Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung von zwei Offenställen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1102 in Kollertshof, Gemarkung Burgwallbach, vorgelegt.

 

Die Bauherrin betreibt eine Pferdehaltung. Diese muss sie aufgrund ihrer neuen Lebenssituation kurzfristig ändern, um die Versorgung der Pferde alleine zu gewährleisten.

 

Die beiden Offenställe sollen in einer Holzkonstruktion mit einem Pultdach (Dachneigung 6,5°) und Trapezblecheindeckung  errichtet werden.

Der größere Stall, in den Planunterlagen mit der  Nr. 1 dargestellt, soll als Unterstand und Futterlagerplatz dienen. Der kleinere Unterstand (Nr. 2)  soll als Wetterschutzhütte für die Pferde dienen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1102 in Kollertshof liegt  im Außenbereich und das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 BauGB (Zulässigkeit Sonstiger Bauvorhaben im Außenbereich) , ebenso wie der Weideunterstand der angrenzenden Nachbarn Behm, zu beurteilen.

 

Inwieweit öffentliche Belange beeinträchtigt werden wird durch die Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren durch die Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden geprüft.

 

Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt z.B. vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und eines Landschaftsplans widerspricht, das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann, Belange des Immissionsschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege beeinträchtigt werden.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugstimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung von zwei Offenställen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1102 in Kollertshof, Gemarkung Burgwallbach, entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.  

 

Der Gemeinderat verlangt vor Genehmigung folgenden Punkte durch die Verwaltung zu klären: 

Wie erfolgt die Mistlagerung bzw. ob diese bemessen ist?

Bedenken bestehen hinsichtlich der Zersiedelung im Außenbereich - Ist ein Weidemanagment vorhanden?

 

Anmerkung der Verwaltung:

Im Vorfeld wurde bereits durch die Verwaltung geprüft und festgestellt, dass das Grundstück Fl. Nr. 1102 weder in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet noch in einem Wasserschutzgebiet liegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

11