Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Sanierung der Schleppermühle mit Sanierung des bestehenden Wohngebäudes, dem Einbau von Dachgauben und der Erneuerung der Sägewerkhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 1110 in Kollertshof vorgelegt.

 

Für das Bauvorhaben wurde bereits am 06.05.2004 Nr. III/2-6024-20040397

eine Baugenehmigung durch das Landratsamt Rhön-Grabfeld erteilt. Der Bauherr beabsichtigte die Gebäude der sog. „Schleppermühle“ Zug um Zug zu renovieren.

 

Die Baugenehmigung erlischt nach 4 Jahren, wenn nicht vorab eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragt wird.

Der Bauherrn hat versäumt, die Verlängerung der Baugenehmigung zu beantragen. Dies hat zur Folge, dass jetzt eine Neueinreichung dieses Bauantrages erforderlich ist.

 

Die vorgelegten Planunterlagen entsprechen der Baugenehmigung aus dem Jahr 2004.  

 

Die Schleppermühle in Kollertshof liegt im Außenbereich, in der Schutzzone des Naturparks Bayer. Rhön.

Im Außenbereich unterscheidet man zwischen privilegierten und sonstigen Vorhaben. Privilegiert sind vor allem Vorhaben, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Sonstige Vorhaben sind in aller Regel unzulässig denn das Baugesetzbuch geht von der grundsätzlichen Zielsetzung aus, dass der Außenbereich frei von störenden baulichen Anlagen bleiben soll. Erleichterungen gibt es hingegen für unwesentliche Änderungen und geringfügige Erweiterungen bei bestehenden baulichen Anlagen im Außenbereich, wenn sie entweder früher einmal genehmigt wurden oder keiner Genehmigung bedurften. Hier findet auch der Bestandschutz Berücksichtigung.

 

Der Bestandschutz berechtigt dazu, das Bauwerk, so wie es steht, zu nutzen und instand zu setzen. Jedoch berechtigt der Bestandschutz nicht, das Bauwerk wesentlich zu vergrößern, die Nutzung zu ändern oder gar ein weiteres Gebäude anzubauen.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Für den Fall, dass nicht wirklich gebaut sondern sich Eingriffsmaßnahmen entzogen werden sollte, wäre seitens der Verwaltung eine mögliche Handhabe zu prüfen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Sanierung des Wohngebäudes, Einbau von Dachgauben und Erneuerung der ehemaligen Sägewerkshalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 1110 in Kollertshof 18, -  „Schleppermühle“ - entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

13