Sitzung: 19.07.2016 GSB/007/2016
Die notwendigen
Grundstücksverhandlungen konnten positiv abgeschlossen werden, die
öffentlich-rechtlichen Genehmigungen liegen vor (das Genehmigungsverfahren
Wasserrecht wurde beantragt). Notwendige Abstimmungen mit der Wasserwirtschaft
etc. sind erfolgt.
Die
Entwurfsplanung vom Mai 2016 wurde vom Ingenieurbüro Demling auf Basis der
Machbarkeitsstudie und der weiteren Abstimmungen erstellt. Herr Harald Räth,
Ingenieurbüro Demling stellte die Planung dem Gemeinderat im Detail vor.
Aufgrund der
unterschiedlichen Förderprogramme wird das Projekt „Ausbau des Wirtschaftsweges
zum Lückenschluss von Wander- und Radwegen in der Gemeinde Schönau a. d. Brend“
in zwei Bauentwürfe aufgeteilt.
Teil 1: Erstellung einer Brücke über die
Brend (bei Kollertshof) -
Kosten brutto inkl.
Baunebenkosten = 154.554,89 €
Teil 2: Verbindung Burgwallbacher See zur
Ortslage Kollertshof -
Kosten brutto inkl.
Baunebenkosten = 315.708,50 €
Gesamtkosten: 470.263,39 €
Bauentwurf und Finanzierung - Teil 1 (Regierung von
Unterfranken - RZStra)
Die
Entwurfsplanung beinhaltet den Rückbau des bestehenden Holzsteges und den
Neubau mit barrierefreier Erschließung und einer Durchgangsbreite von 2,50 m
zwischen den seitlichen Ge-ländern sowie die Anbindung an den vorhandenen Weg.
Die weiteren Details können dem Bauentwurf entnommen werden.
Die Gesamtkosten
betragen nach Ermittlung des Ingenieurbüros 154.554,89 €. Zur Finanzierung
werden Zuwendungen nach Art. 13 c FAG bei der Regierung von Unterfranken
beantragt.
Die Finanzierung
stellt sich auf dieser Basis wie folgt dar:
Zuwendungen nach Art. 13 c FAG 87.900,00
€
zuwendungsfähige Kosten 125.611,72 €
beantragter Fördersatz 70 %
Lage im Raum mit besonderem Handlungsbedarf
und Gemeinde mit
Haushaltskonsolidierung - Stabilisierungshilfe nach Art. 11 FAG
Eigenmittel
Gemeinde 66.654,89 €
Gesamtkosten gem. Bauentwurf 154.554,89
€
Der Landkreis
Rhön-Grabfeld beteiligt sich am Eigenanteil der Gemeinde mit einem zusätzlichen
Landkreis-Förderprogramm „Lückenschluss im Radwegenetz“. Die zuwendungsfähigen
Ausgaben entsprechen denen der Art. 13 c FAG-Förderung. Der Fördersatz kann
max. 20 % betragen. Unter diesen Voraussetzungen kann die Gemeinde beim
Landkreis Rhön-Grabfeld eine ergänzende Förderung von 10 % der
zuwendungsfähigen Kosten beantragen. Dies entspricht rd. 12.600 € und reduziert
den Gemeindeanteil auf rd. 54.055 €.
Bauentwurf und Finanzierung - Teil 2 (Amt für
ländliche Entwicklung - Dorferneuerungsrichtlinie
Die
Entwurfsplanung sieht den Lückenschluss des Brendtalradweges mit der Anbindung
des Burgwallbacher Sees über die Ortslage von Kollertshof vor. Der Wegeausbau
beginnt unmittelbar nördlich des Burgwallbacher Sees bzw. der Kreisstraße NES
7. Anschließend verläuft der Weg in nördliche Richtung bis er auf den
vorhandenen Erdweg (Fl.Nr. 1022) trifft. Der genaue Trassenverlauf wurde durch
das Ingenieurbüro mit der Gemeinde abgestimmt. Weitere Abstimmungen wurden mit
der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld und dem Wasserwirtschaftsamt
vorgenommen. Die Ausbaubreite der Fahrbahn beträgt 3,00 m zuzüglich
Seitenstreifen mit 0,50 m. Die Kronenbreite des Weges beträgt 4,00 m. Die
Aufbaustärke beträgt im Bereich des Vollausbaus 45 cm.
Nördlich der
Liesbachquerung verläuft die Trasse auf dem vorhandenen Erdweg (Fl.Nr. 1022).
