Sitzung: 19.09.2017 GSB/009/2017
Die Schmutzfrachtsimulation berücksichtigt sowohl den Bestand an
Abwassereinleitern, wie auch die Entwicklung dieses Bestandes und insbesondere
auch die versiegelten Bereiche der Regenwasserableitung.
Konkret sind die Ziele der Schmutzfrachtberechnungen:
Misch- und Trennsysteme führen bei Regenereignissen insbesondere
Regenwasser von befestigten Flächen in die Kanalisation ab. In
Regenwasserkanälen wird das abfließende Regenwasser i. d. R. direkt in das
Oberflächengewässer eingeleitet. In Mischsystemen sind aus technischen,
wasserwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Gründen Speicher- und
Entlastungbauwerke angeordnet. Die Emissionen aus Regenwassereinleitungen und
Mischwasserentlastungen führen zu hydraulischen und stofflichen
Gewässerbelastungen, welche gewässerverträglich zu begrenzen sind. Die
fachgerechte Ermittlung der hydraulischen und stofflichen Emissionen erfolgt im
Zuge der Schmutzfrachtsimulationsberechnung.
Im Verbandsgebiet sind gemäß wasserrechtlicher Vorgabe 15
Regenüberläufe und 27 verschiedene Becken bzw. Stauraumkanäle für die
Speicherung- bzw. Entlastung von Mischwasser im Regenereignis angeordnet.
2001 wurde zuletzt eine Schmutzfrachtsimulationsberechnung beim Verband
durchgeführt, was zu einer erneuten wasserrechtlichen Genehmigung von 20 Jahren
für die Einleitung von Mischwasser aus Entlastungsbauwerken führte. Die
Berechnungen aus 2001 ergaben auch, dass zahlreiche Stauraumkanäle,
Mischwasserbehandlungsanlagen, Rückhaltebecken, Regenüberläufe und
Drosseleinrichtungen neu gebaut werden mussten.
Aufgrund der auslaufenden wasserrechtlichen Erlaubnis muss der Verband
rechtzeitig die bestehende Schmutzfrachtsimulationsberechnung aus 2001
überarbeiten bzw. anpassen lassen. Grundlage der Überarbeitung ist die
Betrachtung eines erneuten Entwicklungszeitraumes von 20 Jahren bis ca. 2040.
Im Vorfeld der Überrechnung werden deshalb von allen Mitgliedsgemeinden
des Abwasserverbandes Saale-Lauer die geplanten Bauentwicklungen abgefragt.
Dies dient zur Beantragung der Verlängerung der wasserrechtlichen
Genehmigung für die Einleitung von Mischwasser aus Entlastungsbauwerken nach
2021 für weitere 20 Jahre. Der Abwasserverband Saale-Lauer hat hierzu ein
Fachbüro in der Verbandsversammlung am 25.07.2017 beauftragt.
Somit ist der Baubestand, wie auch die Entwicklungen in den
Kernbereichen, den bestehenden Bau- und Gewerbegebieten und darüber hinaus im
Entwicklungszeitraum von 20 Jahren bis 2040 zu betrachten. Maßgebend dafür ist
somit insbesondere eine objektive Prognose der Entwicklungen, die sich sowohl
nach der demographischen Einschätzung, der finanziellen Leistungsfähigkeit der
Gemeinde (auch mit Blick auf bekannte Investitionen in das Kanalnetz und
möglichen Rückhaltungen) und den politischen Zielsetzungen der Wohn- und
Gewerbeentwicklung richtet. Die Abwasserentsorgung von neuen Baugebieten wird
künftig nach den aktuellen wasserrechtlichen Vorgaben nur noch im Trennsystem
möglich sein.
Maßgebend für die neue Betrachtung ist zunächst der Flächennutzungsplan
der Gemeinde Schönau a. d. Brend, ggf. darüber hinausgehende Planungsabsichten.
Der Gemeinderat wird um Beratung und Entscheidung gebeten, welche über den Flächennutzungsplan hinausgehenden Flächen dem Abwasserverband Saale-Lauer gemeldet werden sollen.
Beschluss:
Für die Schmutzfrachtsimulationsberechnung
sind die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Bauflächen zugrunde zu legen.
In den nächsten 20 Jahren sieht die Gemeinde
Bedarf für ca. 20 Bauplätze, davon 10 in Schönau und 10 in Burgwallbach. Diese
sollen über die im Flächennutzungsplan hinaus ausgewiesenen Bauflächen
berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |