Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag der Kath. Kirchstiftung Schönau a. d. Brend zur Errichtung eines barrierefreien Zuganges zum Kirchhof St. Laurentius auf dem Grundstück Fl. Nr. 3532 am Kirchberg 7 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Die bestehende Friedhofsmauer wird auf einer Länge von 1,20 m durchbrochen, um den  barrierefreien  Zugang zum Kirchvorplatz zu schaffen. Die bestehende Böschung und Treppenanlage im Baufeld des neuen Zuganges werden abgetragen. Das angrenzende Gelände wird angepasst. Der Plattenbelag des Kirchvorplatzes wird erneuert.

 

Im Zuge dessen ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Es fanden bereits Vorgespräche mit den Kreisbaumeister Bötsch und Herrn Schmitt vom Landesamt für Denkmalpflege statt, welche die Baumaßnahme befürwortet haben .  

 

Gemeinderatsmitglied Märkert warf die Frage auf, ob im Anschluss an die Baumaßnahme die Verschließbarkeit des Friedhofs weiterhin gewährleistet sei; Kirchenpfleger Schumm antwortete darauf, dass dies nicht gesichert und zudem hinsichtlich Barrierefreiheit kostenintensiv sei.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag der Kath. Kirchstiftung Schönau a. d. Brend zur Errichtung eines barrierefreien Zuganges zum Kirchhof St. Laurentius auf dem Grundstück Fl. Nr. 3532 am Kirchberg 7 in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

Der 1. Bürgermeister hinterfragt/klärt die Thematik der Einfriedung und informiert den Gemeinderat über das Ergebnis.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

9