Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau einer Tankstelle auf dem Grundstück Fl.Nr. 2953/1 im Klosterpfad 4 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Der Bauantrag beinhaltet den Neubau einer Tankstelle für PKW- und LKW-Betankung mit Tankautomaten für Kunden mit Stationskarten. Es ist der Einbau eines unterirdischen Lagertanks mit 3 Kammern für Diesel, Superbenzin E 10 und Superbenzin E 5 vorgesehen. Außerdem wird ein Technikcontainer mit ca. 15 qm aufgestellt. Im östlichen Bereich des Grundstückes zur B 279 hin soll noch ein  Mast mit 8 m Höhe für die Preistafeln aufgestellt werden.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 2953/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Klosterpfad“. Als Art der baulichen Nutzung ist der zur Bebauung vorgesehene Bereich als Gewerbegebiet mit Einschränkung (GEb) festgelegt. Die beschränkte Nutzung bezieht sich auf  die Nichtzulassung von Tankstellen. Das bedeutet, dass das Vorhaben zunächst nicht zulässig ist.

 

In Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde wäre die Zulassung der Tankstelle mit der Zustimmung der Gemeinde zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Klosterpfad“ zu realisieren. Auf eine Bebauungsplanänderung würde verzichtet werden. Insbesondere die Fachbehörden Immissionsschutz, Wasserschutz und Naturschutz werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beteiligt.

 

Für den Technikcontainer in Stahlkonstruktion mit Flachdach und Trapezblecheindeckung ist auch eine Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen für die Dachform und Dachneigung erforderlich. Der Bebauungsplan sieht als Dachform Satteldächer oder hälftige Pultdächer mit einer Dachneigung von 34° bis 45° vor; für gewerbliche Gebäude eine Dachneigung von 8° bis 18°. Im Gewerbegebiet sind Metallverkleidungen sowohl im Dachbereich (rot bzw. rotbraune Farbgebung) als auch im Bereich der Fassade zulässig.

 

Die Unterschrift des angrenzenden Nachbarn (Fl.Nr. 2953) ist noch einzuholen.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung gebeten, ob zur Verwirklichung des Tankstellenbaus die Zustimmung zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Klosterpfad“ erteilt wird.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer Tankstelle mit Technikraum und Preismasten auf dem Grundstück Fl.Nr. 2953/1 im Klosterpfad 4 in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Klosterpfad“ für die Zulassung der Tankstelle und für die abweichende Dachform, Dachneigung und Eindeckung des Technikcontainers.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11