Dem Gemeinderat wird der Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 196 in der Rhönstraße 69 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Der Gemeinderat hat bereits zu einer Bauvoranfrage in der Sitzung vom 21.02.2017 das gemeindliche Einvernehmen zu einem Flachdachbau erteilt. Mit Bescheid des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 20.03.2017 Nr. 4.1-6024-20170188 wurde die bauaufsichtliche Genehmigung in Aussicht gestellt.

 

Das bestehende Wohnhaus und die Nebengebäude auf Grundstück werden abgebrochen und es werden ein neues zweigeschossiges Wohnhaus und eine Doppelgarage mit Flachdach errichtet.

 

Das Baugrundstück liegt am Ortsteingang von Schönau a. d. Brend. Baurechtlich liegt es im sogenannten ungeplanten Innenbereich im Sinn des § 34 BauGB. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens bestimmt sich laut § 34 Abs. 1 BauGB danach, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

 

Die Erschließung ist gesichert. Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Diskussionsbedarf entstand beim Gemeinderat aufgrund der Tatsache, dass in letzter Zeit – und dieses Beispiel zeigt es erneut deutlich – verstärkt festgestellt wurde, dass die Abweichungen der Bauherren in ihren Anträgen von den Bebauungsplänen massiv zunehmen bzw. dass die Erfüllung des Kriteriums, das Vorhaben müsse sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen, sofern wie hier kein Bebauungsplan existiert, vom Gemeinderat nur schwerlich erkennbar ist. Aufgrund dessen sollen die baulichen Objekte in Schönau und Burgwallbach im Hinblick auf deutliche Abweichungen zu existierenden Bebauungsplänen bzw. zu den erforderlichen „Einfügungen in die Eigenart der näheren Umgebung“ künftig kritischer überprüft werden, um die Gestaltungsmöglichkeiten und deren optischen Auswirkungen nicht uferlos werden zu lassen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 196 in der Rhönstraße 69 in Schönau a. d. Brend in Flachdachbauweise entsprechend den eingereichten Planskizzen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

5

Anwesend:

12