Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2828 im Arthur-Johlige-Weg 3 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Die Bauherrn beabsichtigten, ein zweigeschossiges Wohnhaus mit Satteldach, Dachneigung 25° und anthrazitfarbener Ziegeleindeckung zu errichten. Auf der Südostseite des Daches soll eine Photovoltaikanlage aufgebracht werden.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 2828 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Klosterpfad“. Der Bebauungsplan sieht in seinen Festsetzungen für Wohngebäude Satteldächer mit einer Dachneigung von 34° bis 45° vor. Die Dacheindeckung ist mit Dachziegeln oder Dachsteinen in den Farben Natur-Rot bis Rotbraun auszuführen. Bei den Garagen und Nebengebäuden ist die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung dem Hauptbaukörper anzupassen.

 

Nach den eingereichten Bauantragunterlagen wünschen die Bauherrn eine Dachneigung von 25° und als Ziegelfarbe anthrazit. Außerdem soll die Garage ein Flachdach erhalten.

 

Für die abweichende Dachneigung und die Farbe der Dacheindeckung des Wohngebäudes sowie für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung der Garage ist die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Die Befreiungen sind städtebaulich vertretbar und es wurde schon in gleich gelagerten Fällen die Zustimmung zu den beantragten Befreiungen erteilt.

 

Die zwei notwendigen Stellplätze für eine Wohneinheit sind durch die Doppelgarage nachgewiesen.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Bauantragsunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2828 im Arthur-Johlige-Weg 3 in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

Seitens der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Klosterpfad“ bezüglich der Dachneigung und Dacheindeckung des Wohnhauses und der Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung der Garage.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

10

 

 

Erster Bürgermeister Rudolf Zehe hat wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.