Der Gemeinderat hat sich mit diesem Thema zuletzt in der Sitzung vom 22.08.2017 befasst und an der Durchführung der Maßnahme festgehalten.

 

Seit diesem Zeitpunkt wurden die notwendigen Abstimmungen mit folgenden Ergebnissen weitergeführt:

 

·      Der noch fehlende Grunderwerb konnte endgültig nicht realisiert werden.

·      Daher wurde entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss entlang des betroffenen Grundstückes die Ausbauweise so geändert, dass der Ausbau auf der Wegefläche der Gemeinde (Grundstücksbreite 4 m) ohne Grunderwerb stattfinden kann. Der Weg wird in Asphalt mit einer seitlichen überfahrbaren Betonsteinwasserrinne gebaut. Beide sind zusammen 3 m breit. Ob Mehrkosten dadurch entstehen, ist offen, nachdem der ursprünglich geplante Wegseitengraben wegfällt. Dies wird berechnet.

·      Das Amt für Ländliche Entwicklung als Zuwendungsgeber stimmt dieser Ausführung zu.

·      Die Baufirma kann aufgrund der Verzögerungen durch die Einwendungen erst Mitte Oktober 2017 mit den Bauarbeiten beginnen. Damit kann das Projekt in diesem Jahr nicht mehr realisiert werden, da am Liesbach keine Veränderungen während der Laichzeit von Oktober bis April durchgeführt werden dürfen.

·      Der Bau des Radweges kann somit im Mai 2018 starten. Mit der Baufirma wird die Situation zum Ende dieser Woche besprochen und dabei die Ausführung 2018 festgelegt.

·      Der Holzeinschlag wird entsprechend den vorliegenden Genehmigungen ab Oktober 2017 zur Vorbereitung der Maßnahme durchgeführt. Entlang des Grundstückes, an dem der Grunderwerb nicht möglich war, ist dieser Einschlag zum Hang hin unabhängig von der Baumaßnahme erforderlich, da sich der Erdweg im Laufe der Jahre auf das betroffene Privatgrundstück teilweise verlagert hat und wieder auf die Eigentumstrasse der Gemeinde zurückverlegt werden muss. Von diesem Einschlag hätte nur bei der Möglichkeit des Grunderwerbs abgesehen werden können.

·      Verschiedene Einwendungsführer haben sich mit einem Schreiben an Herrn Landrat Thomas Habermann gewandt. Die dabei aufgestellten Bedenken zu den aktuellen Handlungen der Gemeinde sind jedoch weitgehend gar nicht zutreffend. Es wird dazu in dieser Woche mit den Einwendungsführern einen Termin im Landratsamt geben.

·      Bis zur nächsten Gemeinderatssitzung müssten alle relevanten Fakten für eine Umsetzung der Maßnahme 2018 feststehen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat hält an seinem Beschluss vom 22.08.2017 fest.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

11