Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat den Bauentwurf mit Finanzierungsplan zur Instandsetzung des Krummbachweges im Bereich der Krummbachquerung (s. beigefügte Dateien) vorgelegt.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt gemäß Bauentwurf vom 05.04.2017 des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Instandsetzung der Krummbachquerung einschließlich einer Umleitung des Bach-Zuflusses mit neuer Verrohrung, die Instandsetzung der Schottertragschichten und der Gräben, Abbau der alten Anlagen und die Instandsetzung der Gräben und des Weges im unmittelbaren Umfeld mit geschätzten Gesamtkosten von 31.078,36 € brutto.

 

Der Finanzierungsplan mit Berechnung der voraussichtlichen Zuwendung stellt sich gem. Bauentwurf wie folgt dar:

 

Gesamtbauausgaben inkl. Mehrwertsteuer:                                                            31.078,36 €

Beteiligtenleistung Bayer. Staatsforsten                                                                          7.000,00 €

Zuwendung des AELF                                                                                                      5.038,00 €

Eigenleistung der Gemeinde Schönau a.d. Brend                                                         19.040,36 €

 

 

Die geplanten baulichen Maßnahmen werden auf Grundlage des Bauentwurfs des AELF beschränkt ausgeschrieben. Der Wettbewerb mit Submission wird über die VG verwaltungstechnisch abgewickelt. Die Vergabe der Leistung ist für die Gemeinderatssitzung am 18.07.2017 vorgesehen. Unter diesen Voraussetzungen ist der Zeitrahmen für die Ausführung zwischen August bis Oktober 2017 eingeplant.

Die Gemeinde übernimmt die Bauträgerschaft und die Verpflichtung zur Instandhaltung (5 Jahre Bindungsfrist).

Die nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten (Eigenleistung - s. o.) übernimmt im Rahmen der geschätzten Gesamtkosten von 31.078,36 € die Gemeinde Schönau a.d. Brend. Die Gemeinde erteilt dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Auftrag für die Bauleitung des Projektes. Der geschätzte Aufwand hierfür ist in den o. g. Kosten enthalten. Er wird nach tatsächlichem Anfall abgerechnet.

 

Im Bereich der Querung verläuft die Leitung der Rohwiesenquelle, welche das Freibad Schönau versorgt. Die notwendigen Sicherungsmaßnahmen sind durch den Wassermeister im Vorfeld der Bauausführung in die Wege zu leiten.

 

Die Haushaltsmittel stehen im UA 7850 des Verwaltungshaushaltes 2017 zur Verfügung (Ausgabeansatz: 50.000 €, Einnahmeansatz: 15.000 € - verfügbare Mittel damit 35.000 €).

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10