Sitzung: 18.07.2017 GSB/007/2017
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Sanierung der Schleppermühle mit
Sanierung des bestehenden Wohngebäudes, dem Einbau von Dachgauben und der
Erneuerung der Sägewerkhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 1110 in Kollertshof
vorgelegt.
Für das Bauvorhaben wurde bereits am 06.05.2004 Nr. III/2-6024-20040397
eine Baugenehmigung durch das Landratsamt Rhön-Grabfeld erteilt. Der Bauherr beabsichtigte die Gebäude der
sog. „Schleppermühle“ Zug um Zug zu renovieren.
Die Baugenehmigung erlischt nach 4 Jahren, wenn nicht vorab eine
Verlängerung der Baugenehmigung beantragt wird.
Der Bauherrn hat versäumt, die Verlängerung der Baugenehmigung zu beantragen. Dies hat zur Folge, dass
jetzt eine Neueinreichung dieses Bauantrages erforderlich ist.
Die vorgelegten
Planunterlagen entsprechen der Baugenehmigung aus dem Jahr 2004.
Die Schleppermühle
in Kollertshof liegt im Außenbereich, in der Schutzzone des Naturparks Bayer.
Rhön.
Im Außenbereich
unterscheidet man zwischen privilegierten und sonstigen Vorhaben. Privilegiert
sind vor allem Vorhaben, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb
dienen. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre
Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Sonstige Vorhaben
sind in aller Regel unzulässig denn das Baugesetzbuch geht von der
grundsätzlichen Zielsetzung aus, dass der Außenbereich frei von störenden
baulichen Anlagen bleiben soll. Erleichterungen gibt es hingegen für
unwesentliche Änderungen und geringfügige Erweiterungen bei bestehenden
baulichen Anlagen im Außenbereich, wenn sie entweder früher einmal genehmigt
wurden oder keiner Genehmigung bedurften. Hier findet auch der Bestandschutz
Berücksichtigung.
Der Bestandschutz berechtigt dazu, das Bauwerk, so wie es steht, zu
nutzen und instand zu setzen. Jedoch berechtigt der Bestandschutz nicht, das
Bauwerk wesentlich zu vergrößern, die Nutzung zu ändern oder gar ein weiteres
Gebäude anzubauen.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Für den Fall, dass nicht wirklich gebaut sondern sich Eingriffsmaßnahmen
entzogen werden sollte, wäre seitens der Verwaltung eine mögliche Handhabe zu
prüfen.
Beschluss:
Der Gemeinderat
erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Sanierung des Wohngebäudes, Einbau
von Dachgauben und Erneuerung der ehemaligen Sägewerkshalle auf dem Grundstück
Fl. Nr. 1110 in Kollertshof 18, -
„Schleppermühle“ - entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
13 |