Sitzung: 24.05.2016 GSB/005/2016
Der Gemeinderat
hat in seiner Sitzung vom 15.03.2016 das gemeindliche Einvernehmen verweigert,
mit der Begründung, dass die Gemeinde nicht bereit ist, die erforderliche
Abstandsfläche für das geplante Gebäude auf das derzeit gemeindliche Grundstück
Fl.Nr. 2954/2 zu übernehmen.
Für die geänderte
Firstrichtung und Nichteinhaltung der Baugrenze wurde die Zustimmung zu einer
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Klosterpfad“ gegeben.
Das Grundstück Fl.
Nr. 2954/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
„Klosterpfad“. Als Art der baulichen Nutzung ist ein Gewerbegebiet mit
Nutzungsbeschränkung (GEb) gemäß § 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO)
festgesetzt.
Im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens wurde vom Bauherrn ein Abstandsflächennachweis vorgelegt.
Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt in Gewerbegebieten 0,25 der Wandhöhe,
mindestens jedoch 3,00 m. Demnach werden die erforderlichen Abstandsflächen auf
dem Baugrundstück eingehalten, da der Abstand zwischen dem geplanten Gebäude
und der Grundstücksgrenze 0,25 der Wandhöhe bzw. mindestens 3,00 m beträgt. Das
gemeindliche angrenzende Grundstück wird hiermit nicht beeinträchtigt.
Die baurechtliche
Überprüfung der Angelegenheit durch die Bauaufsichtsbehörde führte zu dem
Ergebnis, dass dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die
im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind, entgegenstehen.
Nachbarliche
Rechte werden durch das Vorhaben nicht verletzt. Aus diesem Grund besteht ein
Anspruch des Bauherrn auf die Erteilung einer Baugenehmigung.
Das Landratsamt
Rhön-Grabfeld hat die Gemeinde mit Schreiben vom 11.04.2016 aufgefordert,
erneut über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu entscheiden.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer
Halle mit Werkstatt auf dem Grundstück Fl. Nr. 2954/1 im Klosterpfad 3 in
Schönau a.d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Seitens des Gemeinderates werden keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Klosterpfad“ für die
Nichteinhaltung der festgelegten Baugrenze und der Firstrichtung erhoben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
13 |