Sitzung: 15.11.2016 GSB/011/2016
Beim Landratsamt Rhön-Grabfeld ist eine Genehmigung nach § 4 des
Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) für eine Anlage zur Zwischenlagerung
und Behandlung von Altholz der Kategorien A I – A III auf dem Grundstück Fl.
Nr. 2498, Gemarkung Schönau a. d. Brend beantragt worden.
Es handelt sich dabei um die Zerkleinerung von Altholz mit einem
Schredder und die Lagerung auf dem Betriebsgelände in der Markbergstraße in
Schönau a. d. Brend.
Das angelieferte Altholz wird mit einem Schredder zerkleinert,
zwischengelagert und anschließend für den Weitertransport zu diversen
Verwertungsanlagen mittels Radlader bzw. Bagger verladen.
Die neue Lagerfläche befindet sich im östlichen Bereich des Grundstücks
im Anschluss an das bestehende Gebäude. Sie hat eine Größe von ca. 6.455 m² und
besteht aus einer befestigten Fläche von ca. 2.055 m² und einer geschotterten
Hoffläche von ca. 4.400 m².
Die südlich der Hallen teilweise aufgefüllte Grundfläche wird mit einer Schotterschicht
versehen und dient als Stellfläche für Abfallcontainer.
Um bei nasser Witterung keine Verschlammung der mit Lkws befahrenen Containerstellflächen
zu erhalten, wird eine Flächenbefestigung mit Forstschutzmaterial vorgesehen.
Der Schredderplatz wird zur Sicherung gegen versickerndes
Oberflächenwasser mit einem Betonoberbau hergestellt.
Das auf der gesamten befestigten und unbefestigten Fläche im Bereich der
Fl.Nr. 2498 anfallende Oberflächenwasser, wird dem vorhandenen Abwasserkanal
der Gemeinde Schönau a. d. Brend zugeleitet. Die bestehenden befestigten
Flächen werden mit 100 % Versiegelung in Ansatz gebracht.
Die bestehenden Gebäude und Hallen sind an das Mischwassersystem der
Gemeinde angeschlossen, weitere Anschlüsse für Schmutzwasser sind nicht
vorhanden und auch nicht vorgesehen.
Das von der befestigten Fläche des Schredderplatzes ablaufende Regenwasser
wird über eine 5-zeilige Betonmulde abgefangen und über die verlegten
Rohrleitungen einem Absetzbecken zugeleitet. In einem zweiten Becken erfolgt
ein zusätzliches Puffern des Oberflächenwassers bei Starkregenereignis. Dadurch
wird verhindert, dass die unterhalb anschließende Lagerfläche mit
abgeschwemmtem Material vom neuen Schredderplatz verschmutzt wird. Der Raum der
Rückhaltungen beträgt insgesamt 80m³.
Mit Schreiben vom 06.11.2015 hatte das Landratsamt Rhön-Grabfeld die
Bauvorlagen an die Gemeinde Schönau a. d. Brend übersandt.
Von Seiten der Verwaltungsgemeinschaft Bad
Neustadt a. d. Saale wurden fehlende Unterlagen (Entwässerungsplanung)
nachgefordert.
Diese gingen endlich mit Schreiben des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom
17.10.2016 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad
Neustadt a. d. Saale ein.
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld bittet die Gemeinde um Stellungnahme und
Bekanntgabe der ggf. erforderlichen Bedingungen und Auflagen zur
immissionsschutzrechtlichen Genehmigung innerhalb eines Monats.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt nicht sein
Einvernehmen zum Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4
BImSchG für eine Anlage zur Zwischenlagerung und Behandlung von Altholz der
Kategorien A I – A III auf dem Grundstück Fl. Nr. 2498, Gemarkung Schönau a. d.
Brend gemäß den eingereichten Bauvorlagen.
Dem Gemeinderat kann aus den vorgelegten Unterlagen, keine Beschreibung
der Kategorien A I - A III erkennen. Er möchte durch die Genehmigungsbehörde
folgende Punkte geprüft haben:
- Welche Auswirkungen hat diese Lagerung
und Behandlung von Altholz für das anliegende Wasserschutzgebiet Zone 3
der Gemeinde?
- Welche Schäden verursacht die
Schmutzfracht in der Kläranlage?
- Wie wird die Schmutzfracht gemessen, um
Gebühren erheben zu können?
- Wie erfolgt die Kontrolle über die
angelieferten Althölzer und findet eine Aussonderung bei nicht genehmigten
Kategorien statt?
- Sind die Dichheit der vorhanden
Betonflächen und neuen Flächen (Schotter) gegeben?
Der Gemeinderat fordert eine immissionsschutzrechtliche Unbedenklichheit
durch die zuständige Genehmigungsbehörde.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
13 |