Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 45 in der Rhönstraße 43 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.

Des Weiteren wird die Umnutzung und der Umbau des bestehenden Nebengebäudes zu Wohnraum beantragt.

 

Die bestehenden Fenster an der Nordwestlichen Grundstücksgrenze, sowohl im Wohnhaus als auch im anschließenden Nebengebäude sollen erhalten bleiben.

Außerdem sollen nach der Umnutzung des Nebengebäudes zu Wohnraum zwei neue Fenster eingebaut werden. Im Dachgeschoß sollen auf das bestehende Wohnhaus zwei Schleppgauben und auf dem ausgebauten Dachgeschoss des Hintergebäudes 3 Dachliegefenster aufgebracht werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 45 liegt im Innerortsbereich von Schönau a. d. Brend.

Außerdem befindet sich das Grundstück im Bereich des in die Denkmalliste eingetragenen Ensembles „Rhönstraße“. Das Wohnhaus Rhönstraße 43 – zweigeschossiges Fachwerkhaus mit Satteldach aus dem 18. Jahrhundert - wurde als Einzeldenkmal nachqualifiziert.

 

Ein zeichnerischer Stellplatznachweis ist noch vorzulegen. Die erforderlichen Stellplätze werden nach Aussage des Bauherrn im Bereich des Hofes bzw. des Nebengebäudes nachgewiesen.

 

Die vorgelegte Planung wurde bereits im Vorfeld mit Herrn Kreisbaumeister Bötsch besprochen und in der beantragten Form für genehmigungsfähig gehalten.

 

Abstandsflächenrechtliche Belange werden im Baugenehmigungsverfahren durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und der Umnutzung und dem Umbau des bestehenden Nebengebäudes zu Wohnraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 45 in der Rhönstraße 43 in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10