Vom Gemeinderat wurde der Wunsch geäußert, dass ein Grünabfallplatz geplant werden soll. Da vor einiger Zeit von der Gemeinde nähe Burgwallbacher Straße ein Grundstück mit der Fl. Nr. 4659 erworben wurde, könnte hier ein Grünabfallplatz entstehen.

 

Der Grünabfallplatz soll den Bürgern des Gemeindeteils Schönau a. d. Brend dienen. Der jetzige Grünabfallplatz liegt an dem Wirtschaftsweg „Steig“ Richtung Wegfurt. Das Grundstück erfüllt die Anforderungen aus Sicht des Bürgermeisters aus folgenden Gründen nicht:

  • der geteerte Flurweg wird ständig verschmutzt durch Anlieferer, die bei Regen das Grüngut auf dem Weg, statt auf dem Platz entsorgen,
  • der Platz sinkt ein (Folge als ehemalige Mülldeponie)
  • Platz zu klein / BauGe muss freitags den Weg räumen und das Grüngut zusammenschieben

 

Die Grünabfallentsorgung ist Aufgabe des Landkreiseses. Die Kosten werden über die Müllgebühr abgedeckt. Der Landkreis trägt die Abfuhr. Was die Grünabfallplatzbereitstellung angeht, hat die Gemeinde bisher aus dem Interesse, dass in jedem Ort ein Platz vorhanden ist, auf ihre Kosten den Bau und die Unterhaltung übernommen. Der Landkreis ist lediglich bereit 30 % der Kosten maximal jedoch nur 9.000 € für den Bau eines Grünabfallplatzes zu übernehmen.

 

Von der Verwaltungsgemeinschaft wurde zunächst eine vorläufige Skizze für den Grünabfallplatz entworfen. Diese ist dem Protokoll beigefügt. Das Gelände hat eine leichte Hanglage. Geplant ist, das bestehende Erdreich zur Betonstützmauer abzuböschen. Der Belag wird in diesem Zuge mit einem Gefälle entweder aus Asphalt oder aus Beton ausgeführt. Für eine optische Aufwertung des Grünabfallplatzes ist eine Bepflanzung zu empfehlen. Das entstehende Regenwasser kann in eine Sickergrube geleitet werden. Dieser Punkt muss jedoch noch mit dem Wasserrechtssachgebiet des Landratsamtes abgestimmt werden. Der Bau des Platzes bedarf einer baurechtlichen Genehmigung.

 

Die Zufahrt zu dem Standort verläuft über dem Weg Fl. Nr. 4658, der asphaltiert ist. Eine Wendemöglichkeit für Abladefahrzeuge ist vorhanden. Somit fallen für eine Ertüchtigung der Zufahrt keine Kosten an.

 

Die vorläufig geschätzten Kosten für die Errichtung des Grünabfallplatzes im Umfang wie von Herrn Bürgermeister Zehe gewünscht, belaufen sich auf 87.750,00 €.

 

Diese werden wie folgt aufgegliedert:

 

-           Erdarbeiten                             15.000,00 €

-           Rohbauarbeiten                      18.000,00 €

-           Verrohrung                              15.750,00 €

-           Asphaltarbeiten                       33.000,00 €

-           Landschaftsbauarbeiten           6.000,00 €

87.750,00 €

 

Noch nicht erfasst sind mögliche Ausgleichsmaßnahmen. Diese können möglicherweise durch die Landschaftsbaumaßnahmen kompensiert werden.

 

Vor weiteren Planungsschritten ist nunmehr zunächst eine grundsätzliche Entscheidung des Gemeinderates erforderlich, in welchem Umfang für die Maßnahme Mittel im Haushalt 2017 bereitgestellt werden. In der Finanzplanung sind bisher keine Ansätze enthalten.

 

Soweit die Planung fortgesetzt werden soll, ist die Einschaltung eines Planungsbüros erforderlich.

 

Folgende Vorschläge wurden seitens des Gemeinderats gemacht:

 

Der Gemeinderat wählt den Belag aus Beton, das Gefälle und die Regenwasserrinne soll nach hinten verlagert werden, um im vorderen Bereich Schmutzwasseransammlung zu vermeiden. Die Außenwände sollen verkürzt werden, um besser Wendemöglichkeiten für Fahrzeuge zu ermöglichen.

 

Es wurde auch eine Wendemöglichkeit um die Sickergrube vorgeschlagen.

 

Ein weiterer Vorschlag ist eine Kreisablage mit umliegender Wendemöglichkeit.

30 Meter Graben, Verrohrung falsch (Rohrreinigung schwierig bei Verstopfung)

 

Der Standort, Sickergrube zuerst und dann Grünabfallplatz, und die Größe der Grünabfallanlage sowie die Größe der Sickergrube sollten nochmals überdacht werden.

 

Die Kosten müssen minimiert werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den Architekt der Verwaltung zur Planung mit den vorgenannten Vorschlägen zu beauftragen. Vekehrsrechtliche Regelungen der Einfahrt NES 7 (ca. 100 m) sollen durch die Verwaltung überprüft werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

13