Naturereignisse führten in jüngerer Vergangenheit zu Schäden in Millionenhöhe in Bayern und treten gegenwärtig immer öfter und immer schlimmer auf. Der Abschluss einer Elementarschadenversicherung wurde daher bereits in der Bürgermeisterausschusssitzung vom 03.02.2017 vorberaten.

 

In der Gemeinde Schönau a. d. Brend sind die gemeindlichen Gebäude bereits mit Gebäudebrand-, Gebäude- und Sachversicherungen ausgestattet. Diese decken viele Gefahren ab, wie Brände, Blitzeinschläge, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden.

 

Schäden durch Starkregen, Hochwasser oder andere Unwettergefahren sind jedoch nicht mitversichert. Diese Schäden werden nur durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt.

 

Von der Verwaltung wurde daher bereits ein Richtangebot eingeholt. Dieses umfasst folgende gemeindlichen Objekte:

 

-        Gemeindehaus, Markbergstraße 2 und 4, Schönau a. d. Brend

-        Bauhof/Feuerwehrhaus, Rhönstraße 70, Schönau a. d. Brend

-        Ehem. Feuerwehrhaus, Markbergstraße 11, Schönau a. d. Brend

-        Brauhaus, Burgwallbacher Straße 5, Schönau a. d. Brend

-        Schule, Krummbachstraße 3, Schönau a. d. Brend

-        Kindergarten, Am Kirchberg 1, Schönau a. d. Brend

-        Freibad, Krummbachstraße 20, Schönau a. d. Brend

-        Leichenhalle, Am Kirchberg 27, Schönau a. d. Brend

-        Aufbereitungsanlage, Wiesenweg, Schönau a. d. Brend

-        Druckverstärkeranlage, Fl.Nr. 4432/1, Schönau a. d. Brend

-        Bürgerhaus/Feuerwehrhaus, Kirchweg 6, Burgwallbach

-        Seecafé und Sanitärgebäude am Badesee, Burgwallbach

-        Leichenhalle, Fl.Nr. 52, Burgwallbach

-        Hochbehälter, Burgwallbacher Berg, Burgwallbach

-        Pumpstation, Fl.Nr. 103, Burgwallbach

-        Druckverstärkeranlage, Fl.Nr. 1890/12, Burgwallbach

 

Laut Versicherungskammer Bayern beträgt die Gesamtversicherungssumme dieser Objekte 9.015.100,- €. Der Jahresbeitrag richtet sich nach dieser Summe und würde sich gemäß Richtangebot bei einer Selbstbeteiligung von 1.000,- € auf jährlich 1.716,48 € und bei einer Selbstbeteiligung von 2.500,- € auf 1.394,64 € pro Jahr belaufen, wobei bei dem Richtangebot davon ausgegangen wird, dass sich alle Objekte in der günstigsten Gefährdungszone befinden.

 

Erst nach Klärung, in welchem Umfang die Versicherung abgeschlossen werden soll, kann eine konkrete Aussage über die Beitragshöhe getroffen werden.

 

Vor einem eventuellen Abschluss sind folgende Punkte zu klären:

 

Die Pumpstation Fl.Nr. 103 in Burgwallbach müsste auf dem Anwesen Dr. Martin liegen. Ist diese noch in gemeindlichem Eigentum? Es gibt eine weitere Pumpstation in der Nähe des Anwesens Kuhn in Burgwallbach. Ist es möglich, einzelne Objekte herauszunehmen und nur einen Teil zu versichern? Wie hoch müsste die Selbstbeteiligung sein, dass der Jahresbeitrag 1.000 € nicht überschreitet. Wie viele Schadensfälle – die Elementarschadenversicherung betreffend – gab es in der Vergangenheit?