Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 190/1 in der Rhönstraße 71a in Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Die Bauherrn beabsichtigen das Wohnhaus in Holzbauweise (Viertkantlamellenbalken) mit einem Satteldach, Dachneigung 32° und rotbrauner Ziegeleindeckung zu errichten. Das an das Wohnhaus anschließende Carport soll ein flachgeneigtes begrüntes Pultdach erhalten.  

 

Das Baugrundstück liegt am Ortsteingang von Schönau a. d. Brend. Es ist als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB)  zu beurteilen. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens bestimmt sich laut § 34 Abs. 1 BauGB danach, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Die Erschließung muss gesichert sein.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung gebeten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 190/1 in der Rhönstraße 71a in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.  

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9