Sitzung: 16.05.2017 GSB/005/2017
Gemäß Art. 8 Abs. 4
BayFwG bedürfen der in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Burgwallbach am 08.04.2017 gewählte 1. Kommandant Herr Matthias Gerhart,
Talblick 51, 97659 Schönau a. d. Brend, Ortsteil Burgwallbach und der 2.
Kommandant Herr Ferdinand Endres, Talblick 29, 97659 Schönau a. d. Brend,
Ortsteil Burgwallbach, der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem
Kreisbrandrat. Zuständig hierfür ist der Gemeinderat nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 GO.
Inhalt der
Bestätigung ist die Feststellung, dass die Gewählten zum gegenwärtigen
Zeitpunkt alle Eignungsvoraussetzungen zur Ausübung des Amtes als Kommandant
erfüllen. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Gewählten fachlich,
gesundheitlich oder aus sonstigen Gründen ungeeignet sind.
Herr Kreisbrandrat Stefan
Schmöger erteilt sein Einvernehmen zur o. g. Wahl des
1. Kommandanten Herrn Matthias Gerhart und seines Stellvertreters Herrn
Ferdinand Endres. Sofern
die vorgeschriebenen Lehrgänge für den Kommandanten noch nicht mit Erfolg
besucht wurden, sind diese innerhalb eines Jahres nachzuholen.
Beschluss:
Die Gemeinde
Schönau a. d. Brend erteilt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG im Benehmen
mit dem Kreisbrandrat die Bestätigung für den in der Versammlung der
Freiwilligen Feuerwehr Burgwallbach am 08.04.2017 wieder gewählten
1. Kommandanten Matthias Gerhart
Talblick
51
97659 Schönau a. d. Brend,
Burgwallbach
und dessen
Stellvertreter Ferdinand
Endres
Talblick
29
97659
Schönau a. d. Brend, Burgwallbach.
Seitens der
Gemeinde bestehen gegen die Neugewählten keine Bedenken. Sofern die
vorgeschriebenen Lehrgänge noch nicht mit Erfolg besucht wurden, sind diese
innerhalb eines Jahres nachzuholen. In diesem Fall ist die Bestätigung unter
auflösender Bedingung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |