Auf der Suche nach einem möglichen Standort für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte hat sich eine Fläche nördlich des Bauhof- bzw. Feuerwehrgeländes, bestehend aus den Grundstücken Rhönstraße 66-68, Fl. Nr. 134, 134/1, 134/2 als sehr geeignet herausgestellt.

Für diesen Standort sprechen:

 

- Die zentrale Lage innerhalb des Ortes mit nur ca. 150 m Entfernung zum Dorfplatz.

 

- Die Grundstücke befinden sich bereits im Besitz der Gemeinde Schönau a. d. Brend.

 

- Der Standort bietet mit ca. 3.850 m² Grundfläche ausgezeichnete Möglichkeiten für die bauliche Realisierung des gesamten Raumprogramms, eines angemessen großen Außenspielbereiches zur Förderung von Motorik und Sensorik im Rahmen des pädagogischen Konzepts (Anforderung der Fachaufsicht LRA Rhön-Grabfeld) und auch der notwendigen KFZ-Stellplätze.

 

- Die verkehrsmäßige Erschließung ist sowohl von der Rhönstraße als auch vom Sandweg her möglich.

 

- Anschlüsse an Kanal, Wasser, Strom, Telefon und Breitbandkabel sind vorhanden.

 

- Das Grundstück ist mit einem Höhenunterschied im Baufeld von nur ca. 50 cm als nahezu eben zu bezeichnen. Die geforderte barrierefreie Erschließung ist damit ohne großen Aufwand zu erreichen.

 

- Für den Omnibus, mit dem die Kinder aus dem Ortsteil Burgwallbach zum Kindergarten nach Schönau gebracht und wieder abgeholt werden, ist an der Rhönstraße westlich des Nachbargrundstücks (Fl. Nr. 136 Bauhof/Feuerwehrhaus) eine Busbucht als Halte- und Zusteigemöglichkeit bereits vorhanden.

 

- Aufgrund der Erfahrungen beim Bau des Bauhofes in den 1990-ger Jahren wurde bereits im Vorfeld ein Baugrundgutachten für den Standort erstellt. In diesem Gutachten wird eine Gründung durch eine statisch bemessene Fundamentplatte auf einem Ausgleichspolster von insgesamt 40 cm Schotter vorgeschlagen. Es handelt sich hierbei um eine bewährte Gründungsart, die wirtschaftlich zu erstellen ist. Mit unerwarteten Kostensteigerungen infolge des Baugrundes ist somit nicht zu rechnen.

 

Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass eine Teilfläche der Grundstücke in die bayerische Biotopkartierung aufgenommen wurde. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind vor einer Bebauung in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde entsprechende  Ausgleichsmaßnahmen festzulegen.

 

Im Rahmen der städtebaulichen Planungswerkstatt wurden weitere mögliche Kindergartenstandorte vorgeschlagen:

 

- Umbau des Anwesens Markbergstraße 5, Fl. Nr. 1 (Türk/Bröske) zum Kindergarten, Erweiterung der Bestandsgebäude mit einem Anbau.

Dieser Standort zeichnet sich auch durch eine zentrale Lage aus, allerdings befindet sich das Objekt aktuell nicht im Gemeindebesitz. Ob, wann und zu welchen Konditionen ein Ankauf möglich wäre, ist nicht bekannt. Mit 2.130 m2 Grundfläche erscheint das Grundstück sehr klein für die Realisierung des Raumprogramms einschl. Außenspielfläche und KFZ-Stellplätzen. Der Umbau eines vorhandenen, in die Jahre gekommenen Wohngebäudes erscheint im Hinblick auf die notwendige Ertüchtigung der Bausubstanz in statischer, wärmetechnischer und brandschutztechnischer Hinsicht unwirtschaftlich. Ebenso lassen sich die funktionellen Anforderungen einer aktuellen Kindertagesstätte, was Raumzuschnitte und Raumzuordnungen anbelangt in einem solchen Bestandsgebäude nur unter wesentlichen Einschränkungen umsetzen. Für die vorhandene Bausubstanz kommen andere Nutzungen - z.B. Seniorengerechtes Wohnen etc. eher in Frage.

 

- Neubau des Kindergartens auf den Grundstücken Sonnenstraße 3-7, Fl. Nr. 2541-2544 (ehemaliges Sägewerk). Nach seiner Lage im Ortsgrundriss erscheint dieser Standort akzeptabel, wenngleich er zum östlichen Ortsrand tendiert. Die Entfernung zur Ortsumgehungsstraße mit den einschlägigen Lärm- und Abgasemissionen beträgt nur 120 m.
Die Grundstücke befinden sich aktuell nicht im Gemeindebesitz. Ob, wann und zu welchen Konditionen ein Ankauf möglich wäre, ist nicht bekannt. Die Grundfläche wäre mit ca. 5.300 m2 mehr als ausreichend. Allerdings weist das Gelände einen Höhenunterschied im Baufeld von ca. 3 m auf, der eine barrierefreie Erschließung nur mit entsprechender Terrassierung zulässt. Die Grundstücke sind mit Hallengebäuden bebaut, deren Abriss nicht unerhebliche Abrisskosten mit sich bringen würde.

 

Insgesamt lässt sich resümieren, dass sich eine zeitnahe Realisierung der Maßnahme insbesondere durch den bereits erfolgten Grunderwerb durch die Gemeinde, am ehesten auf dem Standort nördlich des Bauhof- bzw. Feuerwehrgeländes, bestehend aus den Grundstücken Rhönstraße 66-68, Fl. Nr. 134, 134/1, 134/2 umsetzen lässt.

 

Der Gemeinderat wird seitens der Verwaltung um Beratung und Entscheidung gebeten.

 

Es fand nochmals eine ausführliche Abwägung der Standortfrage statt. Gemeinderat Elmar Reubelt plädierte dafür, einen Standort im Umfeld von Schule und Sportanlagen wegen möglicher Verknüpfungen zueinander näher zu betrachten. Auch Gemeinderat Michael Heinrich fand diese Überlegung durchaus sinnvoll. Bürgermeister Rudi Zehe skizzierte auf das digitale Luftbild verschiedener Flächen in dem genannten Umfeld ein. Es zeigte sich, dass sowohl die zu geringe Größe, mögliche Beeinträchtigung von vorhandenen Einrichtungen und die teilweise gegebene Steilheit des Geländes gegen einen Kindergartenstandort im Krummbachtal sprechen. Gemeinderat Elmar Reubelt sah den anvisierten Standort an der Rhönstraße auch als günstige Lage für eine Wohnbauplatzierung. Allerdings wurden von anderer Seite Standorte für eine Wohnbebauung im aktuellen Entwicklungsgebiet, z. B. in der Sonnenstraße für ebenso zweckmäßig erachtet. Die 1. Vorsitzende des Johannes-Zweig-Vereins Stefanie Becker sprach sich eindeutig für den Standort an der Rhönstraße aufgrund der zentralen Lage und des ebenen Geländes aus. Auch die anwesenden Kindergärtnerinnen empfahlen diesen Standort. 1. Bürgermeister Rudi Zehe betonte ebenso die Vorteile des Standortes Rhönstraße und wies auf ausreichende Alternativstandorte für eine Wohnbebauung hin.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschloss, als Standort für die Realisierung des Ersatzneubaus der Kindertagesstätte in Schönau a. d. Brend eine gemeindeeigene Fläche nördlich des Bauhofs bzw. Feuerwehrgeländes, bestehend aus den Grundstücken Rhönstraße 66-68, Fl. Nr. 134, 134/1 und 134/2 festzulegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

10