Sitzung: 18.07.2017 GSB/007/2017
Der Gemeinderat ist
in seiner Sitzung vom 19.04.2017 über den Umfang der neuen und ergänzenden
Maßnahmen für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung
unterrichtet worden und hat darüber beraten.
Die technischen
Veränderungen im Bauabschnitt 3 – BA 03 sowie die ergänzende Aufnahme des BA 05
Mischwasserentlastung RÜ Wiesenweg (ohne Fremdwasserableitung und
Aufdimensionierung Burgwallbacher Straße) machen eine Neufassung des Beschriebs
in § 1 der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der
Entwässerungseinrichtung vom 11.11.2011 erforderlich.
§ 1
„Beitragserhebung“ erhält daher folgende Fassung:
Die Gemeinde erhebt
einen Beitrag zur Deckung ihres Aufwandes für die Verbesserung und Erneuerung
der Entwässerungseinrichtung durch folgende Maßnahmen:
Bauabschnitt 1 – BA 01:
Mischwasserbehandlung – Kläranlagengrundstück, Regenüberlaufbecken Kollertshof
(DB/BÜ/Geschiebefang und Kanalleitungen) Fl.Nr. 2308 (Kläranlage), Gemarkung
Burgwallbach
Bau eines offenen
Regenüberlaufbeckens aus Stahlbeton mit einem Volumen von 300 m³, ausgerüstet
mit Klärüberlauf und zwei Wirbeljets zur Beckenreinigung sowie einer
Ablaufleitung DN 250 mit einer Länge von ca. 14 m zur Beckenentleerung mit
Anschluss an den Pumpensumpf des Pumpwerkes. Komplette Erstellung der Anlage
einschl. EMSR-Technik.
Dem
Regenüberlaufbecken vorgeschaltet werden ein Geschiebefang mit
Druckluftbelüftung sowie einem Trennungsbauwerk und einem Beckenüberlauf.
Im Zusammenhang mit
der Errichtung des Regenüberlaufbeckens und des Pumpwerkes werden die
nachfolgenden Kanalleitungen im Bereich der Fl.Nr. 2308, Gemarkung
Burgwallbach, gebaut:
·
Vom
bestehenden Zulaufkanal DN 500 zum Geschiebefang Kanal DN 500, Länge ca.
6,00 m, Material Stahlbeton
·
Entlastungskanal
DN 500 vom Beckenüberlauf bis zur Einleitung in die Brend auf einer Länge von
185 m, einschl. Schächte, dem Einleitungsbauwerk und der Sohlenbefestigung der
Brend im Einlaufbereich, Material Stahlbeton
·
Verbindungskanal
zwischen Trennungsbauwerk und dem Pumpensumpf des Pumpwerkes mit der Dimension
DN 400 und einer Länge von ca. 13 m, Material Stahlbeton
·
Umgehungsleitung
DN 500 auf einer Länge von ca. 32 m zur Aufrechterhaltung des Betriebs der
vorhandenen Kläranlage während der Bauzeit, Material Stahlbeton
Bauabschnitt 2 – BA 02:
Anschluss an den Abwasserverband
Saale-Lauer
2.1 Pumpwerk, Standort: Fl.Nr. 2308, Gemarkung
Burgwallbach
Es wird ein Pumpwerk mit trocken aufgestellten Pumpen, einem Hochbauteil
und einem angegliederten Pumpensumpf errichtet. Die Grundrissabmessungen
betragen ca. 5,50 m x 4,80 m.
Die beiden trocken aufgestellten Pumpen haben eine Förderleistung von je
18 l/s. Innerhalb des Pumpwerks werden die entspr. Saug- und Druckleitungen mit
einer Dimension DN 150 installiert. Das Pumpwerk wird einschl. der
elektrotechnischen Ausrüstung und der Fernwirkanlage erstellt.
2.2 Verbindungs-/ Druckleitungen
Als Verbindungsleitung vom Pumpwerk auf dem Kläranlagengrundstück,
Fl.Nr. 2308, Gemarkung Burgwallbach bis zum Anschluss an den Verbindungssammler
von Lebenhan, Fl.Nr. 7409, Gemarkung Brendlorenzen, des Abwasserverbandes
Saale-Lauer muss eine Druckleitung mit einem Innendurchmesser von 158,6 mm auf
einer Länge von ca. 4 km gebaut werden, sowie ein Freispiegelkanal mit einer
Dimension
DN 250 mit einer Länge von ca. 117 m (Material: Kunststoffleitung PE-HD).
Auf der Gesamtstrecke werden ca. 40 Schachtbauwerke, die teilweise als
Hoch- und Tiefpunktschächte mit entsprechend technischen Ausrüstungen
ausgestattet sind, eingebaut. Ein Großteil der Gesamtstrecke verläuft über
Privatgrund (ab der Brendquerung 0+160 bis etwa 2+420) und ist dinglich für die
Gemeinde gesichert.
2.3 Investitionsbeteiligung der Gemeinde am
Abwasserverband Saale-Lauer
Die Investitionsbeteiligung der Gemeinde Schönau a.d. Brend an den
Abwasserverband berechnet sich nach dem öffentlich-rechtlichen Vertrag über den
Anschluss der Gemeinde Schönau a.d. Brend an die Entwässerungseinrichtung des
Abwasserverbandes Saale-Lauer (§ 7 Abs. 2). Die Investitionsbeteiligung beträgt
voraussichtlich 635.050 € und wird zum Zeitpunkt des Anschlusses bzw. der
Aufnahme in den Abwasserverband Saale-Lauer endgültig berechnet.
Bauabschnitt 3 – BA 03:
Mischwasserbehandlungs- und Entlastungsanlagen Burgwallbach
(Regenüberlauf mit Flutmulde)
Am Ortsende des Ortsteiles Burgwallbach, Fl.Nr. 989/1,
Gemarkung Burgwallbach, ist die Ertüchtigung der bestehenden
Mischwasserbehandlungsanlage (RÜ mit Zulaufkanal) erforderlich. Die Anlage
entspricht nicht mehr den derzeitigen Anforderungen an den Gewässerschutz.
Aufgrund des schwachen Vorfluters Liesbach ist zum Schutz
vor Erosions- und Stoßbelastungen eine breite Flut- und Erosionsmulde
vorgesehen. Diese soll möglichst naturnah in die Landschaft integriert werden.
Die Flutmulde wird ebenfalls auf dem Grundstück Fl.Nr. 989/1, Gemarkung
Burgwallbach, errichtet.
Bauabschnitt 4 – BA 04:
Erneuerung Anschlusssammler von Burgwallbach und Schönau zum bisherigen
Kläranlagengelände
Die Verbesserung
und Erneuerung des Mischwasserkanals (bestehende Sammler) ist im u. g. Umfang
umzusetzen. Durch diese Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen werden die
weitgehend verbrauchten und nicht mehr den wasserrechtlichen Anforderungen
genügenden Leitungen auf den wasserrechtlich geforderten technischen Stand
gebracht. Weiterhin wird mit diesen im Inlinerverfahren durchzuführenden
Investitionen die Dichtigkeit und Standsicherheit auf Dauer gewährleistet und
die Nutzungsdauer auf ca. 50 Jahre analog eines Neubaus verlängert, was einer
Erneuerung der betreffenden Leitungen entspricht. Mit diesen Investitionen wird
im Zusammenhang mit den weiteren Mischwasserbehandlungsanlagen insgesamt eine
wesentliche Verbesserung der Entwässerungssituation in der Gemeinde erreicht.
Die zu sanierende
Gesamtstrecke beträgt beim Sammler Schönau zur Kläranlage, von Schacht Nr. 216
bis Schacht Nr. 231, von Schacht Nr. 235 bis Schacht Nr. 226, von Schacht Nr.
238 bis Schacht Nr. 239, von Schacht Nr. 241 bis Schacht Nr. 243 und von
Schacht Nr. 244 bis Schacht Nr. 164 in der Dimension DN 400 rd. 2.076 m.
Der
Ableitungssammler von Burgwallbach zur (bisherigen) Kläranlage Kollertshof
weist eine Länge von rd. 1.250 m DN 300 und 700 m DN 500 auf (Beginn Fl.Nr.
989/1, Ende Fl.Nr. 2308, Gemarkung Burgwallbach).
Bauabschnitt 5 – BA 05:
Mischwasserentlastung RÜ Wiesenweg (ohne
Fremdwasserableitung und Aufdimensionierung Burgwallbacher Straße)
Der bestehende Mischwasserkanal in der Burgwallbacher
Straße mit Verlängerung in den Wiesenweg ist nicht in der Lage, das anfallende
Regenwasser schadlos abzuführen. Bei stärkeren Regenereignissen tritt
regelmäßig Wasser aus Schachtöffnungen und Sinkkästen aus.
Im Rahmen der hydraulischen Sanierung der überlasteten
Kanalabschnitte wird ein Entlastungssammler mit Vorentlastung errichtet. Hierzu
werden die bestehenden Mischwasserkanäle in der Burgwallbacher Straße, Waldweg
sowie Bergstraße im Einmündungsbereich in die Kreisstraße (Burgwallbacher
Straße) vom bestehenden Netz getrennt und über einen Entlastungssammler DN 800,
nach erfolgter Vorentlastung über einen Regenüberlauf, an den Ableitungskanal
zur Mischwasserbehandlung (alte Kläranlage) angebunden.
Aus bautechnischen Gesichtspunkten sind im
Kreuzungsbereich Burgwallbacher Straße / Waldweg Kanalabschnitte im Bereich des
Anschlussschachtes für den Mischwassersammler schon jetzt mitzuverlegen, um in
der Bauphase einerseits die notwendige Vorflut sicherzustellen und andererseits
die Anschlusskanäle hydraulisch günstig anbinden zu können. So müssen bei
späteren Bauabschnitten keine Aufgrabungen im sensiblen Kurvenbereich der
Kreisstraße
NES 7 mehr durchgeführt werden. An dem „unterbrochenen“ Sammler in der
Burgwallbacher Straße wird im weiteren Verlauf ein neuer Endschacht vorgesehen,
um die betrieblichen Belange sicherzustellen.
Folgende
Kanalabschnitte / Bauwerke sind vorgesehen:
Entlastungssammler DN
800 STB auf einer Länge von ca. 300 m, einschließlich der erforderlichen
Schachtbauwerke.
Regenüberlauf am
Anschlussbereich in den Ableitungssammler in der Straße „Wiesenweg“ mit
Anschlussschacht, Verbindungsleitung, Entlastungsleitungen (4 Stück DN 400 PP
mit je 15 m Länge) einschließlich Grabenräumung und Grabenbefestigung an der
Einleitungsstelle.
Verbindungskanäle,
einschließlich der erforderlichen Revisionsschächte, in den Straßen Burgwallbacher Straße und Waldstraße,
DN 800 ca. 3,0 m, DN 500 ca. 53,5 m.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt den neuen Satzungsentwurf und beschließt den Neuerlass der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Schönau a. d. Brend vom 11.11.2011 in der Fassung vom 18.07.2017.
Eine Ausfertigung der Satzung ist dem Protokoll als Bestandteil des Beschlusses als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |