Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport und Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 2958/2 im Arthur-Johlige-Weg 9 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.02.2017 das gemeindliche Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage mit den notwendigen Befreiungen erteilt. Mit Bescheid des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 24.03.2017 Nr. 4.1-6024-20170187 wurde die bauaufsichtliche Genehmigung in Aussicht gestellt.

 

Der Bauherr plant den Neubau eines Wohnhauses mit Walmdach, Dachneigung 20° bis 25°; einzelne Bereiche mit einem Pultdach. Die Garage soll ein Zeltdach, Dachneigung 25°, erhalten. Der Laubengang soll mit einem Flachdach überdacht werden. Für die Dacheindeckung des Wohnhauses und der Garage werden anthrazitfarbene Dachziegel gewünscht. Die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze wird mit dem Wohngebäude im Nordosten mit ca. 7 m überschritten. Der Garagenstandort befindet sich außerhalb der festgesetzten Baugrenzen.

 

Die nun vorgelegte Planung entspricht grundsätzlich den Planunterlagen der Bauvoranfrage.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 2958/2 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Klosterpfad“. Der Bebauungsplan sieht in seinen Festsetzungen für Wohngebäude Satteldächer und hälftige Pultdächer mit einer Dachneigung von 34° bis 45° vor. Die Dacheindeckung ist mit Dachziegeln oder Dachsteinen in den Farben Natur Rot bis Rotbraun auszuführen. Die Dachform und Dachneigung der Garagen sind dem Hauptbaukörper anzupassen. Die Garagenstandorte sind in der Planzeichnung festgelegt, im vorliegenden Fall auf der Südseite zum Nachbargrundstück Fl. Nr. 2958/3.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens in der beantragten Form sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Klosterpfad“ nach § 31 Abs. 1 BauGB notwendig und zwar für die abweichende Dachform, Dachneigung und Dachfarbe, die Überschreitung der Baugrenze sowie den Garagenstandort.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport und Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 2958/2 im Arthur-Johlige-Weg 9 in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Klosterpfad“ für die Dachform,  Dachneigung und Dachfarbe, die Überschreitung der Baugrenze sowie den Garagenstandort.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

12