Sitzung: 19.04.2017 GSB/004/2017
Der Gemeinderat
hat in seiner Sitzung vom 21.02.2017 das gemeindliche Einvernehmen zu einer
Bauvoranfrage mit den notwendigen Befreiungen erteilt. Mit Bescheid des
Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 24.03.2017 Nr. 4.1-6024-20170187 wurde die
bauaufsichtliche Genehmigung in Aussicht gestellt.
Der Bauherr plant
den Neubau eines Wohnhauses mit Walmdach, Dachneigung 20° bis 25°; einzelne
Bereiche mit einem Pultdach. Die Garage soll ein Zeltdach, Dachneigung 25°, erhalten.
Der Laubengang soll mit einem Flachdach überdacht werden. Für die
Dacheindeckung des Wohnhauses und der Garage werden anthrazitfarbene Dachziegel
gewünscht. Die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze wird mit dem Wohngebäude
im Nordosten mit ca. 7 m überschritten. Der Garagenstandort befindet sich
außerhalb der festgesetzten Baugrenzen.
Die nun vorgelegte
Planung entspricht grundsätzlich den Planunterlagen der Bauvoranfrage.
Das Grundstück Fl.
Nr. 2958/2 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Klosterpfad“.
Der Bebauungsplan sieht in seinen Festsetzungen für Wohngebäude Satteldächer
und hälftige Pultdächer mit einer Dachneigung von 34° bis 45° vor. Die
Dacheindeckung ist mit Dachziegeln oder Dachsteinen in den Farben Natur Rot bis
Rotbraun auszuführen. Die Dachform und Dachneigung der Garagen sind dem
Hauptbaukörper anzupassen. Die Garagenstandorte sind in der Planzeichnung
festgelegt, im vorliegenden Fall auf der Südseite zum Nachbargrundstück Fl. Nr.
2958/3.
Zur Verwirklichung
des Vorhabens in der beantragten Form sind Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes „Klosterpfad“ nach § 31 Abs. 1 BauGB notwendig und zwar für
die abweichende Dachform, Dachneigung und Dachfarbe, die Überschreitung der Baugrenze
sowie den Garagenstandort.
Die angrenzenden
Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre
Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines
Wohnhauses mit Carport und Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 2958/2 im
Arthur-Johlige-Weg 9 in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Klosterpfad“ für die
Dachform, Dachneigung und Dachfarbe, die
Überschreitung der Baugrenze sowie den Garagenstandort.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
12 |