Sitzung: 20.12.2016 GSB/012/2016
Die Verwaltung hat
den Vergleich der Planung mit der Abrechnung vorgenommen und kommt zu folgendem
Ergebnis:
Die Höhe der
Einnahmen wurde in der Planung mit 126.100 €/Jahr veranschlagt, im
Ergebnis beziffern sich diese nach Abrechnung auf durchschnittlich 124.121
€/Jahr. Der Gebührenbemessung liegt eine Verbrauchsgebühr von 1,80 €/m³
netto und eine jährliche Grundgebühr pro Anschluss von 60,00 € netto zugrunde.
Die jährlich abgerechnete Wassermenge lag durchschnittlich bei rd. 53.000 m³.
Auf der Ausgabenseite
wurde mit Kosten von durchschnittlich rd. 125.343 €/Jahr geplant. Die
Abrechnung zeigt Ausgaben von durchschnittlich jährlich 139.505 € auf. Damit
errechnet sich eine Unterdeckung im Kalkulationszeitraum von rd. 46.000 €
zum Jahresende 2016.
Eine
Sonderrücklage Wasser ist nicht vorhanden. Zu Beginn des Kalkulationszeitraumes
am 01.01.2014 betrug die Unterdeckung der Einrichtung rd. 9.000 €, welche im
Zeitraum 2014 bis 2016 ausgeglichen werden sollte.
Die Erhöhung der
Ausgaben ist im Wesentlichen darin begründet, dass der Unterhalt, die Betreuung
der technischen Anlagen und des Leitungsnetzes durch die Bauhofgemeinschaft pro
Jahr rd. 15.000 € höhere Kosten verursacht hat. Der Planwert war zu niedrig
kalkuliert.
Beschluss:
Die vorgelegten Inhalte der Abrechnung (s. Anlage) für den
Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016 für die Wassergebühr wurden vom Gemeinderat
beschlossen. Der Zeitraum schließt mit einer Unterdeckung von rd. 46.000 €
zum Jahresende 2016 ab.
Die Einnahmen konnten im Ergebnis auf Grundlage der Planung realisiert
werden. Die Ausgaben haben sich insbesondere für den Unterhalt und die
Betreuung der technischen Einrichtungen erhöht bzw. wurden die Planwerte zu
niedrig kalkuliert.
Die Unterdeckung von rd. 46.000 € zum Jahresende 2016 wird in den
Kalkulationszeitraum 2017 - 2020 vorgetragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |