Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 68 in der Rhönstraße 9 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Im hinteren Bereich des Grundstückes wurde der Abbruch der baufälligen Scheune in der letzten Sitzung beantragt und genehmigt. In diesem Bereich soll das Garagengebäude mit einer Länge von 9 m und 6 m Breite in Holzständerbauweise mit einem Pultdach 20° Dachneigung und Eindeckung mit Tonziegeln neu gebaut werden.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 68 liegt im Innerortsbereich von Schönau a. d. Brend und ist als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt. Dem Antrag liegen zwei Abstandsflächenübernahmen der angrenzenden Nachbarn bei. Diese abstandsflächenrechtlichen Belange werden im Baugenehmigungsverfahren durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft.

 

Das Grundstück liegt des Weiteren im Ensemble-Bereich „Rhönstraße“. Für den Abbruch der baufälligen Scheune wurde die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis durch die Untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld mit Bescheid vom 30.05.2016 erteilt.

 

Soweit seitens der Gemeinde Einverständnis mit dem Vorhaben besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 68 in der Rhönstraße 9 in Schönau a. d. Brend mit den Auflagen, dass ein Satteldach aufgebracht wird mit dem Wohnhaus angepasster Giebelrichtung und dass die Ziegelfarbe Rot zu wählen ist.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

7

 

Gemeinderatsmitglied Martin Baumbach hat wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.