Sitzung: 17.01.2017 GSB/001/2017
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.11.2016 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung verweigert.
Folgende Fragen sollten vom Landratsamt Rhön-Grabfeld geklärt werden:
- Welche Auswirkungen hat
die Lagerung und Behandlung von Altholz für das angrenzende
Wasserschutzgebiet der Gemeinde?
- Welche Schäden verursacht
die Schmutzfracht in der Kläranlage?
- Wie erfolgt die Kontrolle
über die angelieferten Althölzer und findet eine Aussonderung bei nicht
genehmigten Kategorien statt?
- Sind die Dichtheit der vorhandenen Betonflächen und der neuen Schotterflächen gegeben?
Mit Schreiben vom 23.12.2016 hat das Landratsamt Rhön-Grabfeld seine Antwort übermittelt:
- Zur Geländeangleichung für
die beabsichtigte Nutzung ist auf dem Baugrundstück Bodenmaterial der
Zuordnung Klasse Z 1.1 (siehe Gutachten der Firma Intergeo vom 16.08.2013)
eingebaut worden. Um eine Gefährdung des Grundwassers aufgrund der
ungünstigen hydrogeologischen Verhältnisse auszuschließen, wird dort eine
Versiegelung der Flächen (siehe Gutachten der Firma Intergeo vom
22.01.2015) gefordert. Die Folge ist, dass diese Flächen alle entwässert
werden müssen.
Um eine hydraulische Überlastung der Kanalisation zu verhindern, sind vor der Einleitung entsprechende Rückhaltebecken vorgesehen.
- Das aus der befestigten
Fläche abgeleitete Niederschlagswasser dürfte den Verschmutzungsgrad von
häuslichem Abwasser erreichen, der aber je nach Niederschlagsdauer
deutlich abnimmt. Die eingeleitete Menge kann anhand des
Jahresniederschlags l/m² und der befestigten Fläche ermittelt werden.
- Es werden entsprechende
Auflagen im Genehmigungsbescheid getroffen.
- Ob die vorhandenen Betonflächen flüssigkeitsdicht sind, kann nicht beurteilt werden. Schotterflächen sind per se nicht flüssigkeitsdicht. Dort sollen Transportcontainer abgestellt werden.
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld weist darauf hin, dass die Nutzung der Flächen derzeit bereits ohne Entwässerung und zusätzliche Befestigung erfolge. Eine baldige Genehmigung und Umsetzung der geplanten Anlage vermindere eine mögliche Gefährdung des Grundwassers im Wasserschutzgebiet nachhaltig.
Aus Sicht des Landratsamtes
Rhön-Grabfeld ist das Vorhaben genehmigungsfähig.
Das Landratsamt
Rhön-Grabfeld bittet die Gemeinde Schönau a. d. Brend,
ihre Entscheidung vom 15.11.2016 zu überdenken.
Der Gemeinderat
konnte aus dem Schreiben vom Landratsamt Rhön-Grabfeld die Antworten auf ihre
Fragen nicht eindeutig erkennen.
Bürgermeister Zehe
übergab Herrn Stäblein das Wort. Dieser erläuterte anhand von Beispielen die
Kategorien A I (z. B. Holzpaletten), AII (z. B. Holzpaletten mit Alu), A III
(z. B. Möbelholz) und A IV (z. B. Telefonmast). Die Kategorien A IV wird von
der Firma nicht angenommen.
Auch zu den
Betonflächen konnte Herr Stäblein Auskunft geben. Die Altbestände der
Betonflächen sind so prorös und unbefahrbar, dass diese neu ersetzt werden
müssen. Die auf dem Plan aufgewiesene Betonfläche wird mir einer Stärke von 60
cm neu betoniert.
Der Gemeinderrat
hatte Bedenken wegen Schäden in der Kläranlage. Bürgermeister Zehe erklärte,
dass in solchen Fällen eine Schadstoffmessung durchgeführt wird. Durch die
Auswertung kann zurückverfolgt werden, was für Schadstoffe diese Schäden
verursacht hat. Dadurch können die ortsansässigen Gewerbebetriebe eingegrenzt
werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf
immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG für eine Anlage zur
Zwischenlagerung und Behandlung von Altholz der Kategorien A I – A III auf dem
Grundstück Fl. Nr. 2498, Gemarkung Schönau a. d. Brend gemäß den eingereichten
Bauvorlagen.
Die Grundstücksentwässerungsanlage ist nach dem Entwässerungsplan und
den begleitenden Berechnungen auszuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |