Die Regierung von Unterfranken hat mit Bescheid vom 28.11.2016 der Gemeinde Schönau a. d. Brend eine Bedarfszuweisung nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG) in Form einer Stabilisierungshilfe über 300.000 € als 3. Rate bewilligt.

 

Die Bewilligung erfolgt mit der Auflage, dass die Kommune bis spätestens Ende März 2017 im Benehmen mit dem zuständigen Landratsamt das vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept gemäß den Vorgaben der Anlage zum Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 15. März 2016 mit dem Ziel fortschreibt und umsetzt, mittelfristig wieder die Leistungsfähigkeit zu erreichen.

 

Die Gemeinde beabsichtigt auch im Jahr 2017 einen Antrag auf Gewährung einer Stabilisierungshilfe zu stellen.

 

Die Fortschreibung des vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 09.03.2016 beschlossenen Konsolidierungskonzeptes muss dem Landratsamt Rhön-Grabfeld bis 10.03.2017 (4-fach) vorgelegt werden. In Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung, dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem 1. Bürgermeister wurde das Konzept überarbeitet und fortgeschrieben (s. Anlagen).

Die Anlagen werden zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und sind Anlage zu diesem.

 

Maßgebliche (für die Gemeinde positive) Neuerungen stellen dabei vor allem die voraussichtlich kostendeckende Kalkulation der Wassergebühr für den Zeitraum 2017 – 2020, die Neukalkulation/Erhöhung der Friedhofsgebühren ab 01.01.2017 sowie die außer-/überplanmäßigen Verkaufseinnahmen von Gewerbeflächen dar; ein offener Punkt steht nunmehr mit dem Kindergarten Schönau, der einer weiteren Behandlung/Klärung bedarf.

 

Im Zuge dieses Tagesordnungspunktes fügte 1. Bürgermeister Zehe die Information an, dass ggf. am 07.03.2017 eine weitere Gemeinderatssitzung einberufen würde. Herr Harich von der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale erläuterte das Haushaltskonsolidierungskonzept mit seinen Anlagen. Die Frage von Gemeinderatsmitglied Reubelt, wie die Chancen auf eine weitere Stabilisierungshilfe (und in welcher Höhe) stünden, wurde mit „ähnlich wie bisher“ beantwortet.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept für 2016 (Fortschreibung aus 2014/15) und die Folgejahre in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Folgende Anlagen sind Bestandteil des Haushaltskonsolidierungskonzeptes:
Anlage 1 – Erfassungsliste Haushaltskonsolidierung
Anlage 2 – Listung Zinsfestschreibung aus laufenden Darlehensverträgen
Anlage 3 – Übersicht über die freiwilligen Leistungen

Anlage 4 – Übersicht über die defizitären Einrichtungen

Anlage 5 – Übersicht über die Gewerbesteuerentwicklung 2012 bis 2016

 

Die Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wird beschlossen.

 

Sowohl das Haushaltskonsolidierungskonzept als auch seine Anlagen Nr. 1 bis 5 werden zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt und sind Anlage zu diesem.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10