Sitzung: 22.08.2017 GSB/008/2017
Auf der Suche nach einem möglichen Standort für den Ersatzneubau der
Kindertagesstätte hat sich eine Fläche nördlich des Bauhof- bzw. Feuerwehrgeländes,
bestehend aus den Grundstücken Rhönstraße 66-68, Fl. Nr. 134, 134/1, 134/2 als
sehr geeignet herausgestellt.
Für diesen Standort sprechen:
- Die zentrale Lage innerhalb des Ortes mit nur ca. 150 m Entfernung zum
Dorfplatz.
- Die Grundstücke befinden sich bereits im Besitz der Gemeinde Schönau
a. d. Brend.
- Der Standort bietet mit ca. 3.850 m² Grundfläche ausgezeichnete
Möglichkeiten für die bauliche Realisierung des gesamten Raumprogramms, eines
angemessen großen Außenspielbereiches zur Förderung von Motorik und Sensorik im
Rahmen des pädagogischen Konzepts (Anforderung der Fachaufsicht LRA Rhön-Grabfeld)
und auch der notwendigen KFZ-Stellplätze.
- Die verkehrsmäßige Erschließung ist sowohl von der Rhönstraße als auch
vom Sandweg her möglich.
- Anschlüsse an Kanal, Wasser, Strom, Telefon und Breitbandkabel sind
vorhanden.
- Das Grundstück ist mit einem Höhenunterschied im Baufeld von nur ca.
50 cm als nahezu eben zu bezeichnen. Die geforderte barrierefreie Erschließung
ist damit ohne großen Aufwand zu erreichen.
- Für den Omnibus, mit dem die Kinder aus dem Ortsteil Burgwallbach zum
Kindergarten nach Schönau gebracht und wieder abgeholt werden, ist an der
Rhönstraße westlich des Nachbargrundstücks (Fl. Nr. 136 Bauhof/Feuerwehrhaus)
eine Busbucht als Halte- und Zusteigemöglichkeit bereits vorhanden.
- Aufgrund der Erfahrungen beim Bau des Bauhofes in den 1990-ger Jahren
wurde bereits im Vorfeld ein Baugrundgutachten für den Standort erstellt. In
diesem Gutachten wird eine Gründung durch eine statisch bemessene
Fundamentplatte auf einem Ausgleichspolster von insgesamt 40 cm Schotter
vorgeschlagen. Es handelt sich hierbei um eine bewährte Gründungsart, die
wirtschaftlich zu erstellen ist. Mit unerwarteten Kostensteigerungen infolge
des Baugrundes ist somit nicht zu rechnen.
Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass eine Teilfläche der Grundstücke in
die bayerische Biotopkartierung aufgenommen wurde. Im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens sind vor einer Bebauung in Abstimmung mit der Unteren
Naturschutzbehörde entsprechende
Ausgleichsmaßnahmen festzulegen.
Im Rahmen der städtebaulichen Planungswerkstatt wurden weitere mögliche
Kindergartenstandorte vorgeschlagen:
- Umbau des Anwesens Markbergstraße 5, Fl. Nr. 1 (Türk/Bröske) zum
Kindergarten, Erweiterung der Bestandsgebäude mit einem Anbau.
Dieser Standort zeichnet sich auch durch eine zentrale Lage aus,
allerdings befindet sich das Objekt aktuell nicht im Gemeindebesitz. Ob, wann
und zu welchen Konditionen ein Ankauf möglich wäre, ist nicht bekannt. Mit
2.130 m2 Grundfläche erscheint das Grundstück sehr klein für die Realisierung
des Raumprogramms einschl. Außenspielfläche und KFZ-Stellplätzen. Der Umbau
eines vorhandenen, in die Jahre gekommenen Wohngebäudes erscheint im Hinblick
auf die notwendige Ertüchtigung der Bausubstanz in statischer, wärmetechnischer
und brandschutztechnischer Hinsicht unwirtschaftlich. Ebenso lassen sich die
funktionellen Anforderungen einer aktuellen Kindertagesstätte, was Raumzuschnitte
und Raumzuordnungen anbelangt in einem solchen Bestandsgebäude nur unter
wesentlichen Einschränkungen umsetzen. Für die vorhandene Bausubstanz kommen
andere Nutzungen - z.B. Seniorengerechtes Wohnen etc. eher in Frage.
- Neubau des Kindergartens auf den Grundstücken Sonnenstraße 3-7, Fl.
Nr. 2541-2544 (ehemaliges Sägewerk). Nach seiner Lage im Ortsgrundriss erscheint
dieser Standort akzeptabel, wenngleich er zum östlichen Ortsrand tendiert. Die
Entfernung zur Ortsumgehungsstraße mit den einschlägigen Lärm- und
Abgasemissionen beträgt nur 120 m.
Die Grundstücke befinden sich aktuell nicht im Gemeindebesitz. Ob, wann und zu
welchen Konditionen ein Ankauf möglich wäre, ist nicht bekannt. Die Grundfläche
wäre mit ca. 5.300 m2 mehr als ausreichend. Allerdings weist das Gelände einen
Höhenunterschied im Baufeld von ca. 3 m auf, der eine barrierefreie
Erschließung nur mit entsprechender Terrassierung zulässt. Die Grundstücke sind
mit Hallengebäuden bebaut, deren Abriss nicht unerhebliche Abrisskosten mit
sich bringen würde.
Insgesamt lässt sich resümieren, dass sich eine zeitnahe Realisierung
der Maßnahme insbesondere durch den bereits erfolgten Grunderwerb durch die
Gemeinde, am ehesten auf dem Standort nördlich des Bauhof- bzw.
Feuerwehrgeländes, bestehend aus den Grundstücken Rhönstraße 66-68, Fl. Nr.
134, 134/1, 134/2 umsetzen lässt.
Der Gemeinderat wird seitens der Verwaltung um Beratung und Entscheidung
gebeten.
Es fand nochmals eine ausführliche Abwägung der Standortfrage statt.
Gemeinderat Elmar Reubelt plädierte dafür, einen Standort im Umfeld von Schule
und Sportanlagen wegen möglicher Verknüpfungen zueinander näher zu betrachten. Auch
Gemeinderat Michael Heinrich fand diese Überlegung durchaus sinnvoll. Bürgermeister
Rudi Zehe skizzierte auf das digitale Luftbild verschiedener Flächen in dem
genannten Umfeld ein. Es zeigte sich, dass sowohl die zu geringe Größe,
mögliche Beeinträchtigung von vorhandenen Einrichtungen und die teilweise
gegebene Steilheit des Geländes gegen einen Kindergartenstandort im
Krummbachtal sprechen. Gemeinderat Elmar Reubelt sah den anvisierten Standort
an der Rhönstraße auch als günstige Lage für eine Wohnbauplatzierung.
Allerdings wurden von anderer Seite Standorte für eine Wohnbebauung im
aktuellen Entwicklungsgebiet, z. B. in der Sonnenstraße für ebenso zweckmäßig
erachtet. Die 1. Vorsitzende des Johannes-Zweig-Vereins Stefanie Becker sprach
sich eindeutig für den Standort an der Rhönstraße aufgrund der zentralen Lage
und des ebenen Geländes aus. Auch die anwesenden Kindergärtnerinnen empfahlen
diesen Standort. 1. Bürgermeister Rudi Zehe betonte ebenso die Vorteile des
Standortes Rhönstraße und wies auf ausreichende Alternativstandorte für eine
Wohnbebauung hin.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss, als Standort für die Realisierung des Ersatzneubaus
der Kindertagesstätte in Schönau a. d. Brend eine gemeindeeigene Fläche
nördlich des Bauhofs bzw. Feuerwehrgeländes, bestehend aus den Grundstücken
Rhönstraße 66-68, Fl. Nr. 134, 134/1 und 134/2 festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
10 |