Dieser trifft nördlich, oberhalb der ehemaligen Zänkersmühle, auf den bereits
befestigten Weg Richtung Burgwallbach. Ab dort ist der vorhandene Weg immer
ausreichend breit asphaltiert. Das Ausbauende stellt der Anschlussbereich an
den Brendtalradweg dar. Die Liesbachquerung kann in Abstimmung mit dem
Wasserwirtschaftsamt mit einem Kreisbogenprofil aus Wellstahlkonstruktion
hergestellt werden (nähere Erläuterungen zum Wegebau - s. Erläuterungsbericht
des Ingenieurbüros Demling vom Mai 2016 - liegt dem 1. Bürgermeister vor).
Die Gesamtkosten
betragen nach Ermittlung des Ingenieurbüros 315.708,50 €. Zur
Finanzierung werden Zuwendungen für Infrastrukturmaßnahmen - ländlicher Wegebau
- beim Amt für ländliche Entwicklung (ALE), Würzburg beantragt.
Die Finanzierung
stellt sich auf dieser Basis wie folgt dar:
Zuwendungen ALE für Infrastrukturmaßnahme
ländlicher Wegebau (Anlage 3 der FinR-LE)
als ILEK Gemeinde (Kreuzbergallianz)
beantragter Fördersatz 75 % 208.700,00
€
zu förderfähigen
Kosten von 278.258,16 €
zusätzlich:
Lage im Raum mit besonderem Handlungsbedarf und Gemeinde mit
Haushaltskonsolidierung - Stabilisierungshilfe nach Art. 11 FAG
Eigenmittel
Gemeinde 107.008,50 €
Gesamtkosten gem. Bauentwurf 315.708,50
€
Der Landkreis
Rhön-Grabfeld beteiligt sich am Eigenanteil der Gemeinde mit einem zusätzlichen
Landkreis-Förderprogramm „Lückenschluss im Radwegenetz“. Die zuwendungsfähigen
Ausgaben entsprechen denen der Art. 13 c FAG-Förderung (s. Teil 1). Der
Fördersatz kann max. 20 % betragen. Unter diesen Voraussetzungen kann die
Gemeinde beim Landkreis Rhön-Grabfeld eine ergänzende Förderung beantragen.
Diese entspricht rd. 13.000 € und reduziert den Gemeindeanteil auf rd.
94.000 €.
Der Anteil der
Gemeinde an der Baumaßnahme würde bei Anerkennung der o. g. förderfähigen
Kosten für die Teilbereiche und der Bewilligung der beantragten Fördersätze
unter Berücksichtigung der ergänzenden Landkreisfördermittel bei voraussichtlich
rd. 148.000 € liegen.
Für den Wegebau
kann das ALE alternativ eine Förderung nach dem ELER-Programm
(EU-Förderverfahren) anbieten. Die Förderrichtlinie sieht ein Antragsverfahren
im Wettbewerb vor. Die möglichen Fördermittel liegen erheblich unter den o. g.
Werten für den ländlichen Wegebau auf Basis der Dorferneuerungsrichtlinie des
ALE (Landesmittel). Einer ELER-Förderung liegen als zuwendungsfähige Kosten die
Netto-Baukosten ohne Anerkennung von Baunebenkosten (Ingenieur usw.)
zugrunde. Der Fördersatz ELER von 60 % (fester %-Wert) entspricht damit bezogen
auf die Gesamtkosten nur einem Fördersatz von insgesamt ca. 44 %.
Das ergänzende Landkreisförderprogramm ist bei einer ELER-Förderung zwingend
ausgeschlossen.
Der
Gesamt-Fördersatz (inkl. Landkreis) nach Dorferneuerungsrichtlinie - s. o. - für
Teil 2 (Wegebau) beträgt bezogen auf die Gesamtkosten rd. 70 %.
Aktuell verfügt
das ALE über keine Mittel für den Wegebau nach Dorferneuerungsrichtlinie. Ein
Förderantrag kann jedoch vorgelegt werden. Es besteht bereits eine Warteliste.
Inwieweit im nächsten Jahr ergänzende Fördermittel beim ALE zur Verfügung
gestellt werden ist aktuell nicht einschätzbar. Hier ist die Frage
unbeantwortet, ob der Staatshaushalt (Doppelhaushalt 2017/2018) entsprechende
Mittel bereitstellt und den Regierungsbezirken überträgt. Das ALE Würzburg
empfiehlt eine Antragstellung, damit die Aufnahme auf die Warteliste erfolgen
kann.
