In der Gemeinderatssitzung vom 15.11.2016 wurde eine neue Friedhofsgebührensatzung erlassen, welche ab 01.01.2017 in Kraft treten soll. Die Satzung wurde bereits der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Rhön-Grabfeld, mit Schreiben vom 22.11.2016 angezeigt. Daraufhin wurden einige Punkte von Seiten des Landratsamtes beanstandet.

 

Die Grabgebühren in § 3 wurden anhand einer Äquivalenzziffernkalkulation ermittelt. Da in den Friedhöfen Schönau und Burgwallbach verschiedene Ruhefristen bei den Einzel- und Doppelgrabstätten festgelegt sind, führte dies bei der Kalkulation zu unterschiedlichen Grabgebühren. In Schönau betragen diese laut Beschluss 75,- € für eine Einzelgrabstätte und 101,- € für eine Doppelgrabstätte. In Burgwallbach betragen diese lediglich 68,- € für eine Einzelgrabstätte und 93,- € für eine Doppelgrabstätte.

 

Da die Friedhöfe aufgrund ihrer ähnlichen Beschaffung als eine Einrichtungseinheit geführt werden, können für die gleiche Grabart laut Rechtsaufsichtsbehörde keine unterschiedlichen Gebühren festgelegt werden, auch wenn die Ruhefristen unterschiedlich sind. Nach nochmaliger rechtlicher Prüfung kann diese Aussage bestätigt werden.

 

Die Verwaltung schlug daher einen Erlass der Friedhofsgebührensatzung mit einheitlichen Grabgebühren vor. Es wurde vorgeschlagen, die für den Friedhof Burgwallbach angesetzten Gebühren für die gesamte Friedhofseinrichtung, also für beide Friedhöfe zu bestimmen: Grabgebühr für eine Einzelgrabstätte 68,- €, Grabgebühr für eine Doppelgrabstätte 93,- €.

 

Der Gemeinderat diskutierte den Sachverhalt. Da die Ruhefristen in Burgwallbach 30 Jahre und in Schönau a. d. Brend 20 Jahre betragen, die Jahreskosten pro Grab aber die gleichen in beiden Gemeindeteilen sind, muss demnach für ein Grab im Gemeindeteil Burgwallbach eine höhere Gesamtsumme gezahlt werden. Dies lässt sich aber leider nicht umgehen. Weitere Ideen, wie z. B. der Einbau von Grabkammern wurden angesprochen, allerdings aufgrund der zu hohen Kosten verworfen. Dem Gemeinderat bleibt somit keine Möglichkeit, die Kosten zu reduzieren.


Beschluss:

 

Der Beschluss vom 15.11.2016, TOP 9 wird wie folgt geändert:

 

Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Friedhofssatzung, in der dem Beschluss beigefügten Ausfertigung.  


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

13

 

Während der Beratungen kam Gemeinderat Sebastian Manger in die Sitzung und nahm an der Abstimmung teil.

 

Nach der Abstimmung verließ Frau Heike Kaiser die Sitzung, Herr 1. Bürgermeister Rudolf Zehe dankte für ihre Ausführungen.