Die Gemeinde Schönau a. d. Brend hat mit Schreiben vom 17.05.2016 eine Stabilisierungshilfe beantragt.

 

Mit Schreiben vom 28.11.2016 teilte die Regierung von Unterfranken mit, dass eine Stabilisierungshilfe (3. Rate) nach Art. 11 FAG in Höhe von 300.000 € bewilligt wird.

Dies erfolgt mit der Auflage, dass die Kommune bis spätestens Ende März 2017 ihr Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel fortschreibt und umsetzt, mittelfristig wieder die Leistungsfähigkeit zu erreichen.

Die Stabilisierungshilfe ist vollumfänglich für den kommunalen Finanzierungsanteil bei den dringenden investiven Bedarfen grundsätzlich im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich (z. B. Schul-/Kindergartenbereich, Straßen/Brücken, Feuerwehr wie auch im Rahmen der Städtebauförderung und der Dorferneuerung sowie für den Breitbandausbau und Investitionen nach dem Kommunalinvestitionsgesetz) zu verwenden.

 

Der Gemeinderat wurde hierüber in Kenntnis gesetzt; für weitergehende Informationen wurde auf das beigefügte Schreiben der Regierung von Unterfranken verwiesen.