Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung eines offenen Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 2243/2 in Kollertshof 9 vorgelegt.

 

Die bestehende Einzelgarage wird abgebrochen. Der zweite Stellplatz wird mit L-Steinen befestigt und das Carport für die zwei Stellplätze in einer Holzkonstruktion mit Satteldach und Ziegeleindeckung ausgeführt.

 

Zwischen dem Carport und der öffentlichen Verkehrsfläche müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden sein. (§ 2 der Garagen- und Stellplatzverordnung).

 

Die angrenzende Nachbarin (Mutter des Bauherrn) hat durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines offenen Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 2243/2 in Kollertshof 9 entsprechend den eingereichten Planunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12