Dem Gemeinderat wird erneut der Bauantrag zum Neubau einer Halle mit Werkstatt auf dem Grundstück Fl. Nr. 2954/1 im Klosterpfad 3 in Schönau a.d. Brend vorgelegt.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.03.2016 das gemeindliche Einvernehmen verweigert, mit der Begründung, dass die Gemeinde nicht bereit ist, die erforderliche Abstandsfläche für das geplante Gebäude auf das derzeit gemeindliche Grundstück Fl.Nr. 2954/2 zu übernehmen.

 

Für die geänderte Firstrichtung und Nichteinhaltung der Baugrenze wurde die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Klosterpfad“ gegeben.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 2954/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Klosterpfad“. Als Art der baulichen Nutzung ist ein Gewerbegebiet mit Nutzungsbeschränkung (GEb) gemäß § 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

 

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde vom Bauherrn ein Abstandsflächennachweis vorgelegt. Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt in Gewerbegebieten 0,25 der Wandhöhe, mindestens jedoch 3,00 m. Demnach werden die erforderlichen Abstandsflächen auf dem Baugrundstück eingehalten, da der Abstand zwischen dem geplanten Gebäude und der Grundstücksgrenze 0,25 der Wandhöhe bzw. mindestens 3,00 m beträgt. Das gemeindliche angrenzende Grundstück wird hiermit nicht beeinträchtigt.

 

Die baurechtliche Überprüfung der Angelegenheit durch die Bauaufsichtsbehörde führte zu dem Ergebnis, dass dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind, entgegenstehen.

 

Nachbarliche Rechte werden durch das Vorhaben nicht verletzt. Aus diesem Grund besteht ein Anspruch des Bauherrn auf die Erteilung einer Baugenehmigung.

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld hat die Gemeinde mit Schreiben vom 11.04.2016 aufgefordert, erneut über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu entscheiden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer Halle mit Werkstatt auf dem Grundstück Fl. Nr. 2954/1 im Klosterpfad 3 in Schönau a.d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

Seitens des Gemeinderates werden keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Klosterpfad“ für die Nichteinhaltung der festgelegten Baugrenze und der Firstrichtung erhoben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

13