Der Sportverein Schwarz-Weiß Burgwallbach hat für den Abrechnungszeitraum 01 – 12 / 2016 Wasser- und Kanalgebühren an die Gemeinde Schönau a. d. Brend zu entrichten.

 

Mit Schreiben vom 01.02.2017 hat der 1. Kassier des SV Schwarz-Weiß Burgwallbach, Herr Michael Treibel, den Antrag gestellt, auf die festgesetzten Wasser- und Kanalgebühren einen Zuschuss zu gewähren.

 

Der SV Burgwallbach leistet mit viel ehrenamtlichem Engagement einen wertvollen Beitrag auf dem Gebiet des Breitensports in Burgwallbach und hier vor allem bei der Jugendarbeit.

 

Mit Beschluss vom 03.08.1999 hat der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschlossen, dass dem SV Burgwallbach rückwirkend ab 1998 und künftig die Kosten für jährlich maximal 700 m³ Wasser für die Sportplatzbewässerung (zzgl. Grundgebühr und Mehrwertsteuer) als Zuschuss von der Gemeinde Schönau a. d. Brend gewährt werden.

Der Zuschussbetrag für den Abrechnungszeitraum 01.01. – 31.12.2016 beträgt somit (es wurden knapp über 700 m³ Wasser für die Sportplatzbewässerung verbraucht) 1.444,50 € (700 m³ x 1,80 €/m³; zzgl. 90 € Grundgebühr; zzgl. 7 % Mehrwertsteuer).

 

Dies erscheint trotz der Auflagen aus der Haushaltskonsolidierung für die Gemeinde Schönau a. d. Brend (Stabilisierungshilfeempfängerin) noch vertretbar.

 

Gemeinderatsmitglied Märkert befürwortete die Bezuschussung exklusive Grundgebühr, der Gemeinderat folgte diesem Ansinnen; Gemeinderatsmitglied Schrenk schlug daneben vor, dem Gemeinderat solle zur besseren Bewertung der nächsten Bezuschussung eine aktuelle Verbrauchsaufstellung vorgelegt werden.


Beschluss:

 

Dem SV Burgwallbach wird für das Abrechnungsjahr 2016 ein Zuschuss zu den Kosten der Sportplatzbewässerung in Höhe von 1.348,20 € (ohne Grundgebühr) gewährt.

Die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale teilt dem SV Burgwallbach die Zuschussgewährung durch die Gemeinde Schönau a. d. Brend schriftlich mit und zahlt den Zuschussbetrag aus.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10