Sitzung: 20.12.2016 GSB/012/2016
In der Gemeinderatssitzung vom 15.11.2016 wurde eine neue
Friedhofsgebührensatzung erlassen, welche ab 01.01.2017 in Kraft treten soll.
Die Satzung wurde bereits der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt
Rhön-Grabfeld, mit Schreiben vom 22.11.2016 angezeigt. Daraufhin wurden einige
Punkte von Seiten des Landratsamtes beanstandet.
Die Grabgebühren in § 3 wurden anhand einer Äquivalenzziffernkalkulation
ermittelt. Da in den Friedhöfen Schönau und Burgwallbach verschiedene
Ruhefristen bei den Einzel- und Doppelgrabstätten festgelegt sind, führte dies
bei der Kalkulation zu unterschiedlichen Grabgebühren. In Schönau betragen
diese laut Beschluss 75,- € für eine Einzelgrabstätte und 101,- € für eine
Doppelgrabstätte. In Burgwallbach betragen diese lediglich 68,- € für eine
Einzelgrabstätte und 93,- € für eine Doppelgrabstätte.
Da die Friedhöfe aufgrund ihrer ähnlichen Beschaffung als eine
Einrichtungseinheit geführt werden, können für die gleiche Grabart laut
Rechtsaufsichtsbehörde keine unterschiedlichen Gebühren festgelegt werden, auch
wenn die Ruhefristen unterschiedlich sind. Nach nochmaliger rechtlicher Prüfung
kann diese Aussage bestätigt werden.
Die Verwaltung schlug daher einen Erlass der Friedhofsgebührensatzung mit
einheitlichen Grabgebühren vor. Es wurde vorgeschlagen, die für den Friedhof
Burgwallbach angesetzten Gebühren für die gesamte Friedhofseinrichtung, also
für beide Friedhöfe zu bestimmen: Grabgebühr für eine Einzelgrabstätte 68,- €, Grabgebühr
für eine Doppelgrabstätte 93,- €.
Der Gemeinderat diskutierte den Sachverhalt. Da die Ruhefristen in
Burgwallbach 30 Jahre und in Schönau a. d. Brend 20 Jahre betragen, die
Jahreskosten pro Grab aber die gleichen in beiden Gemeindeteilen sind, muss
demnach für ein Grab im Gemeindeteil Burgwallbach eine höhere Gesamtsumme
gezahlt werden. Dies lässt sich aber leider nicht umgehen. Weitere Ideen, wie
z. B. der Einbau von Grabkammern wurden angesprochen, allerdings aufgrund der
zu hohen Kosten verworfen. Dem Gemeinderat bleibt somit keine Möglichkeit, die
Kosten zu reduzieren.
Beschluss:
Der Beschluss vom 15.11.2016, TOP 9 wird wie folgt geändert:
Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Friedhofssatzung, in der
dem Beschluss beigefügten Ausfertigung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
13 |
Während der Beratungen kam Gemeinderat Sebastian Manger in die Sitzung
und nahm an der Abstimmung teil.
Nach der Abstimmung verließ Frau Heike Kaiser die Sitzung, Herr 1.
Bürgermeister Rudolf Zehe dankte für ihre Ausführungen.