Abrechnung Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016

 

Der Kalkulationszeitraum für die Abwassergebühr endet 2016. Der Vergleich der Planung mit der Abrechnung kommt zu folgendem Ergebnis:

 

Die Höhe der Einnahmen wurde in der Planung mit 112.364 €/Jahr veranschlagt, im Ergebnis beziffern sich diese nach Abrechnung auf durchschnittlich 113.199 €/Jahr. Der Gebührenbemessung liegt eine Einleitungsgebühr von 1,60 €/m³ und eine jährliche Grundgebühr pro Anschluss von 60,00 € zugrunde. Die jährliche Abwassermenge lag durchschnittlich bei rd. 52.100 m³.

Auf der Ausgabenseite wurden die Kosten mit durchschnittlich rd. 111.882 €/Jahr geplant. Die Abrechnung zeigt Ausgaben von durchschnittlich jährlich 94.179 € auf. Damit ergibt sich eine Überdeckung von insgesamt rd. 58.100 € zum Jahresende 2016. Das Guthaben wird der Sonderrücklage Abwasser zugeführt.

 

Die Reduzierung auf der Ausgabenseite hat im Wesentlichen folgende Gründe:

Geringere Kosten im Kalkulationszeitraum für den laufenden Unterhalt der Entwässerungsanlage inkl. Personaleinsatz Bauhofgemeinschaft (rd. 32.000 €), ein günstigeres Ergebnis der Betriebskostenumlage an den Abwasserverband Saale-Lauer (rd. 10.000 €) sowie Erstattungen vom Land für die Abwasserabgabe (Abrechnung von Vorausleistungen für die noch eigene Anlage, rd. 12.000 €).

 

 

Vorausplanung Kalkulationszeitraum 2017 bis 2020

 

Es wird empfohlen den neuen Kalkulationszeitraum auf vier Jahre festzulegen. Dieser Zeitraum ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) der max. mögliche Zeitraum.

 

Die Vorausplanung ergibt bei einer unveränderten Gebührenhöhe geschätzte jährlich Einnahmen von 114.000 €. Um die geplanten Ausgaben abdecken zu können sieht die Kalkulation eine Entnahme aus der Sonderrücklage in Höhe von 10.000 € im Kalkulationszeitraum vor.

 

Die wesentlichen Kriterien der Planung stellen sich wie folgt dar:

-       Unterhalt des Leitungsnetzes etc sowie Betreuung der Einrichtung durch die Bauhofgemeinschaft rd. 22.000 €/Jahr

-       Betriebskostenumlage an den Abwasserverband rd. 45.250 €/Jahr -
die Umlage reduziert sich auf Basis des Messergebnisses 2016 von 3,65 % auf 3,46 %, ursächlich hierfür ist eine etwas geringere Fremdwasserbelastung im Messwert

-       Die Werte der kalkulatorischen Kosten reduzieren sich, zum einen durch die Abschreibung von alten Einrichtungsteilen, zum anderen durch die in der Kalkulation berücksichtigte Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 4,5 auf 3,5 %. Sie betragen durchschnittlich pro Jahr 31.600 €.
Hierbei ist berücksichtigt, dass sich die Abschreibungswerte durch den geplanten Ausbau der Waldstraße erhöhen.


Beschluss:

 

  1. Abrechnung Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016

 

Der Kalkulationszeitraum für die Abwassergebühr schließt mit einer Überdeckung von rd. 58.100 € zum Jahresende 2016 ab. Dieser Wert wird der Sonderrücklage Abwasser zugeführt.

 

Die Einnahmen konnten im Ergebnis auf Grundlage der Planung realisiert werden. Die Ausgaben haben sich in verschiedenen Bereichen reduziert, so dass die o. g. Überdeckung verbleibt. Diese wird in den neuen Kalkulationszeitraum 2017 bis 2020 übertragen.
Dem Beschluss ist die zusammengefasste Abrechnung als Anlage beigefügt.

 

 

  1. Vorausplanung Kalkulationszeitraum 2017 bis 2020

 

Der Gemeinderat beschloss, den Kalkulationszeitraum auf vier Jahre festzusetzen. Die Vorausplanung für diesen Zeitraum zeigt auf, dass die Höhe der Einleitungs- und Grundgebühr eine Kostendeckung ermöglicht - s. Anlage.

 

Die Vorausplanung beinhaltet folgende wesentlichen Ansätze:

-       Unterhalt des Leitungsnetzes etc, Betreuung der Einrichtung durch die Bauhofgemeinschaft, Verwaltungskostenansatz mit zusammen rd. 37.500 €/Jahr

-       Betriebskostenumlage an den Abwasserverband rd. 45.250 €/Jahr -
die Umlage reduziert sich auf Basis des Messergebnisses 2016 von 3,65 % auf 3,46 %, ursächlich hierfür ist eine etwas geringere Fremdwasserbelastung im Messwert

-       Die Werte der kalkulatorischen Kosten reduzieren sich, zum einen durch die Abschreibung von alten Einrichtungsteilen, zum anderen durch die in der Kalkulation berücksichtigte Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 4,5 auf 3,5 % auf insgesamt rd. 31.600 €/Jahr

Die aktuelle Höhe der Einleitungsgebühr mit 1,60 €/m³ sowie die Grundgebühr mit 60,00 €/Anschluss/Jahr reichen zur Kostendeckung bis 2020 aus.

 

Der Gemeinderat stimmte den Werten der Abrechnung für den Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016 zu. Zum weiteren der Vorausplanung für den Zeitraum 2017 bis 2020 für die Abwassergebühr, welche unverändert festgesetzt bleibt mit 1,60 €/m³ für die Einleitung und 60,00 €/Anschluss/Jahr als Grundgebühr.

 

Der kalkulatorische Zinssatz wurde rückwirkend ab 01.01.2016 auf 3,5 % gesenkt (bisher 4,5 %).

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

12

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13