Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 242 im Bereich der Schöpfengärten in Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Das Gartenhaus hat eine Größe von 73,35 cbm und soll in Massivbauweise im Natursteinmauerwerk errichtet werden. Die Eindeckung soll mit Bieberschwanz-Ziegeln  erfolgen. Das Grundstück soll rundum, teilweise mit einem Metall- bzw. mit einem Holzzaun und unterschiedlichen Höhen (siehe Planunterlagen) eingezäunt werden.

Nach Aussage des Bauherrn soll das Gartenhaus auch für gelegentliche Familienfeiern genutzt werden.

 

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a der Bayer. Bauordnung sind Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von 75 cbm verfahrensfrei, außer im Außenbereich.

 

Das Vorhaben ist als Außenbereichsvorhaben im Innenbereich von Schönau a. d. Brend nach Art. 35 Baugesetzbuch zu beurteilen. Daher ist auch die Vorlage eines Bauantrages notwendig.

 

Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert.

 

Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben

z.B. den Darstellungen des Flächennutzungsplanes oder eines Landschaftsplanes widerspricht, Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet werden.

 

Der angrenzende Nachbar von Fl. Nr. 243 durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen seine Zustimmung gegeben. Die Nachbarin von Fl. Nr. 257 hat die Pläne nicht unterschrieben.

 

Gemeinderatsmitglied Eberhard Märkert erinnerte den Gemeinderat daran, dass die Straße eine letzte Möglichkeit für die Gemeinde ist, ein Baugebiet zu erschließen. Ein weiteres Baugebiet wäre noch in der Nähe der Kirche möglich. Um dieses Baugebiet erschließen zu können, müsste die Straße um mindestens 1,5 bis 2 m breiter gebaut werden. Hierfür werden die anliegenden Grundstücke benötigt. Darunter fällt auch das Grundstück Fl.Nr. 242.

 

Auch sind die im Plan vorgelegten Dimensionen, der Ofen und das außerhalb eingezeichnete Camping-WC nicht mit einem Gartenhaus mehr vergleichbar.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Gartenhauses mit Einfriedung auf den Grundstücken Fl. Nr. 241 und 242 im Bereich der Schöpfengärten in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

2

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

8

Anwesend:

10