Sitzung: 23.06.2016 GSB/006/2016
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau einer Tankstelle auf dem
Grundstück Fl.Nr. 2953/1 im Klosterpfad 4 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.
Der Bauantrag beinhaltet den Neubau einer Tankstelle für PKW- und
LKW-Betankung mit Tankautomaten für Kunden mit Stationskarten. Es ist der
Einbau eines unterirdischen Lagertanks mit 3 Kammern für Diesel, Superbenzin E
10 und Superbenzin E 5 vorgesehen. Außerdem wird ein Technikcontainer mit ca.
15 qm aufgestellt. Im östlichen Bereich des Grundstückes zur B 279 hin soll
noch ein Mast mit 8 m Höhe für die
Preistafeln aufgestellt werden.
Das Grundstück Fl.Nr. 2953/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Klosterpfad“. Als Art der baulichen Nutzung ist der zur
Bebauung vorgesehene Bereich als Gewerbegebiet mit Einschränkung (GEb)
festgelegt. Die beschränkte Nutzung bezieht sich auf die Nichtzulassung von Tankstellen. Das
bedeutet, dass das Vorhaben zunächst nicht zulässig ist.
In Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde wäre die Zulassung der
Tankstelle mit der Zustimmung der Gemeinde zu einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Klosterpfad“ zu realisieren. Auf eine
Bebauungsplanänderung würde verzichtet werden. Insbesondere die Fachbehörden
Immissionsschutz, Wasserschutz und Naturschutz werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
beteiligt.
Für den Technikcontainer in Stahlkonstruktion mit Flachdach und
Trapezblecheindeckung ist auch eine Befreiung von den
Bebauungsplanfestsetzungen für die Dachform und Dachneigung erforderlich. Der
Bebauungsplan sieht als Dachform Satteldächer oder hälftige Pultdächer mit
einer Dachneigung von 34° bis 45° vor; für gewerbliche Gebäude eine Dachneigung
von 8° bis 18°. Im Gewerbegebiet sind Metallverkleidungen sowohl im Dachbereich
(rot bzw. rotbraune Farbgebung) als auch im Bereich der Fassade zulässig.
Die Unterschrift des angrenzenden Nachbarn (Fl.Nr. 2953) ist noch
einzuholen.
Der Gemeinderat wird um Beratung gebeten, ob zur Verwirklichung des
Tankstellenbaus die Zustimmung zu den Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Klosterpfad“ erteilt wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer
Tankstelle mit Technikraum und Preismasten auf dem Grundstück Fl.Nr. 2953/1 im
Klosterpfad 4 in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Klosterpfad“ für die
Zulassung der Tankstelle und für die abweichende Dachform, Dachneigung und Eindeckung
des Technikcontainers.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |