Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.02.2015 (TOP 1) die Grundsatzentscheidung zur Realisierung des Lückenschlusses zwischen dem Brendtalradweg und dem Burgwallbacher See auf Basis der erstellten Machbarkeitsstudie des Ingenieurbüros Demling getroffen.

 

Die notwendigen Grundstücksverhandlungen konnten positiv abgeschlossen werden, die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen liegen vor (das Genehmigungsverfahren Wasserrecht wurde beantragt). Notwendige Abstimmungen mit der Wasserwirtschaft etc. sind erfolgt.

 

Die Entwurfsplanung vom Mai 2016 wurde vom Ingenieurbüro Demling auf Basis der Machbarkeitsstudie und der weiteren Abstimmungen erstellt. Herr Harald Räth, Ingenieurbüro Demling stellte die Planung dem Gemeinderat im Detail vor.

 

Aufgrund der unterschiedlichen Förderprogramme wird das Projekt „Ausbau des Wirtschaftsweges zum Lückenschluss von Wander- und Radwegen in der Gemeinde Schönau a. d. Brend“ in zwei Bauentwürfe aufgeteilt.

 

Teil 1:              Erstellung einer Brücke über die Brend (bei Kollertshof) -

                        Kosten brutto inkl. Baunebenkosten = 154.554,89 €

Teil 2:              Verbindung Burgwallbacher See zur Ortslage Kollertshof -

                        Kosten brutto inkl. Baunebenkosten = 315.708,50 €

 

Gesamtkosten:                                                            470.263,39 €

 

 

Bauentwurf und Finanzierung - Teil 1 (Regierung von Unterfranken - RZStra)
Die Entwurfsplanung beinhaltet den Rückbau des bestehenden Holzsteges und den Neubau mit barrierefreier Erschließung und einer Durchgangsbreite von 2,50 m zwischen den seitlichen Ge-ländern sowie die Anbindung an den vorhandenen Weg. Die weiteren Details können dem Bauentwurf entnommen werden.

 

Die Gesamtkosten betragen nach Ermittlung des Ingenieurbüros 154.554,89 €. Zur Finanzierung werden Zuwendungen nach Art. 13 c FAG bei der Regierung von Unterfranken beantragt.

Die Finanzierung stellt sich auf dieser Basis wie folgt dar:


 

Zuwendungen nach Art. 13 c FAG                                                          87.900,00 €
zuwendungsfähige Kosten 125.611,72 €
beantragter Fördersatz 70 %
Lage im Raum mit besonderem Handlungsbedarf und Gemeinde mit
Haushaltskonsolidierung - Stabilisierungshilfe nach Art. 11 FAG

 

Eigenmittel Gemeinde                                                                                 66.654,89 €

Gesamtkosten gem. Bauentwurf                                                          154.554,89 €

 

 

Der Landkreis Rhön-Grabfeld beteiligt sich am Eigenanteil der Gemeinde mit einem zusätzlichen Landkreis-Förderprogramm „Lückenschluss im Radwegenetz“. Die zuwendungsfähigen Ausgaben entsprechen denen der Art. 13 c FAG-Förderung. Der Fördersatz kann max. 20 % betragen. Unter diesen Voraussetzungen kann die Gemeinde beim Landkreis Rhön-Grabfeld eine ergänzende Förderung von 10 % der zuwendungsfähigen Kosten beantragen. Dies entspricht rd. 12.600 € und reduziert den Gemeindeanteil auf rd. 54.055 €.

 

 

Bauentwurf und Finanzierung - Teil 2 (Amt für ländliche Entwicklung - Dorferneuerungsrichtlinie

Die Entwurfsplanung sieht den Lückenschluss des Brendtalradweges mit der Anbindung des Burgwallbacher Sees über die Ortslage von Kollertshof vor. Der Wegeausbau beginnt unmittelbar nördlich des Burgwallbacher Sees bzw. der Kreisstraße NES 7. Anschließend verläuft der Weg in nördliche Richtung bis er auf den vorhandenen Erdweg (Fl.Nr. 1022) trifft. Der genaue Trassenverlauf wurde durch das Ingenieurbüro mit der Gemeinde abgestimmt. Weitere Abstimmungen wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld und dem Wasserwirtschaftsamt vorgenommen. Die Ausbaubreite der Fahrbahn beträgt 3,00 m zuzüglich Seitenstreifen mit 0,50 m. Die Kronenbreite des Weges beträgt 4,00 m. Die Aufbaustärke beträgt im Bereich des Vollausbaus 45 cm.

Nördlich der Liesbachquerung verläuft die Trasse auf dem vorhandenen Erdweg (Fl.Nr. 1022). Dieser trifft nördlich, oberhalb der ehemaligen Zänkersmühle, auf den bereits befestigten Weg Richtung Burgwallbach. Ab dort ist der vorhandene Weg immer ausreichend breit asphaltiert. Das Ausbauende stellt der Anschlussbereich an den Brendtalradweg dar. Die Liesbachquerung kann in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt mit einem Kreisbogenprofil aus Wellstahlkonstruktion hergestellt werden (nähere Erläuterungen zum Wegebau - s. Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros Demling vom Mai 2016 - liegt dem 1. Bürgermeister vor).

 

Die Gesamtkosten betragen nach Ermittlung des Ingenieurbüros 315.708,50 €. Zur Finanzierung werden Zuwendungen für Infrastrukturmaßnahmen - ländlicher Wegebau - beim Amt für ländliche Entwicklung (ALE), Würzburg beantragt.

Die Finanzierung stellt sich auf dieser Basis wie folgt dar:

 

Zuwendungen ALE für Infrastrukturmaßnahme
ländlicher Wegebau (Anlage 3 der FinR-LE)

als ILEK Gemeinde (Kreuzbergallianz)

beantragter Fördersatz 75 %                                                                 208.700,00 €

zu förderfähigen Kosten von 278.258,16 €
zusätzlich:
Lage im Raum mit besonderem Handlungsbedarf und Gemeinde mit
Haushaltskonsolidierung - Stabilisierungshilfe nach Art. 11 FAG

 

Eigenmittel Gemeinde                                                                               107.008,50 €

Gesamtkosten gem. Bauentwurf                                                          315.708,50 €

 

 

Der Landkreis Rhön-Grabfeld beteiligt sich am Eigenanteil der Gemeinde mit einem zusätzlichen Landkreis-Förderprogramm „Lückenschluss im Radwegenetz“. Die zuwendungsfähigen Ausgaben entsprechen denen der Art. 13 c FAG-Förderung (s. Teil 1). Der Fördersatz kann max. 20 % betragen. Unter diesen Voraussetzungen kann die Gemeinde beim Landkreis Rhön-Grabfeld eine ergänzende Förderung beantragen. Diese entspricht rd. 13.000 € und reduziert den Gemeindeanteil auf rd. 94.000 €.

 

Der Anteil der Gemeinde an der Baumaßnahme würde bei Anerkennung der o. g. förderfähigen Kosten für die Teilbereiche und der Bewilligung der beantragten Fördersätze unter Berücksichtigung der ergänzenden Landkreisfördermittel bei voraussichtlich rd. 148.000 € liegen.

 

 

Für den Wegebau kann das ALE alternativ eine Förderung nach dem ELER-Programm (EU-Förderverfahren) anbieten. Die Förderrichtlinie sieht ein Antragsverfahren im Wettbewerb vor. Die möglichen Fördermittel liegen erheblich unter den o. g. Werten für den ländlichen Wegebau auf Basis der Dorferneuerungsrichtlinie des ALE (Landesmittel). Einer ELER-Förderung liegen als zuwendungsfähige Kosten die Netto-Baukosten ohne Anerkennung von Baunebenkosten (Ingenieur usw.) zugrunde. Der Fördersatz ELER von 60 % (fester %-Wert) entspricht damit bezogen auf die Gesamtkosten nur einem Fördersatz von insgesamt ca. 44 %.
Das ergänzende Landkreisförderprogramm ist bei einer ELER-Förderung zwingend ausgeschlossen.

 

Der Gesamt-Fördersatz (inkl. Landkreis) nach Dorferneuerungsrichtlinie - s. o. - für Teil 2 (Wegebau) beträgt bezogen auf die Gesamtkosten rd. 70 %.

 

Aktuell verfügt das ALE über keine Mittel für den Wegebau nach Dorferneuerungsrichtlinie. Ein Förderantrag kann jedoch vorgelegt werden. Es besteht bereits eine Warteliste. Inwieweit im nächsten Jahr ergänzende Fördermittel beim ALE zur Verfügung gestellt werden ist aktuell nicht einschätzbar. Hier ist die Frage unbeantwortet, ob der Staatshaushalt (Doppelhaushalt 2017/2018) entsprechende Mittel bereitstellt und den Regierungsbezirken überträgt. Das ALE Würzburg empfiehlt eine Antragstellung, damit die Aufnahme auf die Warteliste erfolgen kann.

 

Die Regierung von Unterfranken wird über den Förderantrag der Gemeinde erst entscheiden, wenn die Finanzierung für den Wegebau mit dem ALE geklärt ist und eine Mittelbewilligung vorliegt. Zum weiteren muss vor einer Bewilligung von Fördermitteln nach Art. 13 c FAG zum Teil 1 - Brendsteg - ein Bauauftrag durch die Gemeinde für den Wegebau erteilt sein. Weitere Abstimmungen dazu sind in Abhängigkeit der Fördermittelverfügbarkeit des ALE vorzunehmen.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der Entwurfsplanung vom Mai 2016 zum Radwegelückenschluss des Brendtalradweges zum Burgwallbacher See zu. Die Planung beinhaltet die neu zu erstellende Wegetrasse ab dem Parkplatz Burgwallbacher See unter Einbindung der bestehenden Wege im Ortsbereich von Kollertshof und der Weiterführung bis an den Brendtalradweg. Hierbei wird der Steg über die Brend bei Kollertshof neu erstellt und barrierefrei an die Wegeführung angebunden.

 

Das Projekt „Ausbau des Wirtschaftsweges zum Lückenschluss von Wander- und Radwegen in der Gemeinde Schönau a. d. Brend“ wird in zwei Bauentwürfe aufgeteilt, da unterschiedliche Förderprogramme beantragt werden.

 

Teil 1:              Erstellung einer Brücke über die Brend (bei Kollertshof) -

                        Kosten brutto inkl. Baunebenkosten = 154.554,89 €

Teil 2:              Verbindung Burgwallbacher See zur Ortslage Kollertshof -

                        Kosten brutto inkl. Baunebenkosten = 315.708,50 €

Gesamtkosten:                                                            470.263,39 €

 

 

Bauentwurf und Finanzierung - Teil 1 (Regierung von Unterfranken - RZStra)

Die Gesamtkosten betragen nach Ermittlung des Ingenieurbüros 154.554,89 €. Zur Finanzierung werden Zuwendungen nach Art. 13 c FAG bei der Regierung von Unterfranken beantragt.

Die Finanzierung stellt sich auf dieser Basis wie folgt dar:

 

Zuwendungen nach Art. 13 c FAG                                                          87.900,00 €
zuwendungsfähige Kosten 125.611,72 €
beantragter Fördersatz 70 %
Lage im Raum mit besonderem Handlungsbedarf und Gemeinde mit
Haushaltskonsolidierung - Stabilisierungshilfe nach Art. 11 FAG

 

Eigenmittel Gemeinde                                                                                 66.654,89 €

Gesamtkosten gem. Bauentwurf                                                          154.554,89 €

 

 

Bauentwurf und Finanzierung - Teil 2 (Amt für ländliche Entwicklung - Dorferneuerungsrichtlinie

Die Gesamtkosten betragen nach Ermittlung des Ingenieurbüros 315.708,50 €. Zur Finanzierung werden Zuwendungen für Infrastrukturmaßnahmen - ländlicher Wegebau - beim Amt für ländliche Entwicklung (ALE), Würzburg beantragt.

Die Finanzierung stellt sich auf dieser Basis wie folgt dar:

 

Zuwendungen ALE für Infrastrukturmaßnahme
ländlicher Wegebau (Anlage 3 der FinR-LE)

als ILEK Gemeinde (Kreuzbergallianz)

beantragter Fördersatz 75 %                                                                 208.700,00 €

zu förderfähigen Kosten von 278.258,16 €
zusätzlich:
Lage im Raum mit besonderem Handlungsbedarf und Gemeinde mit
Haushaltskonsolidierung - Stabilisierungshilfe nach Art. 11 FAG

 

Eigenmittel Gemeinde                                                                               107.008,50 €

Gesamtkosten gem. Bauentwurf                                                          315.708,50 €

 

 

Der Gemeinderat beschließt für den Wegebau eine Förderung auf Basis der Dorferneuerungsrichtlinie - s. o. ländlicher Wegebau - beim Amt für ländliche Entwicklung (ALE) zu beantragen. Die alternative Fördermöglichkeit nach ELER würde für die Gemeinde einen deutlich höheren Eigenanteil bedeuten. Damit kann die Finanzierung der Maßnahme nicht sichergestellt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Förderanträge bei den zuständigen Stellen einzureichen und die weiteren Abstimmungen in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Fördermittel vorzunehmen. Aufgrund der fehlenden Mittelausstattung beim ALE muss davon ausgegangen werden, dass eine Umsetzung der Baumaßnahme voraussichtlich erst im Jahr 2018 möglich sein wird.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

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