Sitzung: 19.04.2017 GSB/004/2017
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung eines offenen Carports
auf dem Grundstück Fl. Nr. 2243/2 in Kollertshof 9 vorgelegt.
Die bestehende Einzelgarage wird abgebrochen. Der zweite Stellplatz wird
mit L-Steinen befestigt und das Carport für die zwei Stellplätze in einer
Holzkonstruktion mit Satteldach und Ziegeleindeckung ausgeführt.
Zwischen dem Carport und der öffentlichen Verkehrsfläche müssen Zu- und
Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden sein. (§ 2 der Garagen- und
Stellplatzverordnung).
Die angrenzende Nachbarin (Mutter des Bauherrn) hat durch
Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung
eines offenen Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 2243/2 in Kollertshof 9
entsprechend den eingereichten Planunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |