Dem Gemeinderat wird eine formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer offenen Pferdeunterstellhalle vorgelegt.

 

Er beabsichtigt auf dem Grundstück Fl. Nr. 1836 in der Gemarkung Burgwallbach eine offene Pferde-Unterstellhalle  zu errichten. Die Halle ist mit einer Größe von ca. 6 m Länge, 4 m Breite und 3 m Höhe geplant. Die Ausführung ist in einer Holzkonstruktion mit Pultdach und Holzverkleidung vorgesehen. Die Halle soll mit der bestehenden Pferdekoppel auf dem Grundstück Fl. Nr. 1834 integriert werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1836 liegt im Außenbereich. im Flächennutzungsplan ist diese Fläche als Waldfläche ausgewiesen; außerdem liegt das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet „Naturpark Bayer. Rhön“.

 

Im Außenbereich unterscheidet man zwischen privilegierten Vorhaben und Sonstigen Vorhaben.

 

Privilegiert sind vor allem Vorhaben, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen.

Eine Privilegierung ist also im vorliegenden Fall nicht gegeben.

 

Das Bauvorhaben ist somit als Sonstiges Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beurteilen. Sonstige Vorhaben sind in aller Regel unzulässig, denn das Baugesetzbuch geht von der grundsätzlichen Zielsetzung aus, dass der Außenbereich frei von störenden baulichen Anlagen bleiben soll.

 

Sonstige Vorhaben können aber im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

 

Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht, Belange des Natur- und der Landschaftspflege oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt.

 

Zur Prüfung, ob der vorgesehene Pferdeunterstand genehmigungsfähig ist, hat der Bauherr bereits mit der Bauaufsichtsbehörde, Herrn Endres und Herrn Pfüller vom Amt für Landwirtschaft und Forsten Kontakt aufgenommen und die Behörden informiert.

 

Gemeinderatsmitglied Andreas Herleth merkte an, dass in unmittelbarer Nähe schon ein Pferde-Unterstellhalle des Bauherren steht. Auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 1835, das der Schwester des Bauherrn gehört, ist eine Unterstellmöglichkeit vorhanden. Hier sind seit längerem keine Pferde untergebracht. Der Gemeinderat hat Bedenken, dass nach einiger Zeit die Nutzung der Unterstellhalle nicht mehr benötigt wird und dann noch eine weitere unbenutzte Halle dort steht.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung eines offenen Pferdeunterstandes auf dem Grundstück Fl. Nr. 1836 in Burgwallbach entsprechend den eingereichten Planskizzen. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

0

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

10

Anwesend:

10