Sitzung: 07.03.2017 GSB/013/2017
Naturereignisse führten in jüngerer Vergangenheit zu Schäden in
Millionenhöhe in Bayern und treten gegenwärtig immer öfter und immer schlimmer
auf. Der Abschluss einer Elementarschadenversicherung wurde daher bereits in
der Bürgermeisterausschusssitzung vom 03.02.2017 vorberaten.
In der Gemeinde Schönau a. d. Brend sind die gemeindlichen Gebäude
bereits mit Gebäudebrand-, Gebäude- und Sachversicherungen ausgestattet. Diese
decken viele Gefahren ab, wie Brände, Blitzeinschläge, Sturm-, Hagel- und
Leitungswasserschäden.
Schäden durch Starkregen, Hochwasser oder andere Unwettergefahren sind
jedoch nicht mitversichert. Diese Schäden werden nur durch eine
Elementarschadenversicherung abgedeckt.
Von der Verwaltung wurde daher bereits ein Richtangebot eingeholt.
Dieses umfasst folgende gemeindlichen Objekte:
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Gemeindehaus, Markbergstraße 2 und 4, Schönau a. d.
Brend
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Bauhof/Feuerwehrhaus, Rhönstraße 70, Schönau a. d.
Brend
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Ehem. Feuerwehrhaus, Markbergstraße 11, Schönau a.
d. Brend
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Brauhaus, Burgwallbacher Straße 5, Schönau a. d.
Brend
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Schule, Krummbachstraße 3, Schönau a. d. Brend
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Kindergarten, Am Kirchberg 1, Schönau a. d. Brend
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Freibad, Krummbachstraße 20, Schönau a. d. Brend
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Leichenhalle, Am Kirchberg 27, Schönau a. d. Brend
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Aufbereitungsanlage, Wiesenweg, Schönau a. d. Brend
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Druckverstärkeranlage, Fl.Nr. 4432/1, Schönau a. d.
Brend
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Bürgerhaus/Feuerwehrhaus, Kirchweg 6, Burgwallbach
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Seecafé und Sanitärgebäude am Badesee, Burgwallbach
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Leichenhalle, Fl.Nr. 52, Burgwallbach
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Hochbehälter, Burgwallbacher Berg, Burgwallbach
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Pumpstation, Fl.Nr. 103, Burgwallbach
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Druckverstärkeranlage, Fl.Nr. 1890/12, Burgwallbach
Laut Versicherungskammer Bayern beträgt die Gesamtversicherungssumme
dieser Objekte 9.015.100,- €. Der Jahresbeitrag richtet sich nach dieser Summe
und würde sich gemäß Richtangebot bei einer Selbstbeteiligung von 1.000,- € auf
jährlich 1.716,48 € und bei einer Selbstbeteiligung von 2.500,- € auf 1.394,64
€ pro Jahr belaufen, wobei bei dem Richtangebot davon ausgegangen wird, dass
sich alle Objekte in der günstigsten Gefährdungszone befinden.
Erst nach Klärung, in welchem Umfang die Versicherung abgeschlossen
werden soll, kann eine konkrete Aussage über die Beitragshöhe getroffen werden.
Vor einem eventuellen Abschluss sind folgende Punkte zu klären:
Die Pumpstation Fl.Nr. 103 in Burgwallbach müsste auf dem Anwesen Dr.
Martin liegen. Ist diese noch in gemeindlichem Eigentum? Es gibt eine weitere
Pumpstation in der Nähe des Anwesens Kuhn in Burgwallbach. Ist es möglich,
einzelne Objekte herauszunehmen und nur einen Teil zu versichern? Wie hoch
müsste die Selbstbeteiligung sein, dass der Jahresbeitrag 1.000 € nicht
überschreitet. Wie viele Schadensfälle – die Elementarschadenversicherung
betreffend – gab es in der Vergangenheit?