Dem Gemeinderat wird ein Tekturantrag zur Instandsetzung des Scheunendaches mit den notwendigen Umbauten auf den Grundstücken Fl. Nr. 84/3 und 84/4 in der Rhönstraße 38 in Schönau a.d. Brend vorgelegt.

 

Mit Bescheid des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 17.11.2014 Nr. 4.1-6024-20140963 wurde die Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt.

 

Der Tekturantrag wird erforderlich, da entgegen der Baugenehmigung über dem ehemaligen Stall,  im 1. Obergeschoss der Scheune, ein Atelier errichtet werden soll.

Bauliche Veränderungen ergeben sich beim Kniestock, er wird höher, und auch das Satteldach wird steiler. Zusätzlich werden noch Fenster eingebaut.

 

Die Grundstücke Fl. Nr. 84/3 und 84/4 liegen im Innerortsbereich von Schönau a. d. Brend, außerdem im Bereich „Ensemble Rhönstraße“ der gemeindlichen Denkmalliste.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben beim Erstantrag durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag zur Instandsetzung des Scheunendaches mit den notwendigen Umbauten auf den Grundstücken Fl. Nr. 84/3 und 84/4 in der Rhönstraße 38 in Schönau a.d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12