Sitzung: 18.10.2016 GSB/010/2016
Stabsstelle Kreisentwicklung
Der Freistaat
Bayern hat der Gemeinde Schönau a. d. Brend zum Ausbau der
Breitband-Internetversorgung grundsätzlich eine maximale staatliche
Höchstfördersumme in Höhe von 630.000 Euro zugewiesen.
Landratsamt Rhön-Grabfeld
Der Fördersatz der Gemeinde Schönau a. d. Brend wurde auf 90 %
festgelegt. Durch die interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Bischofsheim
a. d. Rhön im Rahmen des 2. Förderverfahrens wurde die Höchstfördersumme um
50.000 Euro auf insgesamt 680.000 Euro angehoben.
Diese Erhöhung des max. Förderhöchstbetrages bleibt der Gemeinde Schönau
a. d. Brend für zukünftige Ausbauprojekte erhalten, auch wenn diese
Ausbauprojekte nicht im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit realisiert
werden.
Für die bislang durchgeführten bzw. vereinbarten Ausbauvorhaben wurden
folgende staatliche Förderbeträge in Anspruch genommen:
1. Verfahren „Schönau - Burgwallbach“ (abgeschlossen): 229.213,00 Euro
2. Verfahren „Schönau Süd-West – Burgwallbach – Kollertshof“
(Abschluss bis Mai 2017): 162.015,00 Euro
Gesamte
Inanspruchnahme bisher: 391.228,00 Euro
Somit noch
verfügbare Restmittel (680.000 Euro abz. 391.228 Euro): 288.772,00 Euro
Mit den noch zur Verfügung stehenden staatlichen Restfördermitteln kann
eine maximale Wirtschaftlichkeitslücke für einen weiteren Ausbau in Höhe von 320.858 Euro
(288.772 Euro / 90 % - Fördersatz der Gemeinde Schönau a. d. Brend) abgedeckt
werden.
Nach dem Abschluss der Ausbaumaßnahme „Schönau Süd-West – Burgwallbach –
Kollertshof“ im Mai 2017 werden im Ortsbereich der Gemeinde Schönau a. d. Brend
jedoch nur noch sehr wenige unterversorgte Anschlüsse/Ortsbereiche (< 30
Mbit/s im Downstream) übrig bleiben. Es könnte lediglich noch der sog.
„Nahbereich der Vermittlungsstelle“ ausgebaut werden, welcher aktuell mit
weniger als 30 Mbit/s (im Downstream) versorgt ist.
In Absprache mit Herrn 1. Bürgermeister Zehe wurde eine Ausbauplanung
für den aktuell noch unterversorgten nördlichen Nahbereich der
Vermittlungsstelle (Ortsbereich Rhönstraße / Markbergstraße) im Gemeindeteil
Schönau erstellt. Der genaue Umgriff dieses Gebietes kann der nachfolgenden
Kartendarstellung entnommen werden:
Die Bandbreite in diesem Gebiet liegt aktuell zwischen 20 Mbit/s und 29
Mbit/s im Downstream. In Absprache mit Herrn 1.Bürgermeister Zehe wurde für
dieses Gebiet auch bereits ein Markterkundungsverfahren nach der Bay.
Breitbandrichtlinie durchlaufen.
Dieser Ortsbereich kann aufgrund der technischen Ausbaubeschränkungen
für den sog. Vermittlungsstellen-Nahbereich (Hauptkabellänge zwischen Anschluss
bzw. Kabelverzweiger und der Vermittlungsstelle < 550 Meter) nur durch
Glasfaser-Hausanschlüsse (FttB-Ausbau) ausgebaut werden. Die Installation eines
weiteren DSLAMs zur Verbesserung der Versorgung in diesem Ortsbereich
(FttC-Ausbau) ist aufgrund der technischen Vorgaben für den VDSL2-Einsatz im
Nahbereich der Vermittlungsstelle aktuell nicht möglich.
Für einen Ausbau dieser 76 Objekte durch Glasfaser-Hausanschlüsse
(FttB-Ausbau) würden Ausbaukosten in Höhe von etwa 280.000 Euro anfallen. Die
Wirtschaftlichkeitslücke nach Abzug der Erlöse des Anbieters in den kommenden 7
Jahren würde etwa 250.000 Euro betragen. Der Eigenanteil (10 % der
Wirtschaftlichkeitslücke) der Gemeinde Schönau a. d. Brend für diesen Ausbau
würde sich somit auf etwa 25.000 Euro belaufen.
Durch einen Ausbau mit Glasfaser-Direktanschlüssen würde eine
zukunftssichere Versorgung mit sehr hohen Bandbreiten (aktuell bis zum 200
Mbit/s im Downstream) sichergestellt werden. Bei den Endkunden würden für diese
Versorgung lediglich die marktüblichen Preise anfallen (Beispiel
„Telekom-Tarife“):
Tarif „FttH 50” (50 Down /
10 Up) -> 39,95 Euro/Monat
Tarif „FttH 100” (100 Down
/ 50 Up) -> 44,95 Euro/Monat
Tarif „FttH 200” (200 Down
/ 100 Up) -> 49,95 Euro/Monat
Für die technische Begleitung durch ein weiteres Förderverfahren müsste
zudem wieder ein Auftrag an ein Telekommunikations-Ingenieurbüro vergeben
werden. Aufgrund der guten Erfahrungen, welche im ersten und zweiten
Förderverfahren mit der Corwese GmbH gemacht wurden, liegt es sehr nahe, auch
bei diesem Verfahren wieder einen Auftrag an die Corwese GmbH zu vergeben. Von
der Corwese GmbH liegt bereits ein dahingehendes Angebot über 2.856,00 Euro
(inkl. USt.) vor.
Der Gemeinderat wird darum gebeten, über die Durchführung einer weiteren
Ausbaumaßnahme nach dem Bayer. Förderprogramm zu entscheiden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, ein weiteres Förderverfahren nach der Bayer.
Breitbandrichtlinie durchzuführen. Für die technische Begleitung durch dieses
Verfahren wird die Corwese GmbH zum Angebotspreis von 2.856,00 Euro (inkl.
USt.) beauftragt.
Ein weiterer Ausbau der Breitbandversorgung soll im aktuell noch
unterversorgten nördlichen Nahbereich der Vermittlungsstelle (Ortsbereich
Rhönstraße / Markbergstraße) im Gemeindeteil Schönau a. d. Brend durchgeführt
werden. Die Anschlüsse in diesem Ortsbereich sind durch den Ausbau mit mind.
150 Mbit/s im Downstream und mind. 75 Mbit/s im Upstream zu versorgen.
Die Verwaltung sowie die Stabsstelle Kreisentwicklung des Landkreises
Rhön-Grabfeld werden damit beauftragt, mit dem festgelegten Ausbaubereich ein
Auswahlverfahren nach der Bayer. Breitbandrichtlinie durchzuführen. Die
Entscheidung über die letztendliche Auswahl eines Netzbetreibers und den
Abschluss des Ausbauvertrages bleibt dem Gemeinderat vorbehalten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |