Sitzung: 20.09.2016 GSB/009/2016
Mit Schreiben der
Regierung von Unterfranken vom 2. August 2016 wurden der Gemeinde Schönau a. d.
Brend die Planfeststellungsunterlagen für den Neubau der Ortsumgehung Wegfurt
(Abschnitt 220 Station 1,601 bis Abschnitt 240 Station 0,717) übersandt. Die Gemeinde
Schönau a. d. Brend wurde beauftragt, die Unterlagen einen Monat zur
allgemeinen Einsicht auszulegen. Die Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 29.08.2016
bis 28.09.2016 in der VGem Bad Neustadt während der allgemeinen Dienststunden.
Weiterhin wurde
die Gemeinde aufgefordert, bis zum 12.10.2016 zu diesem
Planfeststellungverfahren, soweit ihr Aufgabenbereich berührt ist oder als
Betroffener Stellung zu nehmen.
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend ist im Verfahren mit dem öffentlichen
Feld- und Waldweg „Markbergweg 8“, Fl.Nr. 726, Gemarkung Schönau a. d. Brend
beteiligt. Der Weg wird im Rahmen des Baus der Umgehungsstraße mit ca. 245 m²
vorübergehend in Anspruch genommen. Der Weg erhält gemäß Planunterlagen eine
neue schotterbefestigte Anbindung an die Feldwegeinmündung zur B 279. Der Bau
der Wirtschafts- und Feldwege erfolgt gemäß Richtlinie für den ländlichen
Wegebau (DWA-A-904). Die Zufahrt zu den durch den Weg erschlossenen
Grundstücken kann während der Bauzeit aus Richtung Schönau erfolgen.
Weitere Belange der Gemeinde sind nach Ansicht der Verwaltung nicht
berührt.
Beschluss:
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend erhebt keine Einwendungen gegenüber dem
Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Ortsumgehung Wegfurt, B 279 Gersfeld
– Bad Neustadt (Abschnitt 220 Station 1,601 bis Abschnitt 240 Station 0717),
weist aber speziell nochmals auf die Anbindung der geplanten Kernwege hin.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |