Sitzung: 24.05.2016 GSB/005/2016
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden
Quellenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 103 – Bereich Alter See – neben dem
Anwesen Burgweg 7 in Burgwallbach vorgelegt.
Das alte Quellenhaus auf dem Grundstück Fl .Nr. 103 soll nach Aussage
des Bauherrn zur Unterstellung von landwirtschaftlichen Geräten (Anhänger,
Traktor usw.), die zur Instandhaltung des Anwesens notwendig sind, erweitert
werden. Das bestehende Dach des Quellen- bzw. Pumphauses wird rückgebaut. Es
soll dann ein neuer Dachstuhl über dem Bestand und dem Erweiterungsbau mit
Satteldach und Ziegeleindeckung aufgebracht werden.
Das Grundstück Fl. Nr. 103 liegt im Außenbereich. Es ist als Sonstiges
Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (Zulässigkeit Sonstiger Bauvorhaben im
Außenbereich) zu beurteilen.
Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn Ihre
Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die
Erschließung gesichert ist.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt z.B. vor, wenn das
Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und eines Landschaftsplans
widerspricht, das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann,
Belange des Immissionsschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege
oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt
oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet.
Inwieweit öffentliche Belange beeinträchtigt werden, wird durch die
Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren durch die Beteiligung der entsprechenden
Fachbehörden geprüft.
Bezüglich der Zufahrt erklärte der Bauherr, dass dies über den Burgweg
(Fl. Nr. 83) und das gemeindliche Grundstück Fl. Nr. 101 bzw. das im Eigentum
des Bauherrn befindliche Grundstück Fl. Nr. 102 erfolgen soll. Ob hierzu ggf.
eine Vereinbarung mit der Gemeinde zu treffen ist, muss durch die Verwaltung
noch abgeklärt werden.
Der angrenzende Nachbar von Fl. Nr. 105 hat durch Unterschriftsleistung
auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.
Seitens des Gemeinderates gibt es neben der vorgenannt erwähnten und
sicherlich zu treffenden Vereinbarung mit der Gemeinde weitere offene Fragen
hinsichtlich der Bauweise, der Erschließung, des Zustandes der Brücke
(Bohlensteg) usw.
Der Tagesordnungspunkt wird deshalb zurück gestellt.