Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.11.2016 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung verweigert.

 

Folgende Fragen sollten vom Landratsamt Rhön-Grabfeld geklärt werden:

 

  1. Welche Auswirkungen hat die Lagerung und Behandlung von Altholz für das angrenzende Wasserschutzgebiet der Gemeinde?

  2. Welche Schäden verursacht die Schmutzfracht in der Kläranlage?

  3. Wie erfolgt die Kontrolle über die angelieferten Althölzer und findet eine Aussonderung bei nicht genehmigten Kategorien statt?

  4. Sind die Dichtheit der vorhandenen Betonflächen und der neuen Schotterflächen gegeben?

 

Mit Schreiben vom 23.12.2016 hat das Landratsamt Rhön-Grabfeld seine Antwort übermittelt:

 

  1. Zur Geländeangleichung für die beabsichtigte Nutzung ist auf dem Baugrundstück Bodenmaterial der Zuordnung Klasse Z 1.1 (siehe Gutachten der Firma Intergeo vom 16.08.2013) eingebaut worden. Um eine Gefährdung des Grundwassers aufgrund der ungünstigen hydrogeologischen Verhältnisse auszuschließen, wird dort eine Versiegelung der Flächen (siehe Gutachten der Firma Intergeo vom 22.01.2015) gefordert. Die Folge ist, dass diese Flächen alle entwässert werden müssen.
    Um eine hydraulische Überlastung der Kanalisation zu verhindern, sind vor der Einleitung entsprechende Rückhaltebecken vorgesehen.

  2. Das aus der befestigten Fläche abgeleitete Niederschlagswasser dürfte den Verschmutzungsgrad von häuslichem Abwasser erreichen, der aber je nach Niederschlagsdauer deutlich abnimmt. Die eingeleitete Menge kann anhand des Jahresniederschlags l/m² und der befestigten Fläche ermittelt werden.

  3. Es werden entsprechende Auflagen im Genehmigungsbescheid getroffen.

  4. Ob die vorhandenen Betonflächen flüssigkeitsdicht sind, kann nicht beurteilt werden. Schotterflächen sind per se nicht flüssigkeitsdicht. Dort sollen Transportcontainer abgestellt werden.

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld weist darauf hin, dass die Nutzung der Flächen derzeit bereits ohne Entwässerung und zusätzliche Befestigung erfolge. Eine baldige Genehmigung und Umsetzung der geplanten Anlage vermindere eine mögliche Gefährdung des Grundwassers im Wasserschutzgebiet nachhaltig.

 

Aus Sicht des Landratsamtes Rhön-Grabfeld ist das Vorhaben genehmigungsfähig.

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld bittet die Gemeinde Schönau a. d. Brend, ihre Entscheidung vom 15.11.2016 zu überdenken.

 

Der Gemeinderat konnte aus dem Schreiben vom Landratsamt Rhön-Grabfeld die Antworten auf ihre Fragen nicht eindeutig erkennen.

 

Bürgermeister Zehe übergab Herrn Stäblein das Wort. Dieser erläuterte anhand von Beispielen die Kategorien A I (z. B. Holzpaletten), AII (z. B. Holzpaletten mit Alu), A III (z. B. Möbelholz) und A IV (z. B. Telefonmast). Die Kategorien A IV wird von der Firma nicht angenommen.

 

Auch zu den Betonflächen konnte Herr Stäblein Auskunft geben. Die Altbestände der Betonflächen sind so prorös und unbefahrbar, dass diese neu ersetzt werden müssen. Die auf dem Plan aufgewiesene Betonfläche wird mir einer Stärke von 60 cm neu betoniert.

 

Der Gemeinderrat hatte Bedenken wegen Schäden in der Kläranlage. Bürgermeister Zehe erklärte, dass in solchen Fällen eine Schadstoffmessung durchgeführt wird. Durch die Auswertung kann zurückverfolgt werden, was für Schadstoffe diese Schäden verursacht hat. Dadurch können die ortsansässigen Gewerbebetriebe eingegrenzt werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG für eine Anlage zur Zwischenlagerung und Behandlung von Altholz der Kategorien A I – A III auf dem Grundstück Fl. Nr. 2498, Gemarkung Schönau a. d. Brend gemäß den eingereichten Bauvorlagen.

 

Die Grundstücksentwässerungsanlage ist nach dem Entwässerungsplan und den begleitenden Berechnungen auszuführen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13