Sitzung: 19.09.2017 GSB/009/2017
Der Bauantrag
beinhaltet den Neubau eines Wohnhauses als Betriebswohnung zur Ergänzung zum
bestehenden Aktivstall für Pferde. Die Bauausführung ist in einer Holz- und
Glaskonstruktion mit Flachdach und extensiver Begrünung geplant.
In der
Gemeinderatssitzung vom 18.11.2014 erteilte der Gemeinderat zu einem Antrag auf
Vorbescheid zur Umnutzung des bestehenden Gewerbebetriebes in Kollertshof für
gewerbliche Pferdehaltung und zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf den
Grundstücken Fl. Nrn. 1101, 1101/2 und 1101/3 das gemeindliche Einvernehmen. Der
Vorbescheid wurde am 14.01.2015 vom Landratsamt Rhön-Grabfeld Nr. 4.1-6024-
20140965 erteilt.
Die Baugenehmigung
für die Errichtung des Aktivstalles für Pferde mit dem Neubau der Reithalle,
der Umnutzung der bestehenden Halle, dem Neubau des Blockhauses als Büro und der
Neugestaltung der Außen- und Freianlagen wurde mit Bescheid vom 05.04.2016
erteilt. Der Neubau des Wohnhauses war
nicht Gegenstand der Genehmigung. Die Beantragung hierfür wurde für den 2.
Bauabschnitt angekündigt. Über diesen Bauantrag ist jetzt zu entscheiden.
Die Grundstücke
Fl. Nrn. 1101, 1101/3, 1103 und 1339 in Kollertshof liegen im Außenbereich.
Die Beurteilung
der bereits durchgeführten Baumaßnahmen erfolgte nach § 35 Abs. 4 BauGB. Die
Umnutzung der bestehenden Hallen ist teilprivilegiert. Für die vorhandenen
Gebäude gilt Bestandsschutz.
Der Neubau des
Wohnhauses ist als nicht privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zu
beurteilen. Dieses ist nur dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht
beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.
Im
Baugenehmigungsverfahren werden die Fachbehörden wie Naturschutz,
Immissionsschutz, Abteilung Wasserrecht usw. nochmals beteiligt und um
Stellungnahme gebeten.
Die Erschließung mit
Zufahrt, Anschluss an Wasser und Kanal ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über
den gemeindlichen Weg Fl. Nr. 1399.
Es ist auf
Trennsystem zu achten. Die Ableitung der Oberflächenwässer aus Dach- und
Grundstücksflächen der Fl. Nrn. 1101/3 und 1339 erfolgt über die Oberflächenentwässerung
der bestehenden Reithalle zum Vorfluter. Die Ableitung der Schmutzwässer
erfolgt über den Anschluss an den Hauptsammler Burgwallbach. Der Anschluss erfolgt
fachgerecht nach den Regeln der Technik mit Einbau eines innenliegenden
Absturzes im Anschlussschacht. Die Anbindungen der Hausanschlüsse an die
öffentlichen Leitungen durch direkte Anbohrungen sind durch eine Fachfirma
auszuführen. Vor Verschließen der Baugrube hat der Bauherr den Abwasserverband
rechtzeitig zwecks Abnahme zu informieren.
Die Zugänglichkeit
zu den Kanalschächten muss zu Wartungs- und Unterhaltszwecken dauerhaft gewährleistet
sein. Eine Grunddienstbarkeit für die öffentlichen Kanalleitungen wurde bereits
bei den durchgeführten Baumaßnahmen eingetragen.
Eine
Anschlussgenehmigung an den Sammler erfolgt durch den Abschluss einer
Anschlussvereinbarung.
Die Herstellung
des Wasseranschlusses ist vor Baubeginn mit Herrn Wassermeister Väthröder
abzustimmen und der Anschluss von ihm dann abzunehmen.
Für die
bestehenden Leitungen auf den Grundstücken für Abwasser, Strom- und Starkstrom und
Fernmeldekabel sind Grunddienstbarkeiten eingetragen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines
Wohnhauses als Betriebswohnung und zur Ergänzung zum bestehenden Aktivstall für
Pferde auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1101, 1101/3,1339 und 1103 der Gemarkung
Burgwallbach entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Die Herstellung des Wasseranschlusses ist vor Baubeginn mit Herrn
Wassermeister Väthröder abzustimmen und der Anschluss von ihm dann abzunehmen. Der
vorgelegten Vereinbarung für den Anschluss an den Sammler wird zugestimmt. Die
Vereinbarung wird im nächsten Jahr abgeschlossen.
Der in der Regel landwirtschaftliche Verkehr auf dem angrenzenden
Wirtschaftsweg wird durch die geplante Baumaßnahme in keiner Weise
beeinträchtigt und darf auch künftig in keiner Weise beeinträchtigt werden.
Eventuelle diesbezügliche immissionsschutzrechtliche Bedenken können auch für
die Zukunft nicht geltend gemacht werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
11 |