Der Freistaat Bayern gewährt nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG) an Gemeinden, neben den Bedarfszuweisungen im klassischen Sinn, seit dem Jahr 2013 zusätzlich Stabilisierungshilfen. Ziel der staatlichen Stabilisierungshilfe ist eine Konsolidierung der Kommunalfinanzen, vorrangig in Form der Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen (für die bestehende Verschuldung).

 

Die Gemeinde Schönau a. d. Brend hat 2014 eine 1. Rate in Höhe von 450.000 €, 2015 eine 2. Rate in Höhe von 250.000 € und 2016 eine 3. Rate in Höhe von 300.000 € erhalten. Stabilisierungshilfen können mehrere – maximal fünf – Jahre bewilligt werden.

 

Über die Bewilligung einer ggf. weiteren Stabilisierungshilfe und deren Höhe wird insbesondere in Abhängigkeit von der Umsetzung der in den vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzept enthaltenen Sanierungsmaßnahmen bzw. weitergehenden Konsolidierungsbemühungen entschieden. Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend hat in seiner Sitzung vom 21.02.2017 das Haushaltskonsolidierungskonzept fortgeschrieben.

 

Über die Bewilligung einer weiteren Stabilisierungshilfe entscheidet der Verteilerausschuss voraussichtlich im Oktober 2017 (Zusammensetzung: Vertreter des Finanzministeriums und der kommunalen Spitzenverbände). Ein Antrag ist bis spätestens 05.05.2017 dem Landratsamt Rhön-Grabfeld vorzulegen. Das Landratsamt prüft und bewertet den Antrag und leitet diesen anschließend an die Regierung von Unterfranken weiter.

 

Neben dem Schwerpunkt der Verwendung, der Schuldenreduzierung, lässt die Stabilisierungshilfe auch einen finanziellen Rahmen für investive Maßnahmen der Gemeinde im Pflichtaufgabenbereich zu. Sondertilgungen aus bestehenden Kreditverträgen sind erst 2020 wieder möglich.

 

Das Investitionsvolumen 2017 liegt bei insgesamt 1.369.000 €. Davon entfallen 1.045.000 € auf den Bereich der Pflichtaufgaben (sh. Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2017). Die hiervon bei der Gemeinde Schönau a. d. Brend langfristig verbleibenden Eigenmittel betragen 303.000 €.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt, aufgrund struktureller und finanzieller Probleme einen Antrag auf Stabilisierungshilfe im Jahr 2017 mit einer Antragssumme von 300.000 € zu stellen.

 

Begründet wird die Höhe mit Investitionen im Pflichtaufgabenbereich (Eigenmittel) in Höhe von 303.000 €.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12