Sitzung: 20.12.2016 GSB/012/2016
Es wird empfohlen den neuen Kalkulationszeitraum auf vier Jahre
festzulegen. Dieser Zeitraum ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) der max.
mögliche Zeitraum.
Nach der Vorausplanung ist zur Deckung der jährlichen Kosten von rd. 137.413
€ eine Wassergebühr von 2,00 €/m³ netto notwendig. Die Grundgebühr kann
unverändert bei 60,00 €/Anschluss/Jahr netto bleiben.
Die wesentlichen Kriterien der Planung beinhalten:
-
Unterhalt des Leitungsnetzes etc. sowie Betreuung
der Einrichtung durch die Bauhofgemeinschaft rd. 75.400 €/Jahr (inkl. Strom- u.
Verwaltungskosten)
-
Die Werte der kalkulatorischen Kosten reduzieren
sich, zum einen durch die Abschreibung von alten Einrichtungsteilen (insb.
technische Einrichtung), zum anderen durch die in der Kalkulation
berücksichtigte Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 4,5 auf 3,5 %. Der
Kostenansatz für die kalkulatorischen Kosten beträgt im Durchschnitt jährlich
rd. 42.300 € und reduziert sich gegenüber dem Zeitraum 2014-2016 (rd. 60.000 €).
Die Erneuerung des Leitungsnetzes i. Z. mit dem geplanten Straßenausbau in der
Waldstraße wurde anteilig berücksichtigt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss, den Kalkulationszeitraum neu auf vier Jahre
festzusetzen. Die Vorausplanung (s. Anlage) für diesen Zeitraum zeigt auf, dass
die Verbrauchsgebühr auf 2,00 €/m³ netto erhöht werden muss. Die Grundgebühr
kann bei 60,00 €/Anschluss/Jahr bleiben.
Die Vorausplanung beinhaltet angepasste Kostenansätze für den Unterhalt
und den Betrieb der technischen Einrichtungen sowie des Leitungsnetzes mit
Betreuung durch die Bauhofgemeinschaft. Daneben wurden die kalkulatorischen
Kosten angepasst.
Aus den genannten Gründen beschloss der Gemeinderat, die Verbrauchsgebühr
für den Kalkulationszeitraum 2017 bis 2020 ab 01.01.2017 neu auf 2,00 €/m³ netto festzusetzen. Die
Grundgebühr bleibt mit 60,00 €/Anschluss/Jahr netto unverändert.
Aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus wird der langfristige
kalkulatorische Zinssatz für das in der Einrichtung Wasserversorgung gebundene
Kapital der Gemeinde (Eigen- und Fremdkapital) von 4,5 % auf 3,5 % rückwirkend
zum 01.01.2016 gesenkt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |