Beim Abwasserverband Saale-Lauer bedarf die wasserrechtliche Erlaubnis für die Kanalnetze, Stauraumkanäle, Mischwasserbehandlungsanlagen, Rückhaltebecken, Regenüberläufe und Drosseleinrichtungen, außer der Kläranlage selbst, der Verlängerung. Dazu ist die bestehende Schmutzfrachtsimulationsberechnung aus dem Jahre 2001 zu überarbeiten. Nach der Schmutzfrachtsimulationsberechnung erfolgt insbesondere die Beurteilung der Einleitung von Mischwasser aus Entlastungsbauwerken wie Rückhalteeinrichtungen usw.

 

Die Schmutzfrachtsimulation berücksichtigt sowohl den Bestand an Abwassereinleitern, wie auch die Entwicklung dieses Bestandes und insbesondere auch die versiegelten Bereiche der Regenwasserableitung.

 

Konkret sind die Ziele der Schmutzfrachtberechnungen:

 

Misch- und Trennsysteme führen bei Regenereignissen insbesondere Regenwasser von befestigten Flächen in die Kanalisation ab. In Regenwasserkanälen wird das abfließende Regenwasser i. d. R. direkt in das Oberflächengewässer eingeleitet. In Mischsystemen sind aus technischen, wasserwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Gründen Speicher- und Entlastungbauwerke angeordnet. Die Emissionen aus Regenwassereinleitungen und Mischwasserentlastungen führen zu hydraulischen und stofflichen Gewässerbelastungen, welche gewässerverträglich zu begrenzen sind. Die fachgerechte Ermittlung der hydraulischen und stofflichen Emissionen erfolgt im Zuge der Schmutzfrachtsimulationsberechnung.

 

Im Verbandsgebiet sind gemäß wasserrechtlicher Vorgabe 15 Regenüberläufe und 27 verschiedene Becken bzw. Stauraumkanäle für die Speicherung- bzw. Entlastung von Mischwasser im Regenereignis angeordnet.

 

2001 wurde zuletzt eine Schmutzfrachtsimulationsberechnung beim Verband durchgeführt, was zu einer erneuten wasserrechtlichen Genehmigung von 20 Jahren für die Einleitung von Mischwasser aus Entlastungsbauwerken führte. Die Berechnungen aus 2001 ergaben auch, dass zahlreiche Stauraumkanäle, Mischwasserbehandlungsanlagen, Rückhaltebecken, Regenüberläufe und Drosseleinrichtungen neu gebaut werden mussten.

 

Aufgrund der auslaufenden wasserrechtlichen Erlaubnis muss der Verband rechtzeitig die bestehende Schmutzfrachtsimulationsberechnung aus 2001 überarbeiten bzw. anpassen lassen. Grundlage der Überarbeitung ist die Betrachtung eines erneuten Entwicklungszeitraumes von 20 Jahren bis ca. 2040.

 

Im Vorfeld der Überrechnung werden deshalb von allen Mitgliedsgemeinden des Abwasserverbandes Saale-Lauer die geplanten Bauentwicklungen abgefragt.

 

Dies dient zur Beantragung der Verlängerung der wasserrechtlichen Genehmigung für die Einleitung von Mischwasser aus Entlastungsbauwerken nach 2021 für weitere 20 Jahre. Der Abwasserverband Saale-Lauer hat hierzu ein Fachbüro in der Verbandsversammlung am 25.07.2017 beauftragt.

 

Somit ist der Baubestand, wie auch die Entwicklungen in den Kernbereichen, den bestehenden Bau- und Gewerbegebieten und darüber hinaus im Entwicklungszeitraum von 20 Jahren bis 2040 zu betrachten. Maßgebend dafür ist somit insbesondere eine objektive Prognose der Entwicklungen, die sich sowohl nach der demographischen Einschätzung, der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde (auch mit Blick auf bekannte Investitionen in das Kanalnetz und möglichen Rückhaltungen) und den politischen Zielsetzungen der Wohn- und Gewerbeentwicklung richtet. Die Abwasserentsorgung von neuen Baugebieten wird künftig nach den aktuellen wasserrechtlichen Vorgaben nur noch im Trennsystem möglich sein.

 

Maßgebend für die neue Betrachtung ist zunächst der Flächennutzungsplan der Gemeinde Schönau a. d. Brend, ggf. darüber hinausgehende Planungsabsichten.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung und Entscheidung gebeten, welche über den Flächennutzungsplan hinausgehenden Flächen dem Abwasserverband Saale-Lauer gemeldet werden sollen.


Beschluss:

 

Für die Schmutzfrachtsimulationsberechnung sind die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Bauflächen zugrunde zu legen.

 

In den nächsten 20 Jahren sieht die Gemeinde Bedarf für ca. 20 Bauplätze, davon 10 in Schönau und 10 in Burgwallbach. Diese sollen über die im Flächennutzungsplan hinaus ausgewiesenen Bauflächen berücksichtigt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11