Sitzung: 19.04.2017 GSB/004/2017
Der Freistaat Bayern gewährt nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG)
an Gemeinden, neben den Bedarfszuweisungen im klassischen Sinn, seit dem Jahr
2013 zusätzlich Stabilisierungshilfen. Ziel der staatlichen
Stabilisierungshilfe ist eine Konsolidierung der Kommunalfinanzen, vorrangig in
Form der Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen (für die bestehende
Verschuldung).
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend hat 2014 eine 1. Rate in Höhe von 450.000
€, 2015 eine 2. Rate in Höhe von 250.000 € und 2016 eine 3. Rate in Höhe von
300.000 € erhalten. Stabilisierungshilfen können mehrere – maximal fünf – Jahre
bewilligt werden.
Über die Bewilligung einer ggf. weiteren Stabilisierungshilfe und deren
Höhe wird insbesondere in Abhängigkeit von der Umsetzung der in den vorgelegten
Haushaltskonsolidierungskonzept enthaltenen Sanierungsmaßnahmen bzw.
weitergehenden Konsolidierungsbemühungen entschieden. Der Gemeinderat Schönau
a. d. Brend hat in seiner Sitzung vom 21.02.2017 das
Haushaltskonsolidierungskonzept fortgeschrieben.
Über die Bewilligung einer weiteren Stabilisierungshilfe entscheidet der
Verteilerausschuss voraussichtlich im Oktober 2017 (Zusammensetzung: Vertreter
des Finanzministeriums und der kommunalen Spitzenverbände). Ein Antrag ist bis
spätestens 05.05.2017 dem Landratsamt Rhön-Grabfeld vorzulegen. Das Landratsamt
prüft und bewertet den Antrag und leitet diesen anschließend an die Regierung
von Unterfranken weiter.
Neben dem Schwerpunkt der Verwendung, der Schuldenreduzierung, lässt die
Stabilisierungshilfe auch einen finanziellen Rahmen für investive Maßnahmen der
Gemeinde im Pflichtaufgabenbereich zu. Sondertilgungen aus bestehenden
Kreditverträgen sind erst 2020 wieder möglich.
Das Investitionsvolumen 2017
liegt bei insgesamt 1.369.000 €. Davon entfallen 1.045.000 € auf den Bereich
der Pflichtaufgaben (sh.
Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2017). Die hiervon bei der Gemeinde Schönau
a. d. Brend langfristig verbleibenden
Eigenmittel betragen 303.000 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt, aufgrund struktureller
und finanzieller Probleme einen Antrag
auf Stabilisierungshilfe im Jahr 2017 mit einer Antragssumme von 300.000 € zu stellen.
Begründet wird die Höhe mit Investitionen im Pflichtaufgabenbereich
(Eigenmittel) in Höhe von 303.000 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |