Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Quellenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 103 – Bereich Alter See – neben dem Anwesen Burgweg 7 in Burgwallbach vorgelegt.

 

Das alte Quellenhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 103 soll nach Aussage des Bauherrn zur Unterstellung von landwirtschaftlichen Geräten (Anhänger, Traktor usw.), die zur Instandhaltung des Anwesens notwendig sind, erweitert werden. Die Bauausführung erfolgt in Massivbauweise mit hinterlüfteter Holzverkleidung. Das bestehende Dach des Quellen- bzw. Pumphauses wird rückgebaut. Es soll dann ein neuer Dachstuhl über dem Bestand und dem Erweiterungsbau mit Satteldach (Holz-Pfettendachstuhl) und Ziegeleindeckung aufgebracht werden.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 103 liegt im Außenbereich. Es ist als Sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (Zulässigkeit Sonstiger Bauvorhaben im Außenbereich) zu beurteilen. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn Ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

 

Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt z.B. vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und eines Landschaftsplans widerspricht, das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann, Belange des Immissionsschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet.

 

Inwieweit öffentliche Belange (Naturschutz, Wasserschutz usw.) beeinträchtigt werden, wird durch die Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren durch die Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden geprüft.

 

Bezüglich der Zufahrt über den Burgweg wurde durch die Verwaltung Rücksprache mit dem Bauherrn genommen. Es wurde ihm mitgeteilt, dass sein Grundstück Fl.Nr. 103 nicht an einer öffentlichen Straße liegt und die Erschließung somit nicht gesichert ist.

 

Nachdem dem Bauherrn die Bedenken der Gemeinde mit der Zufahrt über den Burgweg und die bestehende Brücke (Bohlensteg) aufgezeigt wurden, erklärte er sich nach eingehender Beratung bereit, die Zufahrt über die Salzforststraße und seine Grundstücke Fl.Nrn. 243 und 86 vorzunehmen und dies mit einer Grunddienstbarkeit rechtlich zu sichern.

 

Der angrenzende Nachbar von Fl.Nr. 105 hat durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt. Die weiteren angrenzenden Grundstücke sind im Eigentum des Bauherrn.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Quellenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 103 – Bereich Alter See - in Burgwallbach entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen. Die Zufahrt erfolgt über die Salzforststraße. Für die Grundstücke Fl.Nrn. 243 und 86 wird eine Grunddienstbarkeit eingetragen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11