Die Regierung von Unterfranken weist mit Schreiben vom 14.09.2016 die von der Gemeinde Schönau vorgebrachten Bedenken bezüglich der Lebensmittelhygiene sowie der Abtrennung von Räumlichkeiten zurück. Da es sich in Burgwallbach nicht um eine Notunterkunft handelt, finden die erweiterten Hygienevorschriften keine Anwendung.

 

Auch eine Abtrennung der Räumlichkeiten ist nicht vorgesehen. Die beiden Gemeinschaftsräume und deren Aufteilung seien aus Sicht der Regierung von Unterfranken für die Bewohneranzahl von 31 Personen ausreichend.

 

Nachdem die Arbeiten in der Liesbachstraße 8 beendet sind, wird die Unterkunft in Kürze belegt. Die Regierung bemüht sich, Ehepaare sowie Familien mit Kindern nach Burgwallbach zu verbringen.