Sitzung: 23.06.2016 GSB/006/2016
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2828 im
Arthur-Johlige-Weg 3 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.
Die Bauherrn beabsichtigten, ein zweigeschossiges Wohnhaus mit
Satteldach, Dachneigung 25° und anthrazitfarbener Ziegeleindeckung zu
errichten. Auf der Südostseite des Daches soll eine Photovoltaikanlage
aufgebracht werden.
Das Grundstück Fl.Nr. 2828 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Klosterpfad“. Der Bebauungsplan sieht in seinen Festsetzungen
für Wohngebäude Satteldächer mit einer Dachneigung von 34° bis 45° vor. Die
Dacheindeckung ist mit Dachziegeln oder Dachsteinen in den Farben Natur-Rot bis
Rotbraun auszuführen. Bei den Garagen und Nebengebäuden ist die Dachform,
Dachneigung und Dacheindeckung dem Hauptbaukörper anzupassen.
Nach den eingereichten Bauantragunterlagen wünschen die Bauherrn eine
Dachneigung von 25° und als Ziegelfarbe anthrazit. Außerdem soll die Garage ein
Flachdach erhalten.
Für die abweichende Dachneigung und die Farbe der Dacheindeckung des
Wohngebäudes sowie für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung der Garage
ist die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
erforderlich. Die Befreiungen sind städtebaulich vertretbar und es wurde schon
in gleich gelagerten Fällen die Zustimmung zu den beantragten Befreiungen
erteilt.
Die zwei notwendigen Stellplätze für eine Wohneinheit sind durch die
Doppelgarage nachgewiesen.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Bauantragsunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2828 im
Arthur-Johlige-Weg 3 in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Seitens der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Klosterpfad“ bezüglich der
Dachneigung und Dacheindeckung des Wohnhauses und der Dachform, Dachneigung und
Dacheindeckung der Garage.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
10 |
Erster Bürgermeister Rudolf Zehe hat wegen persönlicher Beteiligung nach
Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.