Die Regierung von
Unterfranken wird über den Förderantrag der Gemeinde erst entscheiden, wenn die
Finanzierung für den Wegebau mit dem ALE geklärt ist und eine Mittelbewilligung
vorliegt. Zum weiteren muss vor einer Bewilligung von Fördermitteln nach Art.
13 c FAG zum Teil 1 - Brendsteg - ein Bauauftrag durch die Gemeinde für den
Wegebau erteilt sein. Weitere Abstimmungen dazu sind in Abhängigkeit der
Fördermittelverfügbarkeit des ALE vorzunehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Entwurfsplanung vom Mai 2016 zum
Radwegelückenschluss des Brendtalradweges zum Burgwallbacher See zu. Die
Planung beinhaltet die neu zu erstellende Wegetrasse ab dem Parkplatz
Burgwallbacher See unter Einbindung der bestehenden Wege im Ortsbereich von
Kollertshof und der Weiterführung bis an den Brendtalradweg. Hierbei wird der
Steg über die Brend bei Kollertshof neu erstellt und barrierefrei an die
Wegeführung angebunden.
Das Projekt „Ausbau des Wirtschaftsweges zum Lückenschluss von Wander-
und Radwegen in der Gemeinde Schönau a. d. Brend“ wird in zwei Bauentwürfe
aufgeteilt, da unterschiedliche Förderprogramme beantragt werden.
Teil 1: Erstellung
einer Brücke über die Brend (bei Kollertshof) -
Kosten
brutto inkl. Baunebenkosten = 154.554,89 €
Teil 2: Verbindung
Burgwallbacher See zur Ortslage Kollertshof -
Kosten
brutto inkl. Baunebenkosten = 315.708,50 €
Gesamtkosten: 470.263,39 €
Bauentwurf und
Finanzierung - Teil 1 (Regierung von Unterfranken - RZStra)
Die Gesamtkosten betragen nach Ermittlung des Ingenieurbüros 154.554,89
€. Zur Finanzierung werden Zuwendungen nach Art. 13 c FAG bei der Regierung von
Unterfranken beantragt.
Die Finanzierung stellt sich auf dieser Basis wie folgt dar:
Zuwendungen
nach Art. 13 c FAG 87.900,00
€
zuwendungsfähige Kosten 125.611,72 €
beantragter Fördersatz 70 %
Lage im Raum
mit besonderem Handlungsbedarf und Gemeinde mit
Haushaltskonsolidierung - Stabilisierungshilfe nach Art. 11 FAG
Eigenmittel Gemeinde 66.654,89 €
Gesamtkosten
gem. Bauentwurf 154.554,89
€
Bauentwurf
und Finanzierung - Teil 2 (Amt für ländliche Entwicklung -
Dorferneuerungsrichtlinie
Die Gesamtkosten betragen nach Ermittlung des Ingenieurbüros 315.708,50
€. Zur Finanzierung werden Zuwendungen für Infrastrukturmaßnahmen -
ländlicher Wegebau - beim Amt für ländliche Entwicklung (ALE), Würzburg
beantragt.
Die Finanzierung stellt sich auf dieser Basis wie folgt dar:
Zuwendungen
ALE für Infrastrukturmaßnahme
ländlicher Wegebau (Anlage 3 der FinR-LE)
als
ILEK Gemeinde (Kreuzbergallianz)
beantragter
Fördersatz 75 % 208.700,00
€
zu förderfähigen Kosten von 278.258,16 €
zusätzlich:
Lage im Raum mit besonderem Handlungsbedarf und Gemeinde mit
Haushaltskonsolidierung - Stabilisierungshilfe nach Art. 11 FAG
Eigenmittel Gemeinde 107.008,50 €
Gesamtkosten
gem. Bauentwurf 315.708,50
€
Der Gemeinderat beschließt für den Wegebau eine Förderung auf Basis der
Dorferneuerungsrichtlinie - s. o. ländlicher Wegebau - beim Amt für ländliche
Entwicklung (ALE) zu beantragen. Die alternative Fördermöglichkeit nach ELER
würde für die Gemeinde einen deutlich höheren Eigenanteil bedeuten. Damit kann
die Finanzierung der Maßnahme nicht sichergestellt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt die Förderanträge bei den zuständigen
Stellen einzureichen und die weiteren Abstimmungen in Abhängigkeit der zur
Verfügung stehenden Fördermittel vorzunehmen. Aufgrund der fehlenden
Mittelausstattung beim ALE muss davon ausgegangen werden, dass eine Umsetzung
der Baumaßnahme voraussichtlich erst im Jahr 2018 möglich sein wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
^0 |