Die Kirchenstiftung St. Laurentius hat mit Schreiben vom 27.01.2017 einen Antrag an die Gemeinde Schönau a. d. Brend auf Bezuschussung für die Renovierung des Fastentuches "Jesus am Ölberg" gestellt.
Mit Antwort vom 01.02.2017 bat der 1. Bürgermeister zur besseren Beurteilung des Zuschussantrages um Vorlage eines diesbezüglichen Finanzierungplanes.
Dieser ging mit einem weiteren Schreiben am 08.02.2017 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt ein.

 

Hieraus ist nun ersichtlich, dass der gemeindliche Zuschuss seitens der Kirchenstiftung mit 1.000,00 € veranschlagt ist.

 

Die vorliegenden Bildaufnahmen verdeutlichen, wie imposant das Kunstwerk ist – dessen Erhaltungswürdigkeit steht außer Frage. Dass dies mit hohen Kosten (in Summe rd. 9,5 T€) verbunden ist, kann aufgrund der Dimension des Tuches nachvollzogen werden.
Allerdings ist mit dem bestehenden Stabilisierungshilfeempfang der Gemeinde verbunden, dass der Gemeinderat Schönau a. d. Brend ein Haushaltskonsolidierungskonzept vorlegen muss. In diesem wird der Fokus für den Finanzmitteleinsatz der Zukunft auf den Pflichtaufgabenbereich der Gemeinde gerichtet. Der Spielraum für freiwillige Leistungen ist äußerst eng.
Daneben scheinen im Finanzierungskonzept anteilig weitere Einnahmen/Beteiligungen möglich.

 

Um sowohl den Bedarfen der Kirchenstiftung und des Finanzierungskonzepts als auch den Verpflichtungen der Gemeinde nachkommen zu können, wird vorgeschlagen, die Renovierung des Fastentuches „Jesus am Ölberg“ mit 500,00 € zu bezuschussen.

 

Kirchenpfleger Schumm erklärte, dass es für die Renovierung des ersten von drei Fastentüchern keine Beteiligung der Gemeinde gab, woraufhin auch das Thema Stabilisierungshilfe vom Gemeinderat diskutiert wurde; letztlich sah der Gemeinderat den vorgeschlagenen Zuschuss von 500 € auch auf Grund der Wertigkeit des Fastentuches „Jesus am Ölberg“ als zu niedrig an.


Beschluss:

 

Der Kirchenstiftung St. Laurentius wird für die Renovierung des Fastentuches „Jesus am Ölberg“ ein Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € gewährt.

Die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale teilt der Kirchenstiftung die Zuschussgewährung durch die Gemeinde Schönau a. d. Brend schriftlich mit und zahlt den Zuschussbetrag aus.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10