Sitzung: 17.01.2017 GSB/001/2017
Vom Gemeinderat wurde der Wunsch geäußert, dass ein Grünabfallplatz
geplant werden soll. Da vor einiger Zeit von der Gemeinde nähe Burgwallbacher
Straße ein Grundstück mit der Fl. Nr. 4659 erworben wurde, könnte hier ein
Grünabfallplatz entstehen.
Der Grünabfallplatz soll den Bürgern des Gemeindeteils Schönau a. d.
Brend dienen. Der jetzige Grünabfallplatz liegt an dem Wirtschaftsweg „Steig“
Richtung Wegfurt. Das Grundstück erfüllt die Anforderungen aus Sicht des
Bürgermeisters aus folgenden Gründen nicht:
- der geteerte Flurweg wird ständig
verschmutzt durch Anlieferer, die bei Regen das Grüngut auf dem Weg, statt
auf dem Platz entsorgen,
- der Platz sinkt ein (Folge als
ehemalige Mülldeponie)
- Platz zu klein / BauGe muss freitags
den Weg räumen und das Grüngut zusammenschieben
Die Grünabfallentsorgung ist Aufgabe des Landkreiseses. Die Kosten
werden über die Müllgebühr abgedeckt. Der Landkreis trägt die Abfuhr. Was die
Grünabfallplatzbereitstellung angeht, hat die Gemeinde bisher aus dem
Interesse, dass in jedem Ort ein Platz vorhanden ist, auf ihre Kosten den Bau
und die Unterhaltung übernommen. Der Landkreis ist lediglich bereit 30 % der
Kosten maximal jedoch nur 9.000 € für den Bau eines Grünabfallplatzes zu
übernehmen.
Von der Verwaltungsgemeinschaft wurde zunächst eine vorläufige Skizze für
den Grünabfallplatz entworfen. Diese ist dem Protokoll beigefügt. Das Gelände
hat eine leichte Hanglage. Geplant ist, das bestehende Erdreich zur
Betonstützmauer abzuböschen. Der Belag wird in diesem Zuge mit einem Gefälle
entweder aus Asphalt oder aus Beton ausgeführt. Für eine optische Aufwertung
des Grünabfallplatzes ist eine Bepflanzung zu empfehlen. Das entstehende
Regenwasser kann in eine Sickergrube geleitet werden. Dieser Punkt muss jedoch
noch mit dem Wasserrechtssachgebiet des Landratsamtes abgestimmt werden. Der
Bau des Platzes bedarf einer baurechtlichen Genehmigung.
Die Zufahrt zu dem Standort verläuft über dem Weg Fl. Nr. 4658, der
asphaltiert ist. Eine Wendemöglichkeit für Abladefahrzeuge ist vorhanden. Somit
fallen für eine Ertüchtigung der Zufahrt keine Kosten an.
Die vorläufig geschätzten Kosten für die Errichtung des
Grünabfallplatzes im Umfang wie von Herrn Bürgermeister Zehe gewünscht, belaufen
sich auf 87.750,00 €.
Diese werden wie folgt aufgegliedert:
- Erdarbeiten 15.000,00 €
- Rohbauarbeiten 18.000,00 €
- Verrohrung 15.750,00 €
- Asphaltarbeiten 33.000,00 €
- Landschaftsbauarbeiten
6.000,00 €
87.750,00 €
Noch nicht erfasst sind mögliche Ausgleichsmaßnahmen. Diese können
möglicherweise durch die Landschaftsbaumaßnahmen kompensiert werden.
Vor weiteren Planungsschritten ist nunmehr zunächst eine grundsätzliche Entscheidung des Gemeinderates erforderlich, in welchem Umfang für die Maßnahme Mittel im Haushalt 2017 bereitgestellt werden. In der Finanzplanung sind bisher keine Ansätze enthalten.
Soweit die Planung fortgesetzt werden soll, ist die Einschaltung eines Planungsbüros erforderlich.
Folgende
Vorschläge wurden seitens des Gemeinderats gemacht:
Der Gemeinderat wählt den Belag aus Beton, das Gefälle und die Regenwasserrinne soll nach hinten verlagert werden, um im vorderen Bereich Schmutzwasseransammlung zu vermeiden. Die Außenwände sollen verkürzt werden, um besser Wendemöglichkeiten für Fahrzeuge zu ermöglichen.
Es wurde auch eine Wendemöglichkeit um die Sickergrube vorgeschlagen.
Ein weiterer Vorschlag ist eine Kreisablage mit umliegender Wendemöglichkeit.
30 Meter Graben, Verrohrung falsch (Rohrreinigung schwierig bei Verstopfung)
Der Standort, Sickergrube zuerst und dann Grünabfallplatz, und die Größe der Grünabfallanlage sowie die Größe der Sickergrube sollten nochmals überdacht werden.
Die Kosten müssen minimiert werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Architekt der Verwaltung zur Planung mit
den vorgenannten Vorschlägen zu beauftragen. Vekehrsrechtliche Regelungen der
Einfahrt NES 7 (ca. 100 m) sollen durch die Verwaltung überprüft werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
13 |