Sitzung: 21.03.2017 GSB/003/2017
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden
Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 45 in der Rhönstraße 43 in Schönau a. d.
Brend vorgelegt.
Des Weiteren wird die Umnutzung und der Umbau des bestehenden
Nebengebäudes zu Wohnraum beantragt.
Die bestehenden Fenster an der Nordwestlichen Grundstücksgrenze, sowohl
im Wohnhaus als auch im anschließenden Nebengebäude sollen erhalten bleiben.
Außerdem sollen nach der Umnutzung des Nebengebäudes zu Wohnraum zwei
neue Fenster eingebaut werden. Im Dachgeschoß sollen auf das bestehende
Wohnhaus zwei Schleppgauben und auf dem ausgebauten Dachgeschoss des
Hintergebäudes 3 Dachliegefenster aufgebracht werden.
Das Grundstück Fl. Nr. 45 liegt im Innerortsbereich von Schönau a. d.
Brend.
Außerdem befindet sich das Grundstück im Bereich des in die Denkmalliste
eingetragenen Ensembles „Rhönstraße“. Das Wohnhaus Rhönstraße 43 –
zweigeschossiges Fachwerkhaus mit Satteldach aus dem 18. Jahrhundert - wurde
als Einzeldenkmal nachqualifiziert.
Ein zeichnerischer Stellplatznachweis ist noch vorzulegen. Die
erforderlichen Stellplätze werden nach Aussage des Bauherrn im Bereich des
Hofes bzw. des Nebengebäudes nachgewiesen.
Die vorgelegte Planung wurde bereits im Vorfeld mit Herrn
Kreisbaumeister Bötsch besprochen und in der beantragten Form für
genehmigungsfähig gehalten.
Abstandsflächenrechtliche Belange werden im Baugenehmigungsverfahren
durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Erweiterung
des bestehenden Wohnhauses und der Umnutzung und dem Umbau des bestehenden
Nebengebäudes zu Wohnraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 45 in der Rhönstraße 43 in
Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |