Sitzung: 21.02.2017 GSB/002/2017
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit
Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 190/1 in der Rhönstraße 71a in Schönau a. d.
Brend vorgelegt.
Die Bauherrn beabsichtigen das Wohnhaus in Holzbauweise (Viertkantlamellenbalken)
mit einem Satteldach, Dachneigung 32° und rotbrauner Ziegeleindeckung zu
errichten. Das an das Wohnhaus anschließende Carport soll ein flachgeneigtes
begrüntes Pultdach erhalten.
Das Baugrundstück liegt am Ortsteingang von Schönau a. d. Brend. Es ist
als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Die bauplanungsrechtliche
Zulässigkeit eines Vorhabens bestimmt sich laut § 34 Abs. 1 BauGB danach, ob
sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt.
Die Erschließung muss gesichert sein.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Der Gemeinderat wird um Beratung gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines
Wohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 190/1 in der Rhönstraße 71a
in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |