Sitzung: 20.06.2017 GSB/006/2017
Dem Gemeinderat wird eine formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer
offenen Pferdeunterstellhalle vorgelegt.
Er beabsichtigt auf dem Grundstück Fl. Nr. 1836 in der Gemarkung
Burgwallbach eine offene Pferde-Unterstellhalle zu errichten. Die Halle ist mit einer Größe
von ca. 6 m Länge, 4 m Breite und 3 m Höhe geplant. Die Ausführung ist in einer
Holzkonstruktion mit Pultdach und Holzverkleidung vorgesehen. Die Halle soll
mit der bestehenden Pferdekoppel auf dem Grundstück Fl. Nr. 1834 integriert
werden.
Das Grundstück Fl. Nr. 1836 liegt im Außenbereich. im
Flächennutzungsplan ist diese Fläche als Waldfläche ausgewiesen; außerdem liegt
das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet „Naturpark Bayer. Rhön“.
Im Außenbereich unterscheidet man zwischen privilegierten Vorhaben und
Sonstigen Vorhaben.
Privilegiert sind vor allem Vorhaben, die einem land- oder
forstwirtschaftlichen Betrieb dienen.
Eine Privilegierung ist also im vorliegenden Fall nicht gegeben.
Das Bauvorhaben ist somit als Sonstiges Außenbereichsvorhaben nach § 35
Abs. 2 Baugesetzbuch zu beurteilen. Sonstige Vorhaben sind in aller Regel
unzulässig, denn das Baugesetzbuch geht von der grundsätzlichen Zielsetzung
aus, dass der Außenbereich frei von störenden baulichen Anlagen bleiben soll.
Sonstige Vorhaben können aber im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre
Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die
Erschließung gesichert ist.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn
das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht, Belange
des Natur- und der Landschaftspflege oder die natürliche Eigenart der
Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt.
Zur Prüfung, ob der vorgesehene Pferdeunterstand genehmigungsfähig ist, hat
der Bauherr bereits mit der Bauaufsichtsbehörde, Herrn Endres und Herrn Pfüller
vom Amt für Landwirtschaft und Forsten Kontakt aufgenommen und die Behörden
informiert.
Gemeinderatsmitglied Andreas Herleth merkte an, dass in unmittelbarer
Nähe schon ein Pferde-Unterstellhalle des Bauherren steht. Auf dem
Nachbargrundstück Fl.Nr. 1835, das der Schwester des Bauherrn gehört, ist eine
Unterstellmöglichkeit vorhanden. Hier sind seit längerem keine Pferde
untergebracht. Der Gemeinderat hat Bedenken, dass nach einiger Zeit die Nutzung
der Unterstellhalle nicht mehr benötigt wird und dann noch eine weitere
unbenutzte Halle dort steht.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur
Errichtung eines offenen Pferdeunterstandes auf dem Grundstück Fl. Nr. 1836 in
Burgwallbach entsprechend den eingereichten Planskizzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
0 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
10 |
Anwesend: |
10 |