Sitzung: 20.12.2016 GSB/012/2016
Abrechnung
Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016
Der
Kalkulationszeitraum für die Abwassergebühr endet 2016. Der Vergleich der
Planung mit der Abrechnung kommt zu folgendem Ergebnis:
Die Höhe der
Einnahmen wurde in der Planung mit 112.364 €/Jahr veranschlagt, im
Ergebnis beziffern sich diese nach Abrechnung auf durchschnittlich 113.199
€/Jahr. Der Gebührenbemessung liegt eine Einleitungsgebühr von 1,60 €/m³
und eine jährliche Grundgebühr pro Anschluss von 60,00 € zugrunde. Die
jährliche Abwassermenge lag durchschnittlich bei rd. 52.100 m³.
Auf der Ausgabenseite
wurden die Kosten mit durchschnittlich rd. 111.882 €/Jahr geplant. Die
Abrechnung zeigt Ausgaben von durchschnittlich jährlich 94.179 € auf. Damit
ergibt sich eine Überdeckung von insgesamt rd. 58.100 € zum Jahresende
2016. Das Guthaben wird der Sonderrücklage Abwasser zugeführt.
Die Reduzierung
auf der Ausgabenseite hat im Wesentlichen folgende Gründe:
Geringere Kosten
im Kalkulationszeitraum für den laufenden Unterhalt der Entwässerungsanlage
inkl. Personaleinsatz Bauhofgemeinschaft (rd. 32.000 €), ein günstigeres
Ergebnis der Betriebskostenumlage an den Abwasserverband Saale-Lauer (rd.
10.000 €) sowie Erstattungen vom Land für die Abwasserabgabe (Abrechnung von
Vorausleistungen für die noch eigene Anlage, rd. 12.000 €).
Vorausplanung Kalkulationszeitraum 2017 bis 2020
Es wird empfohlen
den neuen Kalkulationszeitraum auf vier Jahre festzulegen. Dieser Zeitraum ist
nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) der max. mögliche Zeitraum.
Die Vorausplanung
ergibt bei einer unveränderten Gebührenhöhe geschätzte jährlich Einnahmen von
114.000 €. Um die geplanten Ausgaben abdecken zu können sieht die Kalkulation
eine Entnahme aus der Sonderrücklage in Höhe von 10.000 € im
Kalkulationszeitraum vor.
Die wesentlichen
Kriterien der Planung stellen sich wie folgt dar:
-
Unterhalt des Leitungsnetzes etc sowie Betreuung
der Einrichtung durch die Bauhofgemeinschaft rd. 22.000 €/Jahr
-
Betriebskostenumlage an den Abwasserverband rd.
45.250 €/Jahr -
die Umlage reduziert sich auf Basis des Messergebnisses 2016 von 3,65 % auf 3,46
%, ursächlich hierfür ist eine etwas geringere Fremdwasserbelastung im Messwert
-
Die Werte der kalkulatorischen Kosten reduzieren
sich, zum einen durch die Abschreibung von alten Einrichtungsteilen, zum
anderen durch die in der Kalkulation berücksichtigte Senkung des
kalkulatorischen Zinssatzes von 4,5 auf 3,5 %. Sie betragen durchschnittlich
pro Jahr 31.600 €.
Hierbei ist berücksichtigt, dass sich die Abschreibungswerte durch den geplanten
Ausbau der Waldstraße erhöhen.
Beschluss:
- Abrechnung
Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016
Der Kalkulationszeitraum für die Abwassergebühr schließt mit einer Überdeckung
von rd. 58.100 € zum Jahresende 2016 ab. Dieser Wert wird der
Sonderrücklage Abwasser zugeführt.
Die Einnahmen konnten im Ergebnis auf Grundlage der Planung realisiert
werden. Die Ausgaben haben sich in verschiedenen Bereichen reduziert, so dass
die o. g. Überdeckung verbleibt. Diese wird in den neuen Kalkulationszeitraum
2017 bis 2020 übertragen.
Dem Beschluss ist die zusammengefasste Abrechnung als Anlage beigefügt.
- Vorausplanung
Kalkulationszeitraum 2017 bis 2020
Der Gemeinderat beschloss, den Kalkulationszeitraum auf vier Jahre
festzusetzen. Die Vorausplanung für diesen Zeitraum zeigt auf, dass die Höhe
der Einleitungs- und Grundgebühr eine Kostendeckung ermöglicht - s. Anlage.
Die Vorausplanung beinhaltet folgende wesentlichen Ansätze:
-
Unterhalt des Leitungsnetzes etc, Betreuung der
Einrichtung durch die Bauhofgemeinschaft, Verwaltungskostenansatz mit zusammen rd.
37.500 €/Jahr
-
Betriebskostenumlage an den Abwasserverband rd.
45.250 €/Jahr -
die Umlage reduziert sich auf Basis des Messergebnisses 2016 von 3,65 % auf 3,46
%, ursächlich hierfür ist eine etwas geringere Fremdwasserbelastung im Messwert
-
Die Werte der kalkulatorischen Kosten reduzieren
sich, zum einen durch die Abschreibung von alten Einrichtungsteilen, zum
anderen durch die in der Kalkulation berücksichtigte Senkung des
kalkulatorischen Zinssatzes von 4,5 auf 3,5 % auf insgesamt rd. 31.600 €/Jahr
Die aktuelle Höhe der Einleitungsgebühr mit 1,60 €/m³ sowie die
Grundgebühr mit 60,00 €/Anschluss/Jahr reichen zur Kostendeckung bis 2020 aus.
Der Gemeinderat stimmte den Werten der Abrechnung für den
Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016 zu. Zum weiteren der Vorausplanung für den
Zeitraum 2017 bis 2020 für die Abwassergebühr, welche unverändert festgesetzt
bleibt mit 1,60 €/m³ für die Einleitung und 60,00 €/Anschluss/Jahr als
Grundgebühr.
Der kalkulatorische Zinssatz wurde rückwirkend ab 01.01.2016 auf 3,5 %
gesenkt (bisher 4,5 %).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
12 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |