Sitzung: 18.07.2017 GSB/007/2017
Mit Schreiben vom 22.06.2017, eingegangen bei der Verwaltungsgemeinschaft
Bad Neustadt a. d. Saale am 26.06.2017 haben die Gemeinderatsmitglieder
Frau Dr. Doris Pokorny und Herr Michael Heinrich Antrag auf Rücknahme der
Beschlüsse zur Planung „Ausbau des Wirtschaftsweges als Lückenschluss von
Wander- und Radwegen Burgwallbacher See Ortslage Kollertshof“ gestellt und
gebeten, diesen in der nächsten Gemeinderatssitzung
öffentlich zu behandeln.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
„Wir, die Gemeinderatsmitglieder Dr. Doris
Pokorny und Michael Heinrich, beantragen die Rücknahme der bisher gefassten
Beschlüsse des Gemeinderats zur Planung „Ausbau des Wirtschaftsweges als
Lückenschluss von Wander- und Radwegen Burgwallbacher See zur Ortslage
Kollertshof“.
Frau Dr. Pokorny
wurde vor der Bürgerversammlung 2017 in Burgwallbach sowie in deren Nachgang
von Bürgern, die das Projekt Radweg kritisch sehen, angesprochen. Eine erste
Umfrage im Ortsteil Burgwallbach und Kollertshof hat ergeben, dass mindestens
116 Bürgerinnen und Bürger aus Burgwallbach und mindestens 8 aus Kollertshof
das Liesbachtal mit seinem Wiesenweg in seiner Schönheit erhalten wollen. Sie
möchten nicht, dass das Liesbachtal durch einen 3 Meter breit asphaltierten
Wirtschaftsweg zerstört wird. Dies ist mit Unterschriften belegt. Vielen
Befragten war nicht klar, dass der geplante Radwegelückenschluss zwingend mit
einem großdimensionierten Wirtschaftswegebau verbunden sein würde. Erste
Unterschriftenlisten aus Schönau und von Auswärtigen, die den Badesee besuchen,
sind ebenso eingegangen.
Dies veranlasst uns
als Antragsteller, die wir das Projekt schon seit seinen Anfängen kritisch
gesehen haben, die Rücknahme der bisherigen Beschlüsse in dieser Sache zu
beantragen.
Begründung:
- Der geplante Wirtschaftsweg/Radweg bietet für Radfahrer eine nur
wenig attraktive Alternative zur bisherigen Erreichbarkeit des
Burgwallbacher Sees.
- Der geplante Wirtschaftsweg/Radweg bietet für die Bürgerinnen und
Bürger der Gemeinde keinen Vorteil sondern nur Nachteile, denn er zerstört
das idyllische Liesbachtal als Erholungsraum
- Aus landwirtschaftlicher Sicht wäre ein Ausbau des vorhandenen
Wirtschaftswegs nicht erforderlich, denn auf dem vorhandenen
Wirtschaftsweg können die Grünlandflächen mit landwirtschaftlichen
Maschinen erreicht werden.
- Der geplante Wirtschaftsweg/Radweg hat negative Auswirkungen auf
Natur und Landschaft des Liesbachtals (Bodenversiegelung).
- Der geplante Wirtschaftsweg/Radweg verursacht hohe Kosten. Er
belastet trotz hoher Zuschüsse den Haushalt unserer stark überschuldeten
Gemeinde zusätzlich und verhindert Ausgaben für andere Projekte z.B. im
sozialen Bereich.
- Für die Instandhaltung des Wirtschaftswegs/Radweg müssten
dauerhaft zusätzliche Mittel von der Gemeinde aufgebracht werden.
- Die für die Radfahrer erforderliche Überquerung der Kreisstraße
des geplanten Wirtschaftswegs/Radwegs beim Burgwallbacher See (hinter der
Kurve) stellt ein erhebliches Gefahrenpotential für die Radfahrer dar.
Begründung Punkt 1-7
im Detail:
Zu 1. Der geplante
Wirtschaftsweg/Radweg bietet für Radfahrer eine wenig attraktive Alternative
zur bisherigen Erreichbarkeit des Burgwallbacher Sees
Der geplante
Wirtschaftsweg/Radweg ist nicht erforderlich, um den Burgwallbacher See mit dem
Fahrrad zu erreichen. Der Burgwallbacher See kann wie bisher mit dem Fahrrad
bequem von Kollertshof (Anschluss Brendtalradweg) sowie von Burgwallbach aus
auf der wenig befahrenen Kreisstraße über Kollertshof erreicht werden. Der Bau
eines Radwegs ist also nicht zwingend notwendig. Es gibt kaum Vorteile für die
Radfahrer des Brendtalradwegs. Sie müssen erst ins Tal hinunter- und auf der
anderen Seite des Liesbachs wieder hinauffahren. Die meisten Radfahrer aus Bad
Neustadt kommend werden daher die Kreisstraße bevorzugen.
