Sitzung: 15.11.2016 GSB/011/2016
Mit Bescheid des
Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 17.11.2014 Nr. 4.1-6024-20140963 wurde die
Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt.
Der Tekturantrag wird
erforderlich, da entgegen der Baugenehmigung über dem ehemaligen Stall, im 1. Obergeschoss der Scheune, ein Atelier
errichtet werden soll.
Bauliche
Veränderungen ergeben sich beim Kniestock, er wird höher, und auch das
Satteldach wird steiler. Zusätzlich werden noch Fenster eingebaut.
Die Grundstücke
Fl. Nr. 84/3 und 84/4 liegen im Innerortsbereich von Schönau a. d. Brend,
außerdem im Bereich „Ensemble Rhönstraße“ der gemeindlichen Denkmalliste.
Die angrenzenden
Nachbarn haben beim Erstantrag durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben
zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag zur
Instandsetzung des Scheunendaches mit den notwendigen Umbauten auf den
Grundstücken Fl. Nr. 84/3 und 84/4 in der Rhönstraße 38 in Schönau a.d. Brend
entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |