Sitzung: 15.11.2016 GSB/011/2016
Die aktuelle Friedhofssatzung der Gemeinde Schönau a. d. Brend stammt
aus dem Jahre 1997. Zwischenzeitlich haben sich in der Praxis verschiedene
Änderungen ergeben und es liegt seit einigen Jahren eine neue Mustersatzung des
Bayerischen Gemeindetages vor. Der Gemeinderat besprach den Friedhofssatzungs-Vorentwurf
der Verwaltung in allen Einzelpunkten und traf während der Beratung
verschiedene Einzelfestlegungen. Da beide Friedhöfe in Schönau a. d. Brend und
Burgwallbach mit den Grabarten, den Grabgestaltungen und der Nutzung nahezu
identisch sind, beließ es der Gemeinderat bei der Festlegung, die beiden
Friedhöfe auch weiterhin als gemeinsame Einrichtung zu betreiben. Alles weitere
ergibt sich aus der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der
Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Schönau a. d. Brend.
Beschluss:
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend erlässt die Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Schönau a. d. Brend (Friedhofssatzung) in der diesem Beschluss beigefügten Fassung. Die Satzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft, gleichzeitig tritt die bisherige Satzung außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |