Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat gemeinsam mit dem Staatsministerium der Justiz und den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke erarbeitet.

 

Die Handlungsempfehlungen haben das Ziel, ein ausgewogenes Verfahren anzubieten, das einerseits die kommunalen Wahlbeamten (1. Bürgermeister) so weit wie möglich vor dem Risiko eines Verdachtes der Strafbarkeit wegen Vorteilsnahme (§ 331 Strafgesetzbuch) schützt, andererseits den dadurch notwendigen Verwaltungsaufwand so weit wie möglich in Grenzen hält und insbesondere die Spendenbereitschaft sowie das Spendenaufkommen nicht beeinträchtigt.

 

Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft dokumentiert die eingegangen Spenden. Über die Annahme muss der Gemeinderat befinden.

 

Als Maßstab für die Annahme sollte gelten, dass für einen objektiven, unvoreingenommenen Beobachter nicht der Eindruck entsteht, die Gemeinde ließe sich durch die Zuwendung bei ihrer Aufgabenwahrnehmung beeinflussen. Das kann insbesondere dann relevant sein, wenn rechtliche Beziehungsverhältnisse zwischen dem Zuwendungsgeber und der Gemeinde bestehen.

 

Die Übersicht über die angenommenen Spenden wird jährlich der Rechtaufsichtsbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld zur Kenntnis vorgelegt.


Beschluss:

 

Folgende Spenden an die Gemeinde Schönau a. d. Brend, als Begünstigte, wurden im Jahr 2015 durch die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale dokumentiert:

 

Anbieter / Geber der Zuwendung

Tag des Ange-bots / der Aus-reichung

Zweck/Umfang/Art der Zuwendung

Begünstigter

rechtl. Beziehungs-verh. zw. Anbieter/ Geber der Zuwendung und Empfänger

Fa. Holzheimer, Burgwallbach

14.04.2015

Sachzuwendung

1.021,72 €

Doppelstabmattenzaun am Pumphäuschen vor Festplatz Bgw.

nichts bekannt

 

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der genannten Spenden usw. für die gemeindlichen Zwecke im Haushaltsjahr 2015, wie dokumentiert, zu.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13