Die Gemeinde Schönau a. d. Brend hat zusammen mit dem Landkreis Rhön-Grabfeld die Absicht, vom Radweg Bad Neustadt - Bischofsheim einen unmittelbaren Radwegeanschluss zu schaffen. Nun wurde das Projekt nach Bürgereinwenden und möglicherweise in Folge dessen, durch einen nicht realisierbaren Grunderwerb nach dreijähriger intensiver Planungs- und Abstimmungszeit unmittelbar vor Beginn der Bauarbeiten zunächst gestoppt.

 

Herr 1. Bürgermeister informierte den Gemeinderat in einer Zusammenkunft am 03.08.2017 über den Sachstand.

 

Danach ist nach Gemeinderatsbeschluss vom 18.07.2017 der Auftrag für den Bau des Radwegelückenschlusses an die Firma Stolz vergeben worden. Der Bürgermeister vertraute seinerzeit darauf, den noch ausstehenden Grunderwerb erfolgreich abschließen zu können. Dies gelang leider nicht, so dass die Ausführung des Auftrages gestoppt wurde.

 

Ende vergangener Woche fand am Amt für ländliche Entwicklung eine Besprechung über die Situation statt. Es ging dabei vor allem um die Frage, wie bauliche Veränderungen gestaltet werden können, die dem Anliegen der Einwendungsführer und dem Grundstückseigentümer entgegen kommen, die beabsichtigte Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigen und die Förderfähigkeit der Maßnahme aufrecht erhalten.

 

Da die Förderung des ALE sowohl auf die Nutzung der Wege für den Radfahrverkehr, wie auch der Landwirtschaft abzielt, ist ein reiner Radwegeausbau mit einer Breite von 2,50 m oder geringer nicht förderfähig.

 

Auch eine Lösung mit 2,50 m Asphalt als Fahrbahn und 0,5 m ausreichend tragfähige Schotterbauweise findet keine Zustimmung, da eine solche Lösung auch technisch kaum funktioniert.

 

Ebenso scheidet eine Lösung, in der die Fahrspuren für Fahrzeuge asphaltiert und der Rest geschottert wird aus technischen Gründen aus, zumal der Unterhalt erheblich wäre (abbrechende Asphaltkanten, unterschiedliche Reaktionen auf Witterungseinflüsse, etc.).

 

Förderfähig wäre der Ausbau des Radweges komplett in Schotterbauweise mit einer Fahrbahn von 3 m, oder wie bisher in Asphaltbauweise.

 

Beim Planungsbüro wurde die Untersuchung folgender Bauweisen veranlasst:

 

  1. Ausbau des Radweges innerhalb der Grenzen des vorhandenen Weges

Diese Lösung wäre in Asphaltbauweise möglich. Die Entwässerung würde über eine gepflasterte und befahrbare Mulde hangseits sichergestellt werden. Eine solche Lösung würde das ALE mit einer Förderung mittragen.

 

Anmerkung: Wenn ein Grunderwerb nicht möglich wäre, müsste auch der Erdweg wieder in die Trasse der ausgemarkten Strecke zurückgeführt werden.

 

  1. Ausbau des Radweges in Schotterbauweise

Diese Lösung ist in den Flachbereichen möglich und auch vertretbar. Allerdings wird für die Entwässerung ein ausreichender Wegseitengraben mit Grasrandstreifen benötigt. Eine reine Entwässerungsrinne wie bei Variante 1 reicht nicht aus, da diese dann ständig voll Kies wäre. Der Querschnitt des Weges ist somit vergleichbar dem Wegebau in Asphaltbauweise.

Diese Variante wäre entlang der vorhandenen Erdwegstrecke bis zur Abbiegung in den Liesbachgrund denkbar.

Aufgrund der Gefällesituation zum Liesbach und bergaufwärts zum Burgwallbacher See raten die Fachleute in diesem Bereich von einer Schotterbauweise ab. Erfahrungsgemäß wird der Schotter in den Gefällebereichen abgeschwemmt, es entstehen Furchen. Eine deutliche Erhöhung des Gefährdungspotenzials für Radfahrer ist ebenso die Folge, wie eine Steigerung der Unterhaltsaufwendungen.

Diese Lösung führt zu einer Kosteneinsparung von ca. 10.000 Euro.

Eine Realisierung dieser Lösung mit Abrücken auf das südliche Nachbargrundstück könnte voraussichtlich den gesamten Baumbestand am Hangfuß oberhalb erhalten.

 

Bei einer Realisierung nach Variante 2 könnte ein erheblicher Wermutstropfen dahingehend dazukommen, dass der neue Brendsteg durch die Regierung nicht gefördert wird. Das Förderprogramm der Regierung zielt auf alle relevanten Verkehrsarten, wie in diesem Fall unbeschränkter Radverkehr, Fußgänger ab. Der Lückenschluss mit einem Schotterzwischenweg wird als solcher nicht als geeignet angesehen.

 

Die Förderung der Brendbrücke ist von der Notwendigkeit abhängig, einen Lückenschluss im vorhandenen Verkehrssystem zu schaffen. Eine Lösung könnte in Abstimmung mit der Polizei und den Bauämtern die Definition eines Lückenschlusses zwischen Brendtalradweg und Kreisstraße NES 7 sein. Allerdings kam dazu bereits ein erstes negatives Feedback von den Fachbehörden.

 

Theoretisch denkbar wäre auch eine Ertüchtigung des Brendsteges ohne Förderung.

 

Unter der Voraussetzung, dass ein Grunderwerb möglich ist, wäre die Lösung 2 ein Kompromis.

 

Die Baumaßnahme könnte ggf. auf Basis des dem Auftrag zugrunde liegenden Leistungsverzeichnisses ausgeführt werden. Für die Änderung des Oberbelages von Schotter in Asphalt würde ein Nachtrag benötigt. Die Firma Stolz könnte Mitte September 2017 mit dem Bau beginnen.

 

Maßgebend ist nunmehr die Haltung des Anliegers und des Gemeinderates.