durch
sehbehinderte Menschen) vorgesehen. In den Einfahrten und bei den Übergängen
ist die Begrenzung mit einer Absenkung auf 3cm (noch ertastbar durch
sehbehinderte Menschen, Absenkung wichtig auch bei Überquerung durch
mobilitätseingeschränkte Personen mit Rollator) geplant.
Auf der Talseite
ist kein Gehweg, wie derzeit im Bestand, vorgesehen. Die bestehende
Betonmuldenrinne wird ersetzt durch einen Tiefbordstein, wie bergseitig, und 2-zeiliger
Rinne; in Zufahrten und als höhengleiche Einfriedungsbegrenzung würde eine
2-zeilige Rinne (evtl. 3-zeilig) ohne Tiefbordstein vorgesehen, ebenfalls im
Bereich von Mauern. Eine „Homburger Kante“ hätte den Vorteil, dass sie
überfahrbar ist. Jedoch ist bei starkem Niederschlag der Speicherraum der
Straße bei dieser Ausführung bei einem Überlaufen der Straßeneinläufe geringer.
Die zukünftige
Fahrbahnbreite ist mit 5,30 m geplant. Bei dieser Breite ist beim Begegnen von
Pkw und Lkw das Nebeneinander- und Vorbeifahren mit eingeschränktem
Bewegungsspielraum noch möglich.
Drainagen mit DN
100 verlaufen rechts und links an der Fahrbahn zur Planumsentwässerung des
Straßenunterbaues. Die Ausbildung einer Dachneigung, wie auch im jetzigen
Bestand, ist in der Planung berücksichtigt.
Der Aufbau der
Fahrbahn erfolgt mit Geotextil, einer evtl. nötigen Bodenverbesserung, 42 cm Frostschutzschicht,
14 cm Asphalttragschicht und 4 cm Asphaltdeckschicht. Die Gesamtstärke des
Oberbaus beträgt 60 cm (zgl. evtl. nötiger Bodenverbesserung). Die
Notwendigkeit einer Bodenverbesserung wird im Einzelfall immer vor Ort nach
Prüfung durch Lastplattendruckversuche festgelegt.
Der Aufbau des
Gehwegs erfolgt mit 29 cm Fortschutzschicht, 3 cm Splittbett und 8 cm hohem
Betonpflaster und erreicht damit eine Gesamtstärke von 40 cm.
Die Wasserleitung
ist talseitig und der Kanal ist bergseitig vorgesehen. Strom und Glasfaserkabel
werden wie bisher im Gehweg verlegt. Bei einer Pflasterbauweise ist ein Öffnen
der Fläche jederzeit problemlos möglich. Der Kostenunterschied zwischen
Asphaltierung und Pflasterbauweise des Gehwegs beträgt ca. 20 € pro m². Hierbei
ist ein Pflaster mit mittlerer Qualität eingerechnet. Die genauen Kosten können
erst nach Entscheidung der Pflasterart durch den Gemeinderat berechnet werden.
Gemeinderat Arno
Kirchner fragt an, ob die Mehrkosten durch Pflaster auf die Anlieger umgelegt
werden. Bürgermeister Zehe verweist auf die Verwaltung zur Prüfung dieser
Frage.
Zwei Oberflurhydranten
sind in Absprache mit der Feuerwehr und dem Wassermeister eingeplant. Außerdem
werden zusätzlich Streckenschieber eingebaut, um bei Problemen der
Wasserversorgung die Abschnitte der Wasserleitungsabstellungen zu reduzieren.
Gemeinderatsmitglied
Michael Heinrich schlägt vor, am Wendeplatz und Spielplatz Parkmöglichkeiten durch
Kennzeichnung auszuweisen. Der Gemeinderat ist sich einig, diese Flächen
auszuweisen. Herr Hossfeld wird die Standorte prüfen und wenn möglich in der
Planung mit aufnehmen.
Die Schätzkosten
für die Fahrbahn liegen bei ca. 900.000 € inkl. MwSt. und 15% Nebenkosten, für
die Wasserleitung bei ca. 430.000 € inkl. MwSt. und 15% Nebenkosten und für den
Kanal mit Asphaltierung bei ca. 881.000 € inkl. MwSt. und 15% Nebenkosten.
Herr Holland-Nell
erläutert anhand eines Rohrnetzplans die Verlegung des Kanals.
Die Anwohner
sollen auch darauf hingewiesen werden, dass die Gemeinde bei Fehlen eines
Kanal-Kontrollschachtes darauf besteht, dass dieser im Zuge dieser
Ausbaumaßnahme auf Kosten des Eigentümers mit erstellt werden muss.
Ebenso gilt es für
den Wasserleitungs-Hausanschluss, dass die Eigentümer aufgefordert werden
sollen, dass sie ihre „alte Hausanschlussleitung“ auch auf Privatgrundstück
erneuern müssen (entspricht bei „alte Leitungen“ nicht mehr der DIN), und zwar
bis zur Wasseruhr. Der private Teil ist dann laut Satzung vom Eigentümer zu
tragen.
Der Ausbau der
Kanalisation ist mit 6 Monaten angedacht, nach Aussage von Herrn Hossfeld ist
das Gesamtprojekt in 12 Monaten durchführbar. Der Beginn der Maßnahme wurde
vorgeschlagen für April 2018, damit im Sommer 2019 die Abrechnung erfolgen könnte.
Präsentation und
Pläne ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.