Sitzung: 19.04.2017 GSB/004/2017
Im Juni 2016
reichte der Bauherr einen Bauantrag für die Erweiterung des Quellenhauses für
die Unterbringung landwirtschaftlicher Geräte auf dem Grundstück Fl. Nr. 103 in
Burgwallbach ein. Das gemeindliche Einvernehmen wurde am 20.06.2016 erteilt.
Mit Bescheid des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 22.08.2016 Nr. 4.1-6024-20160573
wurde die Baugenehmigung ausgestellt. Nach Mitteilung des Landratsamtes wurde
der Bauherr zwischenzeitlich aufgefordert, für die vorgenommene
Geländeauffüllung einen Bauantrag einzureichen.
Die Höhe der
Auffüllung betrug im Mittel 20 cm mit Angleichung der Randzonen an das
natürliche Gelände.
Die angrenzenden
Nachbarn von Fl. Nrn. 100 und 105 haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt. Die weiteren angrenzenden Grundstücke
sind im Eigentum des Bauherrn.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur
Geländeauffüllung auf den Grundstücken Fl. Nr. 102 und Fl. Nr. 103 in
Burgwallbach entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
4 |
Anwesend: |
12 |