Mit Schreiben vom 22.06.2017, eingegangen bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale am 26.06.2017 haben die Gemeinderatsmitglieder Frau Dr. Doris Pokorny und Herr Michael Heinrich Antrag auf Rücknahme der Beschlüsse zur Planung „Ausbau des Wirtschaftsweges als Lückenschluss von Wander- und Radwegen Burgwallbacher See Ortslage Kollertshof“ gestellt und gebeten, diesen in der nächsten Gemeinderatssitzung öffentlich zu behandeln.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

 

Wir, die Gemeinderatsmitglieder Dr. Doris Pokorny und Michael Heinrich, beantragen die Rücknahme der bisher gefassten Beschlüsse des Gemeinderats zur Planung „Ausbau des Wirtschaftsweges als Lückenschluss von Wander- und Radwegen Burgwallbacher See zur Ortslage Kollertshof“.

 

Frau Dr. Pokorny wurde vor der Bürgerversammlung 2017 in Burgwallbach sowie in deren Nachgang von Bürgern, die das Projekt Radweg kritisch sehen, angesprochen. Eine erste Umfrage im Ortsteil Burgwallbach und Kollertshof hat ergeben, dass mindestens 116 Bürgerinnen und Bürger aus Burgwallbach und mindestens 8 aus Kollertshof das Liesbachtal mit seinem Wiesenweg in seiner Schönheit erhalten wollen. Sie möchten nicht, dass das Liesbachtal durch einen 3 Meter breit asphaltierten Wirtschaftsweg zerstört wird. Dies ist mit Unterschriften belegt. Vielen Befragten war nicht klar, dass der geplante Radwegelückenschluss zwingend mit einem großdimensionierten Wirtschaftswegebau verbunden sein würde. Erste Unterschriftenlisten aus Schönau und von Auswärtigen, die den Badesee besuchen, sind ebenso eingegangen.

 

Dies veranlasst uns als Antragsteller, die wir das Projekt schon seit seinen Anfängen kritisch gesehen haben, die Rücknahme der bisherigen Beschlüsse in dieser Sache zu beantragen.

 

Begründung:

  1. Der geplante Wirtschaftsweg/Radweg bietet für Radfahrer eine nur wenig attraktive Alternative zur bisherigen Erreichbarkeit des Burgwallbacher Sees.
  2. Der geplante Wirtschaftsweg/Radweg bietet für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde keinen Vorteil sondern nur Nachteile, denn er zerstört das idyllische Liesbachtal als Erholungsraum
  3. Aus landwirtschaftlicher Sicht wäre ein Ausbau des vorhandenen Wirtschaftswegs nicht erforderlich, denn auf dem vorhandenen Wirtschaftsweg können die Grünlandflächen mit landwirtschaftlichen Maschinen erreicht werden.
  4. Der geplante Wirtschaftsweg/Radweg hat negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft des Liesbachtals (Bodenversiegelung).
  5. Der geplante Wirtschaftsweg/Radweg verursacht hohe Kosten. Er belastet trotz hoher Zuschüsse den Haushalt unserer stark überschuldeten Gemeinde zusätzlich und verhindert Ausgaben für andere Projekte z.B. im sozialen Bereich.
  6. Für die Instandhaltung des Wirtschaftswegs/Radweg müssten dauerhaft zusätzliche Mittel von der Gemeinde aufgebracht werden.
  7. Die für die Radfahrer erforderliche Überquerung der Kreisstraße des geplanten Wirtschaftswegs/Radwegs beim Burgwallbacher See (hinter der Kurve) stellt ein erhebliches Gefahrenpotential für die Radfahrer dar.

 

Begründung Punkt 1-7 im Detail:

 

Zu 1. Der geplante Wirtschaftsweg/Radweg bietet für Radfahrer eine wenig attraktive Alternative zur bisherigen Erreichbarkeit des Burgwallbacher Sees

 

Der geplante Wirtschaftsweg/Radweg ist nicht erforderlich, um den Burgwallbacher See mit dem Fahrrad zu erreichen. Der Burgwallbacher See kann wie bisher mit dem Fahrrad bequem von Kollertshof (Anschluss Brendtalradweg) sowie von Burgwallbach aus auf der wenig befahrenen Kreisstraße über Kollertshof erreicht werden. Der Bau eines Radwegs ist also nicht zwingend notwendig. Es gibt kaum Vorteile für die Radfahrer des Brendtalradwegs. Sie müssen erst ins Tal hinunter- und auf der anderen Seite des Liesbachs wieder hinauffahren. Die meisten Radfahrer aus Bad Neustadt kommend werden daher die Kreisstraße bevorzugen.

 

Zu 2. Der geplante Wirtschaftsweg/Radweg bietet für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde keinen Vorteil sondern nur Nachteile, denn er zerstört das idyllische Liesbachtal als Erholungsraum

 

Die Asphaltierung des Wiesenwegs zerstört den naturbelassenen Weg und das idyllische Liesbachtal für die Naherholung für Einwohner und Gäste. Der Wiesenweg wird als Fußweg genutzt und bildet eine attraktive Naturwegeverbindung von Kollertshof nach Burgwallbach. Derartige unbefestigte Wiesenwege werden zum Spazierengehen und Wandern generell als besonders hochwertig und gesund eingestuft (z. B. Deutsches Wanderinstitut). Der Weg im Liesbachtal wird von Spaziergängern, Hundehaltern, Reitern und Mountainbikern rege genutzt. Dieser Nutzen würde auf etwa der Hälfte seiner Strecke beeinträchtigt bzw. entfallen. Der geplante Wirtschaftsweg reduziert somit die Erholungseignung des Liesbachtals für den staatlich anerkannten Erholungsort Burgwallbach.

 

Zu 3. Aus landwirtschaftlicher Sicht wäre ein Ausbau des vorhandenen Wirtschaftswegs nicht erforderlich, denn auf dem vorhandenen Wirtschaftsweg können die Grünlandflächen mit landwirtschaftlichen Maschinen erreicht werden

 

Für die landwirtschaftliche Pflege der Grünlandflächen im Liesbachtal ist der bestehende Wiesenweg ausreichend. Der Weg ist als Erdweg ohne Unterbau elastisch und ist damit auch für schwere Maschinen befahrbar. Ein Befahren der Wiesen bei extrem nassen Verhältnissen wäre keine gute fachliche landwirtschaftliche Praxis. Eventuell auftretende Schäden am Weg können relativ unaufwändig behoben werden.

 

Zu 4. Der geplante Wirtschaftsweg/Radweg hat negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft des Liesbachtals

 

Der geplante Radweg/Wirtschaftsweg beeinträchtigt Natur und Landschaft im Liesbachtal. Der auf 3m Breite asphaltierte Weg (Kronenbreite von 4m) versiegelt den Boden, verhindert dadurch das Versickern von Regenwasser und beeinträchtigt das Ökosystem. Ferner muss ein etwa 1m hoher Damm aufgeschüttet werden, um das Liesbachtal zu queren (Bachquerung mit Wellstahlkonstruktion), was den idyllischen Charakter des Tals unwiederbringlich zerstört.

 

Zu 5. Der geplante Wirtschaftsweg/Radweg verursacht hohe Kosten

 

Durch den Wirtschaftswegebau ist ein für landwirtschaftliche Fahrzeuge tauglicher, tragfähiger Unterbau und eine Wegbreite von 4m Kronenbreite (3m asphaltiert) erforderlich. Dies treibt die Kosten für 565m Länge auf eine Höhe von mehr als 300.000 €, wovon die Gemeinde etwa 1/3 bezahlen muss. Die Gemeinde hat jedoch bereits eine überdurchschnittlich hohe Pro-Kopf-Verschuldung, die durch das Projekt weiter steigen würde.

 

Zu 6. Für die Instandhaltung des Wirtschaftswegs/Radwegs müssen dauerhaft zusätzliche Mittel von der Gemeinde aufgebracht werden

 

Die Ausgaben für den geplanten Radweg/Wirtschaftsweg sind auf lange Sicht eine dauerhafte Belastung für die Gemeinde. Der Unterhalt eines asphaltierten Wirtschaftswegs erfordert jährlich zusätzliche Kosten. Dies reduziert die Möglichkeit, andere Projekte in der Gemeinde zu verwirklichen.

 

Zu 7. Die für die Radfahrer erforderliche Überquerung der Kreisstraße des geplanten Wirtschaftswegs/Radwegs beim Burgwallbacher See (hinter der Kurve) stellt ein erhebliches Gefahrenpotential für die Radfahrer dar

 

Als ein Argument für den Bau des geplanten Wirtschaftswegs/Radwegs wurden Sicherheitsaspekte ins Feld geführt. Durch den geplanten Wirtschaftsweg/Radweg müssten jedoch die Radfahrer nach der Kurve die Kreisstraße überqueren, was das Gefahrenpotential im Vergleich zur jetzigen Situation erheblich erhöht.

 

Die angeführten Gründe zeigen, dass mit dem Projekt insgesamt mehr Nachteile als erhoffte Vorteile für die Gemeinde verbunden sind. Daher ergeht der Antrag an den Gemeinderat, das Projekt nicht weiter zu verfolgen und die bisher in dieser Sache gefassten Beschlüsse zurückzunehmen.

 

Als Beschlussformulierung wird vorgeschlagen:

 

„Aufgrund des Antrags der Gemeinderatsmitglieder Dr. Doris Pokorny und Michael Heinrich wurde das Thema „Ausbau des Wirtschaftsweges als Lückenschluss von Wander- und Radwegen Burgwallbacher See Ortslage Kollertshof“ erneut beraten. Die Planungen zu diesem Vorhaben haben gezeigt, dass mit dem Ausbau des Wirtschaftswegs insgesamt mehr Nachteile als erhoffte Vorteile für die Gemeinde verbunden sind. Daher beschließt der Gemeinderat von Schönau, die bisher in dieser Sache gefassten Beschlüsse zurückzunehmen und das Projekt nicht mehr weiter zu verfolgen.“

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zunächst ist festzustellen, dass der Antrag auf Rücknahme der Beschlüsse zur Planung des Radwegs sehr spät eingereicht worden ist.

 

Bereits in den Jahren 2014/2015 wurde für das Projekt eine Machbarkeitsstudie von der Gemeinde Schönau a. d. Brend in Auftrag gegeben.

Diese wurde in der Gemeinderatssitzung am 25.02.2015 vorgestellt. Seitens der Verwaltung wurden auch Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Der Gemeinderat hat sich damals grundsätzlich zur Durchführung der Baumaßnahme entschlossen.

Die Planung wurde daraufhin in Angriff genommen. Der Gemeinderat stimmte schließlich dem Bauentwurf und der Finanzierung in seiner Sitzung am 19.07.2016 zu.

 

Für den Radweg liegt bereits die Ausführungsplanung vor, für die Brücke über die Brend ist die Genehmigungsplanung fertiggestellt. Die notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen wurden eingeholt (naturschutzrechtliche Erlaubnis, wasserrechtliche Genehmigung).

 

Die Förderanträge wurden gestellt, vom Amt für ländliche Entwicklung liegt seit 26.04.2017 die Zustimmung zum zuwendungsunschädlichen Beginn der Maßnahme vor Erlass des Bewilligungsbescheides vor. Für das Brückenbauwerk über die Brend wurde der Förderantrag vom Landratsamt Rhön-Grabfeld Anfang Mai 2017 an das Staatl. Bauamt Schweinfurt zur fachlichen Prüfung weitergeleitet. Den Bewilligungsbescheid erlässt auf dieser Basis die Regierung von Unterfranken (RZStra).

 

Die öffentliche Ausschreibung der Wegebaumaßnahme läuft bereits.

 

Für Planungsleistungen hat die Gemeinde Schönau a. d. Brend bisher ca. 29.000 € gezahlt. Weiterhin wurde der Bauauftrag für das Durchlassbauwerk Liesbach mit Kosten von ca. 11.000 € erteilt.

Der aktuelle Planungsstand wurde von den Ingenieurbüros noch nicht abgerechnet, hier stehen noch Zahlungen von ca. 20.000,- € aus.

Daraus ergibt sich eine Gesamtsumme von ca. 60.000,- €, die die Gemeinde Schönau a. d. Brend bisher in das Projekt investiert hat.

 

 

Zu 1.: Der geplante Wirtschaftsweg/Radweg bietet für Radfahrer eine wenig attraktive Alternative zur bisherigen Erreichbarkeit des Burgwallbacher Sees

 

Der Bau des Radwegs ist nicht zwingend erforderlich. Aber schon die von der Gemeinde Schönau a. d. Brend in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie 2014/2015 für den Radweg hat gezeigt, dass es Sinn macht, eine neue Radwegverbindung zu schaffen. Der Bereich vom Badesee bis zur Ortslage Kollertshof auf der Kreisstraße NES 7 wurde als problematisch erachtet. Die neue Wegverbindung erhöht die Sicherheit für Radfahrer, die dann die Kreisstraße NES 7 nicht mehr benutzen müssen.

 

Zu 2.: Der geplante Wirtschaftsweg/Radweg bietet für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde keinen Vorteil sondern nur Nachteile, denn er zerstört das idyllische Liesbachtal als Erholungsraum

 

Die Asphaltierung des Wiesenwegs im Liesbachtal hat sicherlich Auswirkungen auf die Landschaft. Andererseits ist aber der dann asphaltierte Fuß- und Radweg noch besser für andere Personengruppen (z.B. gehbehinderte Menschen, Eltern mit Kinderwägen) nutzbar und gibt somit auch für diese die Möglichkeit, das Liesbachtal für die Naherholung zu nutzen.

 

Zu 3.: Aus landwirtschaftlicher Sicht wäre ein Ausbau des vorhandenen Wirtschaftswegs nicht erforderlich, denn auf dem vorhandenen Wirtschaftsweg können die Grünlandflächen mit landwirtschaftlichen Maschinen erreicht werden

 

Die Wegebaumaßnahme bringt in erster Linie Vorteile für Fußgänger und Radfahrer.

 

Zu 4.: Der geplante Wirtschaftsweg/Radweg hat negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft des Liesbachtals

 

Für den Radweg wurde auch eine landschaftspflegerische Begleitplanung erstellt.

Darin werden Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt untersucht und beschrieben.

So lassen sich durch die Linienführung straßenbautechnische Vermeidungsmaßnahmen generieren.

Beispielsweise wird an der Brend eine bestehende Brücke durch ein neues Brückenbauwerk ersetzt und die Zuwegung verbessert. Das neue Brückenbauwerk ist etwas breiter als das Bestehende, wird jedoch an identischer Lage eingebaut, um den Flächenbedarf soweit möglich zu minimieren. Durch die weitgehende Inanspruchnahme von Flächen des bestehenden Wegekörpers wird der Flächenverbrauch des Straßenkörpers minimiert.

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden durch die Wiederherstellung gebiets- und standorttypischer Vegetationselemente im Rahmen der Gestaltungsmaßnahmen minimiert und das Landschaftsbild wiederhergestellt.

Bei der Durchführung der Baumaßnahme werden vorhandene Biotopflächen durch Begrenzung des Baufelds geschützt.

Aus artenschutzrechtlicher Sicht werden Heckenvögel durch die zeitliche Beschränkung der Baufeldfreimachung und Minimierung der Rodungsarbeiten auf ein Mindestmaß geschützt. Ebenso erfolgt eine Berücksichtigung der Schon- und Laichzeiten, in deren Verlauf keine Baumaßnahmen im Gewässerbett stattfinden.

Da diese, nur beispielhaft aufgeführten Ausgleichsmaßnahmen den geplanten Eingriff nicht vollständig ausgleichen, erfolgt darüber hinaus eine Abbuchung vom Ökokonto der Gemeinde. Insgesamt werden dadurch die Beeinträchtigungen des Naturhaushalts gemäß den naturschutzrechtlichen Vorschriften vollständig gleichartig ausgeglichen.

 

Zu 5.: Der geplante Wirtschaftsweg/Radweg verursacht hohe Kosten

 

Die Investitionskosten für den Wegebau und das Brückenbauwerk liegen gem. den aktuellen Kostenschätzungen bei ca. 453.000 €. Beim Amt für ländliche Entwicklung, der Regierung von Unterfranken und dem Landkreis Rhön-Grabfeld (Radwegelückenschlussprogramm) wurden Förderanträge über insgesamt ca. 340.000 € gestellt. Die Eigenmittel der Gemeinde liegen danach bei ca. 113.000 € (ca. 25 %). Im Haushaltsplan 2017 und der Finanzplanung 2018 sind diese Mittel eingeplant.
Natürlich entsteht eine projektbezogene Mittelbindung auf Basis der Beschlussfassung zum Haushaltsplan. Welche anderweitigen Projekte, ggf. im sozialen Bereich, damit verhindert werden, entzieht sich der Kenntnis der Verwaltung.

Die Verschuldung der Gemeinde lag zum 31.12.2016 bei 1.621.920 € oder 1.311 €/Einwohner. Die Schulden verteilen sich auf einen Anteil von ca. 953.000 € oder 770 €/EW für entgeltfinanzierte Maßnahmen (Wasser, Kanal) und ca. 669.000 € oder 541 €/EW für sonstige Schulden. Der Landesdurchschnitt vergleichbar großer Gemeinden lag im Jahr 2015 bei 627 €/Einwohner.

 

Zu 6.: Für die Instandhaltung des Wirtschaftswegs/Radwegs müssen dauerhaft zusätzliche Mittel von der Gemeinde aufgebracht werden

 

Es ist richtig, dass für den Wegeunterhalt auf Dauer zusätzliche Kosten für die Gemeinde Schönau a. d. Brend entstehen. Kosten entstehen jedoch auch für die Unterhaltung des Bestandes in der jetzigen Form.

 

Zu 7.: Die für die Radfahrer erforderliche Überquerung der Kreisstraße des geplanten Wirtschaftswegs/Radwegs beim Burgwallbacher See (hinter der Kurve) stellt ein erhebliches Gefahrenpotential für die Radfahrer dar

 

Auch die Radfahrer, die jetzt die Kreisstraße NES 7 aus Richtung Bad Neustadt a. d. Saale benutzen, müssen auf Höhe des Parkplatzes Burgwallbacher See die Straße queren. Insofern kann kein Unterschied zur neuen Situation erkannt werden.

 

Der Antrag lässt offen, welche Beschlüsse zur Planung des Radwegs genau gemeint sind. Da einige Beschlüsse Abschlüsse von Verträgen zum Inhalt hatten, die bereits erfüllt sind, können diese rechtlich nicht mehr zurück genommen werden.

 

Es wurde daher ein vom Antrag abweichender Beschluss vorgeschlagen.

 

Der 1. Bürgermeister verlas folgende Stellungnahme:

 

„Im Jahr 2010 beantragte die Gemeinde Schönau a. d. Brend die Aufnahme in die ILEK der Kreuzbergallianz. Hierdurch wurde die Kreuzbergallianz um die Gemeinden Oberelsbach und Schönau a. d. Brend erweitert. Im Rahmen der strategischen Ausrichtung des ILEK, beschloss der Gemeinderat 2012 den Burgwallbacher See aufzuwerten und die gesamte Struktur und Zugänglichkeit des Badesees für Freizeitbesucher, die auch mit dem Fahrrad anreisen, zu verbessern.

Es wurde beschlossen Zug um Zug das Badesee-Café trotz der Haushaltsüberwachung durch das Landratsamt zu sanieren, die Beschilderung an der Bundesstraße B279 zu installieren und den Anschluss des Sees an das überörtliche Radwegenetz zu verankern.

In dem ILEK der NES-Allianz 2016 wurde explizit der Badesee mit Nachdruck vom Gemeinderat nochmals aufgenommen und dabei hat sich herausgestellt, dass der Badesee Burgwallbach als Ausflugsort der Gemeinde und des Landkreises wichtig ist. Durch die Aufnahme des Badesees in den ILEK der Nes-Allianz will die Gemeinde zukünftige Bau- und Verbesserungsmaßnahmen auch über das ALE, sowie dem Förderprogramm „kleinere Städte und Gemeinden“ des Bundesministerium gefördert bekommen.

Die Gemeinde gilt bei den Fördermittelgebern als zuverlässig, in Planung und Umsetzung der beantragen Maßnahmen, wie sich immer wieder bei Zuschussanträgen (Stabilisierunghilfe, Hochwasserschutz, Waldflurbereinigung, Dorfentwicklungsplanung usw.). herausstellt.“

 

Fr. Dr. Pokorny übergab dem 1. Bürgermeister eine Unterschriftenliste von Antragsfürsprechern.

 

Der 1. Bürgermeister wurde dazu aufgefordert, die noch offenen Grundstücksverhältnisse zeitnah zu klären.


Beschluss:

 

Aufgrund des Antrags der Gemeinderatsmitglieder Dr. Doris Pokorny und Michael Heinrich wurde das Thema „Ausbau des Wirtschaftsweges als Lückenschluss von Wander- und Radwegen Burgwallbacher See Ortslage Kollertshof“ erneut beraten. Die Planungen zu diesem Vorhaben haben gezeigt, dass mit dem Ausbau des Wirtschaftswegs insgesamt mehr Nachteile als erhoffte Vorteile für die Gemeinde verbunden sind.

Daher beschließt der Gemeinderat von Schönau, das Projekt nicht mehr weiter zu verfolgen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

2

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

11

Anwesend:

13