Zu 2. Der geplante
Wirtschaftsweg/Radweg bietet für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde keinen
Vorteil sondern nur Nachteile, denn er zerstört das idyllische Liesbachtal als
Erholungsraum
Die Asphaltierung
des Wiesenwegs zerstört den naturbelassenen Weg und das idyllische Liesbachtal
für die Naherholung für Einwohner und Gäste. Der Wiesenweg wird als Fußweg
genutzt und bildet eine attraktive Naturwegeverbindung von Kollertshof nach
Burgwallbach. Derartige unbefestigte Wiesenwege werden zum Spazierengehen und
Wandern generell als besonders hochwertig und gesund eingestuft (z. B.
Deutsches Wanderinstitut). Der Weg im Liesbachtal wird von Spaziergängern,
Hundehaltern, Reitern und Mountainbikern rege genutzt. Dieser Nutzen würde auf
etwa der Hälfte seiner Strecke beeinträchtigt bzw. entfallen. Der geplante
Wirtschaftsweg reduziert somit die Erholungseignung des Liesbachtals für den
staatlich anerkannten Erholungsort Burgwallbach.
Zu 3. Aus
landwirtschaftlicher Sicht wäre ein Ausbau des vorhandenen Wirtschaftswegs
nicht erforderlich, denn auf dem vorhandenen Wirtschaftsweg können die
Grünlandflächen mit landwirtschaftlichen Maschinen erreicht werden
Für die landwirtschaftliche
Pflege der Grünlandflächen im Liesbachtal ist der bestehende Wiesenweg
ausreichend. Der Weg ist als Erdweg ohne Unterbau elastisch und ist damit auch
für schwere Maschinen befahrbar. Ein Befahren der Wiesen bei extrem nassen
Verhältnissen wäre keine gute fachliche landwirtschaftliche Praxis. Eventuell
auftretende Schäden am Weg können relativ unaufwändig behoben werden.
Zu 4. Der geplante
Wirtschaftsweg/Radweg hat negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft des
Liesbachtals
Der geplante
Radweg/Wirtschaftsweg beeinträchtigt Natur und Landschaft im Liesbachtal. Der
auf 3m Breite asphaltierte Weg (Kronenbreite von 4m) versiegelt den Boden,
verhindert dadurch das Versickern von Regenwasser und beeinträchtigt das
Ökosystem. Ferner muss ein etwa 1m hoher Damm aufgeschüttet werden, um das
Liesbachtal zu queren (Bachquerung mit Wellstahlkonstruktion), was den
idyllischen Charakter des Tals unwiederbringlich zerstört.
Zu 5. Der geplante
Wirtschaftsweg/Radweg verursacht hohe Kosten
Durch den Wirtschaftswegebau
ist ein für landwirtschaftliche Fahrzeuge tauglicher, tragfähiger Unterbau und
eine Wegbreite von 4m Kronenbreite (3m asphaltiert) erforderlich. Dies treibt
die Kosten für 565m Länge auf eine Höhe von mehr als 300.000 €, wovon die Gemeinde
etwa 1/3 bezahlen muss. Die Gemeinde hat jedoch bereits eine
überdurchschnittlich hohe Pro-Kopf-Verschuldung, die durch das Projekt weiter
steigen würde.
Zu 6. Für die
Instandhaltung des Wirtschaftswegs/Radwegs müssen dauerhaft zusätzliche Mittel
von der Gemeinde aufgebracht werden
Die Ausgaben für den
geplanten Radweg/Wirtschaftsweg sind auf lange Sicht eine dauerhafte Belastung
für die Gemeinde. Der Unterhalt eines asphaltierten Wirtschaftswegs erfordert
jährlich zusätzliche Kosten. Dies reduziert die Möglichkeit, andere Projekte in
der Gemeinde zu verwirklichen.
Zu 7. Die für die
Radfahrer erforderliche Überquerung der Kreisstraße des geplanten
Wirtschaftswegs/Radwegs beim Burgwallbacher See (hinter der Kurve) stellt ein
erhebliches Gefahrenpotential für die Radfahrer dar
Als ein Argument für
den Bau des geplanten Wirtschaftswegs/Radwegs wurden Sicherheitsaspekte ins
Feld geführt. Durch den geplanten Wirtschaftsweg/Radweg müssten jedoch die
Radfahrer nach der Kurve die Kreisstraße überqueren, was das Gefahrenpotential
im Vergleich zur jetzigen Situation erheblich erhöht.
Die angeführten
Gründe zeigen, dass mit dem Projekt insgesamt mehr Nachteile als erhoffte
Vorteile für die Gemeinde verbunden sind. Daher ergeht der Antrag an den
Gemeinderat, das Projekt nicht weiter zu verfolgen und die bisher in dieser
Sache gefassten Beschlüsse zurückzunehmen.
Als
Beschlussformulierung wird vorgeschlagen:
„Aufgrund des
Antrags der Gemeinderatsmitglieder Dr. Doris Pokorny und Michael Heinrich wurde
das Thema „Ausbau des Wirtschaftsweges als Lückenschluss von Wander- und
Radwegen Burgwallbacher See Ortslage Kollertshof“ erneut beraten. Die Planungen
zu diesem Vorhaben haben gezeigt, dass mit dem Ausbau des Wirtschaftswegs
insgesamt mehr Nachteile als erhoffte Vorteile für die Gemeinde verbunden sind.
Daher beschließt der Gemeinderat von Schönau, die bisher in dieser Sache
gefassten Beschlüsse zurückzunehmen und das Projekt nicht mehr weiter zu
verfolgen.““
Stellungnahme der
Verwaltung:
Zunächst ist festzustellen, dass der Antrag auf Rücknahme der Beschlüsse
zur Planung des Radwegs sehr spät eingereicht worden ist.
Bereits in den Jahren 2014/2015 wurde für das Projekt eine
Machbarkeitsstudie von der Gemeinde Schönau a. d. Brend in Auftrag gegeben.
Diese wurde in der Gemeinderatssitzung
am 25.02.2015 vorgestellt. Seitens der Verwaltung wurden auch
Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Der Gemeinderat hat sich damals
grundsätzlich zur Durchführung der Baumaßnahme entschlossen.
Die Planung wurde daraufhin in Angriff genommen. Der Gemeinderat stimmte schließlich dem Bauentwurf und
der Finanzierung in seiner Sitzung am 19.07.2016 zu.
Für den Radweg liegt bereits die Ausführungsplanung vor, für die Brücke
über die Brend ist die Genehmigungsplanung fertiggestellt. Die notwendigen
öffentlich-rechtlichen Genehmigungen wurden eingeholt (naturschutzrechtliche
Erlaubnis, wasserrechtliche Genehmigung).
Die Förderanträge wurden gestellt, vom Amt für ländliche Entwicklung
liegt seit 26.04.2017 die Zustimmung zum zuwendungsunschädlichen Beginn der
Maßnahme vor Erlass des Bewilligungsbescheides vor. Für das Brückenbauwerk über
die Brend wurde der Förderantrag vom Landratsamt Rhön-Grabfeld Anfang Mai 2017
an das Staatl. Bauamt Schweinfurt zur fachlichen Prüfung weitergeleitet. Den
Bewilligungsbescheid erlässt auf dieser Basis die Regierung von Unterfranken
(RZStra).
Die öffentliche Ausschreibung der Wegebaumaßnahme läuft bereits.
Für Planungsleistungen hat die Gemeinde Schönau a. d. Brend bisher ca.
29.000 € gezahlt. Weiterhin wurde der Bauauftrag für das Durchlassbauwerk
Liesbach mit Kosten von ca. 11.000 € erteilt.
Der aktuelle Planungsstand wurde von den Ingenieurbüros noch nicht
abgerechnet, hier stehen noch Zahlungen von ca. 20.000,- € aus.
Daraus ergibt sich eine Gesamtsumme von ca. 60.000,- €, die die Gemeinde
Schönau a. d. Brend bisher in das Projekt investiert hat.
Zu 1.: Der geplante
Wirtschaftsweg/Radweg bietet für Radfahrer eine wenig attraktive Alternative
zur bisherigen Erreichbarkeit des Burgwallbacher Sees
Der Bau des Radwegs ist nicht zwingend erforderlich. Aber schon die von
der Gemeinde Schönau a. d. Brend in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie
2014/2015 für den Radweg hat gezeigt, dass es Sinn macht, eine neue
Radwegverbindung zu schaffen. Der Bereich vom Badesee bis zur Ortslage
Kollertshof auf der Kreisstraße NES 7 wurde als problematisch erachtet. Die
neue Wegverbindung erhöht die Sicherheit für Radfahrer, die dann die
Kreisstraße NES 7 nicht mehr benutzen müssen.
