Sitzung: 04.04.2017 GSB/014/2017
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung eines Gartenhauses auf
dem Grundstück Fl. Nr. 242 im Bereich der Schöpfengärten in Schönau a. d. Brend
vorgelegt.
Das Gartenhaus hat eine Größe von 73,35 cbm und soll in Massivbauweise
im Natursteinmauerwerk errichtet werden. Die Eindeckung soll mit Bieberschwanz-Ziegeln erfolgen. Das Grundstück soll rundum,
teilweise mit einem Metall- bzw. mit einem Holzzaun und unterschiedlichen Höhen
(siehe Planunterlagen) eingezäunt werden.
Nach Aussage des Bauherrn soll das Gartenhaus auch für gelegentliche
Familienfeiern genutzt werden.
Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a der Bayer. Bauordnung sind Gebäude mit einem
Brutto-Rauminhalt von 75 cbm verfahrensfrei, außer im Außenbereich.
Das Vorhaben ist als Außenbereichsvorhaben im Innenbereich von Schönau
a. d. Brend nach Art. 35 Baugesetzbuch zu beurteilen. Daher ist auch die
Vorlage eines Bauantrages notwendig.
Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre
Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die
Erschließung gesichert.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn
das Vorhaben
z.B. den Darstellungen des Flächennutzungsplanes oder eines
Landschaftsplanes widerspricht, Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege
beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet werden.
Der angrenzende Nachbar von Fl. Nr. 243 durch Unterschriftsleistung auf
den Planunterlagen seine Zustimmung gegeben. Die Nachbarin von Fl. Nr. 257 hat
die Pläne nicht unterschrieben.
Gemeinderatsmitglied Eberhard Märkert erinnerte den Gemeinderat daran,
dass die Straße eine letzte Möglichkeit für die Gemeinde ist, ein Baugebiet zu
erschließen. Ein weiteres Baugebiet wäre noch in der Nähe der Kirche möglich.
Um dieses Baugebiet erschließen zu können, müsste die Straße um mindestens 1,5
bis 2 m breiter gebaut werden. Hierfür werden die anliegenden Grundstücke
benötigt. Darunter fällt auch das Grundstück Fl.Nr. 242.
Auch sind die im Plan vorgelegten Dimensionen, der Ofen und das
außerhalb eingezeichnete Camping-WC nicht mit einem Gartenhaus mehr
vergleichbar.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung
eines Gartenhauses mit Einfriedung auf den Grundstücken Fl. Nr. 241 und 242 im
Bereich der Schöpfengärten in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
2 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
8 |
Anwesend: |
10 |