Sitzung: 20.09.2016 GSB/009/2016
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage auf dem
Grundstück Fl.Nr. 68 in der Rhönstraße 9 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.
Im hinteren Bereich des Grundstückes wurde der Abbruch der baufälligen
Scheune in der letzten Sitzung beantragt und genehmigt. In diesem Bereich soll
das Garagengebäude mit einer Länge von 9 m und 6 m Breite in
Holzständerbauweise mit einem Pultdach 20° Dachneigung und Eindeckung mit
Tonziegeln neu gebaut werden.
Das Grundstück Fl.Nr. 68 liegt im Innerortsbereich von Schönau a. d.
Brend und ist als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.
Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und
der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügen. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt. Dem Antrag liegen zwei Abstandsflächenübernahmen
der angrenzenden Nachbarn bei. Diese abstandsflächenrechtlichen Belange werden
im Baugenehmigungsverfahren durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft.
Das Grundstück liegt des Weiteren im Ensemble-Bereich „Rhönstraße“. Für
den Abbruch der baufälligen Scheune wurde die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis
durch die Untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld mit Bescheid
vom 30.05.2016 erteilt.
Soweit seitens der Gemeinde Einverständnis mit dem Vorhaben besteht,
wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer
Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 68 in der Rhönstraße 9 in Schönau a. d.
Brend mit den Auflagen, dass ein Satteldach aufgebracht wird mit dem Wohnhaus
angepasster Giebelrichtung und dass die Ziegelfarbe Rot zu wählen ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
7 |
Gemeinderatsmitglied Martin Baumbach hat wegen persönlicher Beteiligung
nach Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.