Zu 2.: Der geplante
Wirtschaftsweg/Radweg bietet für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde keinen
Vorteil sondern nur Nachteile, denn er zerstört das idyllische Liesbachtal als
Erholungsraum
Die Asphaltierung des Wiesenwegs im Liesbachtal hat sicherlich
Auswirkungen auf die Landschaft. Andererseits ist aber der dann asphaltierte Fuß-
und Radweg noch besser für andere Personengruppen (z.B. gehbehinderte Menschen,
Eltern mit Kinderwägen) nutzbar und gibt somit auch für diese die Möglichkeit,
das Liesbachtal für die Naherholung zu nutzen.
Zu 3.: Aus
landwirtschaftlicher Sicht wäre ein Ausbau des vorhandenen Wirtschaftswegs
nicht erforderlich, denn auf dem vorhandenen Wirtschaftsweg können die
Grünlandflächen mit landwirtschaftlichen Maschinen erreicht werden
Die Wegebaumaßnahme bringt in erster Linie Vorteile für Fußgänger und Radfahrer.
Zu 4.: Der geplante
Wirtschaftsweg/Radweg hat negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft des
Liesbachtals
Für den Radweg wurde auch eine landschaftspflegerische Begleitplanung
erstellt.
Darin werden Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von
Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt untersucht und beschrieben.
So lassen sich durch die Linienführung straßenbautechnische
Vermeidungsmaßnahmen generieren.
Beispielsweise wird an der Brend eine bestehende Brücke durch ein neues
Brückenbauwerk ersetzt und die Zuwegung verbessert. Das neue Brückenbauwerk ist
etwas breiter als das Bestehende, wird jedoch an identischer Lage eingebaut, um
den Flächenbedarf soweit möglich zu minimieren. Durch die weitgehende
Inanspruchnahme von Flächen des bestehenden Wegekörpers wird der
Flächenverbrauch des Straßenkörpers minimiert.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden durch die
Wiederherstellung gebiets- und standorttypischer Vegetationselemente im Rahmen
der Gestaltungsmaßnahmen minimiert und das Landschaftsbild wiederhergestellt.
Bei der Durchführung der Baumaßnahme werden vorhandene Biotopflächen
durch Begrenzung des Baufelds geschützt.
Aus artenschutzrechtlicher Sicht werden Heckenvögel durch die zeitliche
Beschränkung der Baufeldfreimachung und Minimierung der Rodungsarbeiten auf ein
Mindestmaß geschützt. Ebenso erfolgt eine Berücksichtigung der Schon- und
Laichzeiten, in deren Verlauf keine Baumaßnahmen im Gewässerbett stattfinden.
Da diese, nur beispielhaft aufgeführten Ausgleichsmaßnahmen den
geplanten Eingriff nicht vollständig ausgleichen, erfolgt darüber hinaus eine
Abbuchung vom Ökokonto der Gemeinde. Insgesamt werden dadurch die
Beeinträchtigungen des Naturhaushalts gemäß den naturschutzrechtlichen
Vorschriften vollständig gleichartig ausgeglichen.
Zu 5.: Der geplante
Wirtschaftsweg/Radweg verursacht hohe Kosten
Die Investitionskosten für den Wegebau und das Brückenbauwerk liegen
gem. den aktuellen Kostenschätzungen bei ca. 453.000 €. Beim Amt für ländliche
Entwicklung, der Regierung von Unterfranken und dem Landkreis Rhön-Grabfeld
(Radwegelückenschlussprogramm) wurden Förderanträge über insgesamt ca. 340.000
€ gestellt. Die Eigenmittel der Gemeinde liegen danach bei ca. 113.000 € (ca.
25 %). Im Haushaltsplan 2017 und der Finanzplanung 2018 sind diese Mittel
eingeplant.
Natürlich entsteht eine projektbezogene Mittelbindung auf Basis der
Beschlussfassung zum Haushaltsplan. Welche anderweitigen Projekte, ggf. im
sozialen Bereich, damit verhindert werden, entzieht sich der Kenntnis der
Verwaltung.
Die Verschuldung der Gemeinde lag zum 31.12.2016 bei 1.621.920 € oder
1.311 €/Einwohner. Die Schulden verteilen sich auf einen Anteil von ca. 953.000
€ oder 770 €/EW für entgeltfinanzierte Maßnahmen (Wasser, Kanal) und ca.
669.000 € oder 541 €/EW für sonstige Schulden. Der Landesdurchschnitt
vergleichbar großer Gemeinden lag im Jahr 2015 bei 627 €/Einwohner.
Zu 6.: Für die
Instandhaltung des Wirtschaftswegs/Radwegs müssen dauerhaft zusätzliche Mittel
von der Gemeinde aufgebracht werden
Es ist richtig, dass für den Wegeunterhalt auf Dauer zusätzliche Kosten
für die Gemeinde Schönau a. d. Brend entstehen. Kosten entstehen jedoch auch
für die Unterhaltung des Bestandes in der jetzigen Form.
Zu 7.: Die für die
Radfahrer erforderliche Überquerung der Kreisstraße des geplanten
Wirtschaftswegs/Radwegs beim Burgwallbacher See (hinter der Kurve) stellt ein
erhebliches Gefahrenpotential für die Radfahrer dar
Auch die Radfahrer, die jetzt die Kreisstraße NES 7 aus Richtung Bad
Neustadt a. d. Saale benutzen, müssen auf Höhe des Parkplatzes Burgwallbacher
See die Straße queren. Insofern kann kein Unterschied zur neuen Situation
erkannt werden.
Der Antrag lässt offen, welche Beschlüsse zur Planung des Radwegs genau
gemeint sind. Da einige Beschlüsse Abschlüsse von Verträgen zum Inhalt hatten,
die bereits erfüllt sind, können diese rechtlich nicht mehr zurück genommen
werden.
Es wurde daher ein vom Antrag abweichender Beschluss vorgeschlagen.
Der 1. Bürgermeister verlas folgende Stellungnahme:
„Im Jahr 2010 beantragte die Gemeinde Schönau a. d. Brend die Aufnahme
in die ILEK der Kreuzbergallianz. Hierdurch wurde die Kreuzbergallianz um die
Gemeinden Oberelsbach und Schönau a. d. Brend erweitert. Im Rahmen der
strategischen Ausrichtung des ILEK, beschloss der Gemeinderat 2012 den
Burgwallbacher See aufzuwerten und die gesamte Struktur und Zugänglichkeit des
Badesees für Freizeitbesucher, die auch mit dem Fahrrad anreisen, zu
verbessern.
Es wurde beschlossen Zug um Zug das Badesee-Café trotz der
Haushaltsüberwachung durch das Landratsamt zu sanieren, die Beschilderung an
der Bundesstraße B279 zu installieren und den Anschluss des Sees an das
überörtliche Radwegenetz zu verankern.
In dem ILEK der NES-Allianz 2016 wurde explizit der Badesee mit
Nachdruck vom Gemeinderat nochmals aufgenommen und dabei hat sich
herausgestellt, dass der Badesee Burgwallbach als Ausflugsort der Gemeinde und
des Landkreises wichtig ist. Durch die Aufnahme des Badesees in den ILEK der
Nes-Allianz will die Gemeinde zukünftige Bau- und Verbesserungsmaßnahmen auch
über das ALE, sowie dem Förderprogramm „kleinere Städte und Gemeinden“ des
Bundesministerium gefördert bekommen.
Die Gemeinde gilt bei den Fördermittelgebern als zuverlässig, in Planung
und Umsetzung der beantragen Maßnahmen, wie sich immer wieder bei
Zuschussanträgen (Stabilisierunghilfe, Hochwasserschutz, Waldflurbereinigung,
Dorfentwicklungsplanung usw.). herausstellt.“
Fr. Dr. Pokorny übergab dem 1. Bürgermeister eine Unterschriftenliste
von Antragsfürsprechern.
Der 1. Bürgermeister wurde dazu aufgefordert, die noch offenen
Grundstücksverhältnisse zeitnah zu klären.
Beschluss:
Aufgrund des
Antrags der Gemeinderatsmitglieder Dr. Doris Pokorny und Michael Heinrich wurde
das Thema „Ausbau des Wirtschaftsweges als Lückenschluss von Wander- und
Radwegen Burgwallbacher See Ortslage Kollertshof“ erneut beraten. Die Planungen
zu diesem Vorhaben haben gezeigt, dass mit dem Ausbau des Wirtschaftswegs
insgesamt mehr Nachteile als erhoffte Vorteile für die Gemeinde verbunden sind.
Daher beschließt
der Gemeinderat von Schönau, das Projekt nicht mehr weiter zu verfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
2 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
11 |
Anwesend: |
13 |