Sitzung: 18.10.2016 GSB/010/2016
Die Bauherrin
betreibt eine Pferdehaltung. Diese muss sie aufgrund ihrer neuen
Lebenssituation kurzfristig ändern, um die Versorgung der Pferde alleine zu
gewährleisten.
Die beiden
Offenställe sollen in einer Holzkonstruktion mit einem Pultdach (Dachneigung
6,5°) und Trapezblecheindeckung
errichtet werden.
Der größere Stall,
in den Planunterlagen mit der Nr. 1
dargestellt, soll als Unterstand und Futterlagerplatz dienen. Der kleinere
Unterstand (Nr. 2) soll als
Wetterschutzhütte für die Pferde dienen.
Das Grundstück Fl.
Nr. 1102 in Kollertshof liegt im
Außenbereich und das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 BauGB (Zulässigkeit
Sonstiger Bauvorhaben im Außenbereich) , ebenso wie der Weideunterstand der
angrenzenden Nachbarn Behm, zu beurteilen.
Inwieweit öffentliche
Belange beeinträchtigt werden wird durch die Bauaufsichtsbehörde im
Baugenehmigungsverfahren durch die Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden
geprüft.
Eine
Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt z.B. vor, wenn das Vorhaben den
Darstellungen des Flächennutzungsplanes und eines Landschaftsplans
widerspricht, das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann,
Belange des Immissionsschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege
beeinträchtigt werden.
Die angrenzenden
Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen dem Vorhaben
zugstimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung
von zwei Offenställen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1102 in Kollertshof, Gemarkung
Burgwallbach, entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Der Gemeinderat
verlangt vor Genehmigung folgenden Punkte durch die Verwaltung zu klären:
Wie erfolgt die Mistlagerung bzw. ob diese bemessen ist?
Bedenken bestehen hinsichtlich der Zersiedelung im Außenbereich - Ist
ein Weidemanagment vorhanden?
Anmerkung der
Verwaltung:
Im Vorfeld wurde bereits durch die Verwaltung geprüft und festgestellt,
dass das Grundstück Fl. Nr. 1102 weder in einem festgesetzten
Überschwemmungsgebiet noch in einem Wasserschutzgebiet liegt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
11 |