Sitzung: 23.06.2016 GSB/006/2016
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden
Quellenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 103 – Bereich Alter See – neben dem
Anwesen Burgweg 7 in Burgwallbach vorgelegt.
Das alte Quellenhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 103 soll nach Aussage des
Bauherrn zur Unterstellung von landwirtschaftlichen Geräten (Anhänger, Traktor
usw.), die zur Instandhaltung des Anwesens notwendig sind, erweitert werden. Die
Bauausführung erfolgt in Massivbauweise mit hinterlüfteter Holzverkleidung. Das
bestehende Dach des Quellen- bzw. Pumphauses wird rückgebaut. Es soll dann ein
neuer Dachstuhl über dem Bestand und dem Erweiterungsbau mit Satteldach
(Holz-Pfettendachstuhl) und Ziegeleindeckung aufgebracht werden.
Das Grundstück Fl.Nr. 103 liegt im Außenbereich. Es ist als Sonstiges
Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (Zulässigkeit Sonstiger Bauvorhaben im
Außenbereich) zu beurteilen. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen
werden, wenn Ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt
und die Erschließung gesichert ist.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt z.B. vor, wenn das
Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und eines Landschaftsplans
widerspricht, das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann,
Belange des Immissionsschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege
oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt
oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet.
Inwieweit öffentliche Belange (Naturschutz, Wasserschutz usw.) beeinträchtigt
werden, wird durch die Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren durch
die Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden geprüft.
Bezüglich der Zufahrt über den Burgweg wurde durch die Verwaltung
Rücksprache mit dem Bauherrn genommen. Es wurde ihm mitgeteilt, dass sein
Grundstück Fl.Nr. 103 nicht an einer öffentlichen Straße liegt und die Erschließung
somit nicht gesichert ist.
Nachdem dem Bauherrn die Bedenken der Gemeinde mit der Zufahrt über den
Burgweg und die bestehende Brücke (Bohlensteg) aufgezeigt wurden, erklärte er
sich nach eingehender Beratung bereit, die Zufahrt über die Salzforststraße und
seine Grundstücke Fl.Nrn. 243 und 86 vorzunehmen und dies mit einer
Grunddienstbarkeit rechtlich zu sichern.
Der angrenzende Nachbar von Fl.Nr. 105 hat durch Unterschriftsleistung
auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt. Die weiteren angrenzenden
Grundstücke sind im Eigentum des Bauherrn.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Erweiterung
des bestehenden Quellenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 103 – Bereich Alter See
- in Burgwallbach entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen. Die
Zufahrt erfolgt über die Salzforststraße. Für die Grundstücke Fl.Nrn. 243 und
86 wird eine Grunddienstbarkeit eingetragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |