Sitzung: 19.09.2017 GSB/009/2017
Der Gemeinderat hat sich mit diesem Thema zuletzt in der Sitzung vom 22.08.2017
befasst und an der Durchführung der Maßnahme festgehalten.
Seit diesem Zeitpunkt wurden die notwendigen Abstimmungen mit folgenden
Ergebnissen weitergeführt:
· Der noch fehlende
Grunderwerb konnte endgültig nicht realisiert werden.
· Daher wurde
entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss entlang des betroffenen Grundstückes die
Ausbauweise so geändert, dass der Ausbau auf der Wegefläche der Gemeinde (Grundstücksbreite
4 m) ohne Grunderwerb stattfinden kann. Der Weg wird in Asphalt mit einer
seitlichen überfahrbaren Betonsteinwasserrinne gebaut. Beide sind zusammen 3 m
breit. Ob Mehrkosten dadurch entstehen, ist offen, nachdem der ursprünglich
geplante Wegseitengraben wegfällt. Dies wird berechnet.
· Das Amt für Ländliche
Entwicklung als Zuwendungsgeber stimmt dieser Ausführung zu.
· Die Baufirma kann
aufgrund der Verzögerungen durch die Einwendungen erst Mitte Oktober 2017 mit
den Bauarbeiten beginnen. Damit kann das Projekt in diesem Jahr nicht mehr
realisiert werden, da am Liesbach keine Veränderungen während der Laichzeit von
Oktober bis April durchgeführt werden dürfen.
· Der Bau des
Radweges kann somit im Mai 2018 starten. Mit der Baufirma wird die Situation
zum Ende dieser Woche besprochen und dabei die Ausführung 2018 festgelegt.
· Der Holzeinschlag
wird entsprechend den vorliegenden Genehmigungen ab Oktober 2017 zur
Vorbereitung der Maßnahme durchgeführt. Entlang des Grundstückes, an dem der
Grunderwerb nicht möglich war, ist dieser Einschlag zum Hang hin unabhängig von
der Baumaßnahme erforderlich, da sich der Erdweg im Laufe der Jahre auf das
betroffene Privatgrundstück teilweise verlagert hat und wieder auf die Eigentumstrasse
der Gemeinde zurückverlegt werden muss. Von diesem Einschlag hätte nur bei der
Möglichkeit des Grunderwerbs abgesehen werden können.
· Verschiedene
Einwendungsführer haben sich mit einem Schreiben an Herrn Landrat Thomas
Habermann gewandt. Die dabei aufgestellten Bedenken zu den aktuellen Handlungen
der Gemeinde sind jedoch weitgehend gar nicht zutreffend. Es wird dazu in
dieser Woche mit den Einwendungsführern einen Termin im Landratsamt geben.
· Bis zur nächsten
Gemeinderatssitzung müssten alle relevanten Fakten für eine Umsetzung der
Maßnahme 2018 feststehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat hält an seinem Beschluss vom 22.08.2017 fest.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
11 |