Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Quellenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 103 – Bereich Alter See – neben dem Anwesen Burgweg 7 in Burgwallbach vorgelegt.

 

Das alte Quellenhaus auf dem Grundstück Fl .Nr. 103 soll nach Aussage des Bauherrn zur Unterstellung von landwirtschaftlichen Geräten (Anhänger, Traktor usw.), die zur Instandhaltung des Anwesens notwendig sind, erweitert werden. Das bestehende Dach des Quellen- bzw. Pumphauses wird rückgebaut. Es soll dann ein neuer Dachstuhl über dem Bestand und dem Erweiterungsbau mit Satteldach und Ziegeleindeckung aufgebracht werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 103 liegt im Außenbereich. Es ist als Sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (Zulässigkeit Sonstiger Bauvorhaben im Außenbereich) zu beurteilen.

 

Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn Ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

 

Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt z.B. vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und eines Landschaftsplans widerspricht, das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann, Belange des Immissionsschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet.

 

Inwieweit öffentliche Belange beeinträchtigt werden, wird durch die Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren durch die Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden geprüft.

 

Bezüglich der Zufahrt erklärte der Bauherr, dass dies über den Burgweg (Fl. Nr. 83) und das gemeindliche Grundstück Fl. Nr. 101 bzw. das im Eigentum des Bauherrn befindliche Grundstück Fl. Nr. 102 erfolgen soll. Ob hierzu ggf. eine Vereinbarung mit der Gemeinde zu treffen ist, muss durch die Verwaltung noch abgeklärt werden.

 

Der angrenzende Nachbar von Fl. Nr. 105 hat durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.

 

Seitens des Gemeinderates gibt es neben der vorgenannt erwähnten und sicherlich zu treffenden Vereinbarung mit der Gemeinde weitere offene Fragen hinsichtlich der Bauweise, der Erschließung, des Zustandes der Brücke (Bohlensteg) usw.

 

Der Tagesordnungspunkt wird deshalb zurück gestellt.