Mit Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 2. August 2016 wurden der Gemeinde Schönau a. d. Brend die Planfeststellungsunterlagen für den Neubau der Ortsumgehung Wegfurt (Abschnitt 220 Station 1,601 bis Abschnitt 240 Station 0,717) übersandt. Die Gemeinde Schönau a. d. Brend wurde beauftragt, die Unterlagen einen Monat zur allgemeinen Einsicht auszulegen. Die Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 29.08.2016 bis 28.09.2016 in der VGem Bad Neustadt während der allgemeinen Dienststunden.

 

Weiterhin wurde die Gemeinde aufgefordert, bis zum 12.10.2016 zu diesem Planfeststellungverfahren, soweit ihr Aufgabenbereich berührt ist oder als Betroffener Stellung zu nehmen.

 

Die Gemeinde Schönau a. d. Brend ist im Verfahren mit dem öffentlichen Feld- und Waldweg „Markbergweg 8“, Fl.Nr. 726, Gemarkung Schönau a. d. Brend beteiligt. Der Weg wird im Rahmen des Baus der Umgehungsstraße mit ca. 245 m² vorübergehend in Anspruch genommen. Der Weg erhält gemäß Planunterlagen eine neue schotterbefestigte Anbindung an die Feldwegeinmündung zur B 279. Der Bau der Wirtschafts- und Feldwege erfolgt gemäß Richtlinie für den ländlichen Wegebau (DWA-A-904). Die Zufahrt zu den durch den Weg erschlossenen Grundstücken kann während der Bauzeit aus Richtung Schönau erfolgen.

 

Weitere Belange der Gemeinde sind nach Ansicht der Verwaltung nicht berührt.


Beschluss:

 

Die Gemeinde Schönau a. d. Brend erhebt keine Einwendungen gegenüber dem Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Ortsumgehung Wegfurt, B 279 Gersfeld – Bad Neustadt (Abschnitt 220 Station 1,601 bis Abschnitt 240 Station 0717), weist aber speziell nochmals auf die Anbindung der geplanten Kernwege hin.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8