Die aktuelle Friedhofssatzung der Gemeinde Schönau a. d. Brend stammt aus dem Jahre 1997. Zwischenzeitlich haben sich in der Praxis verschiedene Änderungen ergeben und es liegt seit einigen Jahren eine neue Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages vor. Der Gemeinderat besprach den Friedhofssatzungs-Vorentwurf der Verwaltung in allen Einzelpunkten und traf während der Beratung verschiedene Einzelfestlegungen. Da beide Friedhöfe in Schönau a. d. Brend und Burgwallbach mit den Grabarten, den Grabgestaltungen und der Nutzung nahezu identisch sind, beließ es der Gemeinderat bei der Festlegung, die beiden Friedhöfe auch weiterhin als gemeinsame Einrichtung zu betreiben. Alles weitere ergibt sich aus der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Schönau a. d. Brend.


Beschluss:

 

Die Gemeinde Schönau a. d. Brend erlässt die Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Schönau a. d. Brend (Friedhofssatzung) in der diesem Beschluss beigefügten Fassung. Die Satzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft, gleichzeitig tritt die bisherige Satzung außer Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13