Sitzung: 20.09.2016 GSB/009/2016
Die Regierung von Unterfranken weist mit Schreiben vom 14.09.2016 die
von der Gemeinde Schönau vorgebrachten Bedenken bezüglich der
Lebensmittelhygiene sowie der Abtrennung von Räumlichkeiten zurück. Da es sich
in Burgwallbach nicht um eine Notunterkunft handelt, finden die erweiterten
Hygienevorschriften keine Anwendung.
Auch eine Abtrennung der Räumlichkeiten ist nicht vorgesehen. Die beiden
Gemeinschaftsräume und deren Aufteilung seien aus Sicht der Regierung von
Unterfranken für die Bewohneranzahl von 31 Personen ausreichend.
Nachdem die Arbeiten in der Liesbachstraße 8 beendet sind, wird die
Unterkunft in Kürze belegt. Die Regierung bemüht sich, Ehepaare sowie Familien
mit Kindern nach Burgwallbach zu verbringen.