Sitzung: 22.08.2017 GSB/008/2017
Herr 1. Bürgermeister informierte den
Gemeinderat in einer Zusammenkunft am 03.08.2017 über den Sachstand.
Danach ist nach Gemeinderatsbeschluss vom
18.07.2017 der Auftrag für den Bau des Radwegelückenschlusses an die Firma
Stolz vergeben worden. Der Bürgermeister vertraute seinerzeit darauf, den noch
ausstehenden Grunderwerb erfolgreich abschließen zu können. Dies gelang leider
nicht, so dass die Ausführung des Auftrages gestoppt wurde.
Ende vergangener Woche fand am Amt für
ländliche Entwicklung eine Besprechung über die Situation statt. Es ging dabei
vor allem um die Frage, wie bauliche Veränderungen gestaltet werden können, die
dem Anliegen der Einwendungsführer und dem Grundstückseigentümer entgegen
kommen, die beabsichtigte Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigen und
die Förderfähigkeit der Maßnahme aufrecht erhalten.
Da die Förderung des ALE sowohl auf die
Nutzung der Wege für den Radfahrverkehr, wie auch der Landwirtschaft abzielt,
ist ein reiner Radwegeausbau mit einer Breite von 2,50 m oder geringer nicht
förderfähig.
Auch eine Lösung mit 2,50 m Asphalt als
Fahrbahn und 0,5 m ausreichend tragfähige Schotterbauweise findet keine
Zustimmung, da eine solche Lösung auch technisch kaum funktioniert.
Ebenso scheidet eine Lösung, in der die
Fahrspuren für Fahrzeuge asphaltiert und der Rest geschottert wird aus
technischen Gründen aus, zumal der Unterhalt erheblich wäre (abbrechende
Asphaltkanten, unterschiedliche Reaktionen auf Witterungseinflüsse, etc.).
Förderfähig wäre der Ausbau des Radweges
komplett in Schotterbauweise mit einer Fahrbahn von 3 m, oder wie bisher in
Asphaltbauweise.
Beim Planungsbüro wurde die Untersuchung
folgender Bauweisen veranlasst:
- Ausbau des
Radweges innerhalb der Grenzen des vorhandenen Weges
Diese Lösung wäre in Asphaltbauweise möglich.
Die Entwässerung würde über eine gepflasterte und befahrbare Mulde hangseits
sichergestellt werden. Eine solche Lösung würde das ALE mit einer Förderung
mittragen.
Anmerkung: Wenn ein Grunderwerb nicht möglich
wäre, müsste auch der Erdweg wieder in die Trasse der ausgemarkten Strecke
zurückgeführt werden.
- Ausbau des
Radweges in Schotterbauweise
Diese Lösung ist in den Flachbereichen
möglich und auch vertretbar. Allerdings wird für die Entwässerung ein
ausreichender Wegseitengraben mit Grasrandstreifen benötigt. Eine reine
Entwässerungsrinne wie bei Variante 1 reicht nicht aus, da diese dann ständig
voll Kies wäre. Der Querschnitt des Weges ist somit vergleichbar dem Wegebau in
Asphaltbauweise.
Diese Variante wäre entlang der vorhandenen
Erdwegstrecke bis zur Abbiegung in den Liesbachgrund denkbar.
Aufgrund der Gefällesituation zum Liesbach
und bergaufwärts zum Burgwallbacher See raten die Fachleute in diesem Bereich
von einer Schotterbauweise ab. Erfahrungsgemäß wird der Schotter in den
Gefällebereichen abgeschwemmt, es entstehen Furchen. Eine deutliche Erhöhung
des Gefährdungspotenzials für Radfahrer ist ebenso die Folge, wie eine
Steigerung der Unterhaltsaufwendungen.
Diese Lösung führt zu einer Kosteneinsparung
von ca. 10.000 Euro.
Eine Realisierung dieser Lösung mit Abrücken
auf das südliche Nachbargrundstück könnte voraussichtlich den gesamten
Baumbestand am Hangfuß oberhalb erhalten.
Bei einer Realisierung nach Variante 2 könnte
ein erheblicher Wermutstropfen dahingehend dazukommen, dass der neue Brendsteg
durch die Regierung nicht gefördert wird. Das Förderprogramm der Regierung zielt
auf alle relevanten Verkehrsarten, wie in diesem Fall unbeschränkter
Radverkehr, Fußgänger ab. Der Lückenschluss mit einem Schotterzwischenweg wird
als solcher nicht als geeignet angesehen.
Die Förderung der Brendbrücke ist von der
Notwendigkeit abhängig, einen Lückenschluss im vorhandenen Verkehrssystem zu
schaffen. Eine Lösung könnte in Abstimmung mit der Polizei und den Bauämtern
die Definition eines Lückenschlusses zwischen Brendtalradweg und Kreisstraße
NES 7 sein. Allerdings kam dazu bereits ein erstes negatives Feedback von den
Fachbehörden.
Theoretisch denkbar wäre auch eine Ertüchtigung des Brendsteges ohne
Förderung.
Unter der Voraussetzung,
dass ein Grunderwerb möglich ist, wäre die Lösung 2 ein Kompromis.
Die Baumaßnahme könnte ggf.
auf Basis des dem Auftrag zugrunde liegenden Leistungsverzeichnisses ausgeführt
werden. Für die Änderung des Oberbelages von Schotter in Asphalt würde ein
Nachtrag benötigt. Die Firma Stolz könnte Mitte September 2017 mit dem Bau
beginnen.
Maßgebend ist nunmehr die
Haltung des Anliegers und des Gemeinderates.